Erhöhte Waldbrandgefahr
Die große Hitze hat auch unsere Region fest im Griff, auch wenn es in den letzten Tagen etwas geregnet hat. Nicht nur ältere Menschen haben ihre Probleme mit den hohen Temperaturen, welche die Grenze des allgemein erträglichen bald überschreiten können. Durch das heiße und trockene Wetter besteht eine hohe Waldbrandgefahr, da Boden, Bodenvegetation und bei der Holzernte zurückgebliebene Äste angetrocknet und damit leicht entzündbar sind.
Gerade in diesem Monat jährt sich der verheerende Waldbrand im Hardtwald, der nur durch ein Großaufgebot an Feuerwehren des Umkreises erfolgreich bekämpft werden konnte.
Von März bis Oktober stellt der Deutsche Wetterdienst täglich aktualisierte Waldbrandgefahrenprognosen bereit (www.dwd.de). Dabei werden entsprechend der internationalen Gepflogenheiten die Waldbrandgefährdungen durch die Stufen 1-5 beschrieben bzw. klassifiziert.
Zur Zeit ist der Rhein-Neckar-Kreis in Stufe 3 (mittlere Waldbrandgefahr) bzw. teilweise Stufe 4 (hohe Wald-randgefahr) eingruppiert. Die derzeitigen Temperaturen und die anhaltende Dürre erhöhen dieses Gefährdungspotential noch zusätzlich.
Angesichts erhöhter Waldbrandgefahr warnte das Bundeslandwirtschaftsministerium vor Fahrlässigkeit und Unachtsamkeit im Umgang mit Feuer und Zigaretten. Da ca. 97 % der Waldbrände durch menschliches Fehlverhalten entstehen und somit vermieden werden können, erinnert das Ordnungsamt an die wichtigsten Verhaltensregeln:
Ø Offenes Feuer darf nicht im Wald und in Waldnähe gelegt werden.
Ø In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober gilt ein grundsätzliches Rauchverbot.
Ø Zigarettenreste dürfen nicht aus dem Auto geworfen werden.
Ø Autos dürfen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen geparkt werden.
Ø Waldeinfahrten sind stets freihalten.
Ø Die Errichtung eines Feuers ist nur an den offiziellen, mit einem schwarzen Flammensymbol auf weißem Grund gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt.
Ø Feuer, das an erlaubten Stellen unterhalten wird, sollte immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen stets sorgfältig gelöscht werden.
Ø Das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten ist nicht gestattet.
Gefahr geht nicht nur von achtlos weggeworfenen Zigarettenresten aus. Auch liegengelassene Flaschen und Glasscherben können wie Brenngläser wirken.
Zu besonderer Vorsicht sind die Fahrer von Autos mit Katalysatortechnik aufgerufen. Sie dürfen ihre Fahrzeuge unter keinen Umständen über trockenem Bodenbewuchs abstellen. Die starke Erhitzung des am Boden des Wagens angebrachten Katalysators kann leicht einen Brand auslösen. Nach dem Strafgesetzbuch ist die fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung allgemein und das Herbeiführen einer Brandgefahr für den Wald durch Rauchen, offenes Feuer und das Wegwerfen von glimmenden Gegenständen strafbar.
Auch in den Vereinsanlagen sowie Kleingärten in Waldnähe ist besondere Vorsicht geboten. Möglichst sollte dort in diesen Tagen auf das Grillen im Außenbereich bzw. auf offenen Feuerstellen verzichtet werden.
An alle Bürgerinnen und Bürger wird appelliert, durch achtsames Verhalten den ohnehin schon genug durch Umwelteinflüsse bedrohten und geschädigten Wald nicht zusätzlich durch vermeidbare Brände zu schädigen.