Bebauungsplan zur Festsetzung der Nutzungsarten für den bebauten Ortsteil der Gemeinde Oftersheim sowie zur Einschränkung der Ausnahmeregelungen in Wohngebieten für Mobilfunkanlagen.
-Aufstellungsbeschluss–
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 18.05.2004 den Aufstellungsbeschluss zu obigem Bebauungsplan gefasst (Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB).
Der Geltungsbereich für den diese Satzung gelten soll, erfasst den gesamten bebauten Ortsteil einschließlich der durch Bebauungspläne überplanten Gemeindeteile (Gewerbe-, Wohn– und Mischgebiete).
Der komplizierte Titel des Bebauungsplanes, der als sogenannter einfacher Bebauungsplan nach § 30 (3) BauGB ins Verfahren geht, ist damit begründet, dass mit dem Bebauungsplan nicht nur die Antennen ausgeschlossen werden sollen und können sondern auch die Nutzungsarten für den bebauten Teil der Gemeinde in die Zukunft hinein geregelt werden soll.
Die Art der Nutzungen bestimmt das, was in dem Gebiet an Baulichkeiten zugelassen oder eingeschränkt werden soll. In den Wohngebieten beabsichtigt die Gemeinde künftig Mobilfunkantennen nicht mehr zuzulassen sondern sie auf die Gewerbe– und Mischgebiete zu beschränken. Der Ausschluss von Mobilfunksendeanlagen in Teilen des Gemeindegebietes soll Nutzungskonflikte, negative gestalterische Auswirkungen, nachbarschaftliche Störungen und auch mögliche negative gesundheitliche Auswirkungen mindern. Inwieweit allerdings die satzungsmäßige Steuerung durch die Gemeinde rechtlich haltbar ist, wird die weitere Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zeigen.
Die Gemeinde wird über die weiteren Verfahrensschritte des Bebauungsplanes in den Gemeindenachrichten informieren, insbesondere wird in den nächsten Wochen im Rahmen einer sogenannten vorgezogenen Bürgerbeteiligung jedem Bürger die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben.