Örtliche Bauvorschriften über Anforderungen an Werbeanlagen
- Aufstellungsbeschluss -
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 20.04.2004, örtliche Bauvorschriften über die Anforderungen an Werbeanlagen erlassen (Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB).
Werbeanlagen bieten den Gewerbetreibenden die Möglichkeit, für ihre Produkte und Leistungen im Ort zu werben und insbesondere den nicht im Ort wohnenden Kunden auf sich aufmerksam zu machen. Dieses Interesse der Gewerbetreibenden ist zu unterstützen. Allerdings können solche Werbeanlagen in unangemessener Größe und Aufmachung auch störend im Ortsbild in Erscheinung treten. Nachdem solche Anträge dem Gemeinderat bzw. Technischen Ausschuss vorgelegt wurden, sah der Gemeinderat keine andere Möglichkeit, als durch eine Satzung die Art und Gestaltung der Werbeanlagen zu beeinflussen.
Mit diesem Aufstellungsbeschluss wird das durch Gesetz vorgeschriebene Beteiligungsverfahren eröffnet. Mit einem ersten Entwurf, dem der Gemeinderat in gleicher Sitzung zugestimmt hatte, werden die sogenannten Träger öffentlicher Belange beteiligt, die ihre Meinung dazu schriftlich abzugeben haben. Auf der Grundlage des Entwurfs und der eingegangenen Stellungnahmen wird dann in den nächsten Monaten die sogenannte Offenlage durchgeführt, in der jeder Bürger die Möglichkeit hat, sich bei der Gemeinde die Unterlagen anzusehen und seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.