Informationen zum großen „Wahlwochenende“ am 13. Juni 2004
Aushändigung von Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen bzw. Europawahl am 13. Juni 2004
Die Wahlberechtigungskarten für die bevorstehenden Kommunalwahlen (Gemeinderats- und Kreistagswahlen) sowie für die Europawahl werden zur Zeit zugestellt. Die Personen, die bis zum 24. Mai 2004 keine Wahlberechtigung erhalten haben, jedoch der Auffassung sind, wahlberechtigt zu sein, melden sich bitte beim Wahlamt der Gemeinde Oftersheim im Rathaus, Mannheimer Straße 39, 68723 Oftersheim, Zimmer 2, (Tel. 597-102) zur Überprüfung.
Wahlberechtigt für die Gemeinderats- bzw. Kreistagswahlen sind Bürger, die Deutsche im Sinne von 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Oftersheim bzw. im Rhein-Neckar-Kreis wohnen.
Bei den Europawahlen werden Unionsbürger i.d.R. nur auf Antrag in das hiesige Wählerverzeichnis aufgenommen, sofern sie nicht in ihrem Heimatstaat an der Wahl teilnehmen wollen. Diese Antragsfrist für Unionsbürger läuft am 23.05.2004 aus.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab sofort im Wahlamt, Zimmer 3, möglich. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte enthält einen Antrag für die Briefwahl bzw. auf Ausstellung von Wahlscheinen, der zu unterzeichnen ist. Da die Stimmzettel für die Kreistagswahlen bzw. für die Gemeinderatswahlen derzeit noch nicht vorliegen, können voraussichtlich erst ab der kommenden Woche Briefwahlunterlagen versandt bzw. ausgehändigt werden.
Personen, die durch Urlaub, Geschäftsreise u.ä. länger vom Wohnort abwesend sind, werden gebeten, mit dem Antrag die entsprechende Anschrift des auswärtigen Aufenthaltsortes anzugeben. Gleichzeitig sollte dem Wahlamt mitgeteilt werden, ab welchem Zeitpunkt die Briefwahlunterlagen an die auswärtige Anschrift versandt werden sollen. Das Wahlamt ist bemüht, die Wahlunterlagen für Briefwahl schnellst-möglich nachzusenden.
Aus der Homepage der Gemeinde www.oftersheim.de können Briefwahlunterlagen online beantragt werden. Hierbei ist es unerlässlich, die auf der Wahlbenachrichtigungskarte enthaltene Wählernummer anzugeben.
Weitere Informationen werden im Wahlamt der Gemeinde, Zimmer 2 und 3 (Tel. 597-102 bzw. 597-103), gerne erteilt.
Allgemeine Informationen zur Gemeinderatswahl
Am 13. Juni haben die Oftersheimer Bürgerinnen und Bürger die Wahl: 22 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sind dann wieder zu wählen und folglich hat jede Wählerin und jeder Wähler 22 Stimmen zu vergeben.
Am Wahlsonntag, 13. Juni, können die Wähler/innen ihre Stimmen von 8.00 bis 18.00 Uhr in einem der 17 Wahllokale abgeben. In welchem Wahllokal sie wählen müssen, erfahren die Wähler/innen mit der Wahlbenachrichtigungskarte, die derzeit versandt werden.
Wer wird gewählt?
In Baden-Württemberg werden am 13. Juni 2004 die Mitglieder aller Gemeinderäte gewählt. In Oftersheim sind 22 Mandate zu vergeben. Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Er besteht aus dem Bürgermeister, der kraft Amtes Vorsitzender des Gemeinderates ist und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderätinnen/Gemeinderäte), die von allen wahlberechtigten Oftersheimer Bürger/innen in geheimer Wahl gewählt werden. Die Amtszeit der Gemeinderäte beträgt fünf Jahre.
Wer kann wählen?
Alle Einwohner/innen der Gemeinde Oftersheim, die
- die deutsche oder eine andere Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen,
- die am Wahltag 18 Jahre alt sind
- und die seit mindestens drei Monaten ihre einzige beziehungsweise Hauptwohnung in der Gemeinde haben (für Oftersheim spätester Zuzug am 12. März 2004).
Wer das Bürgerrecht in der Gemeinde Oftersheim durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuzieht oder dort seine Hauptwohnung begründet, ist mit der Rückkehr Bürger/in. Diese "Rückkehrer" können bis 23. Mai 2004 einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Wer in mehreren Gemeinden wohnt, ist Bürger/in nur in der Gemeinde, in der seit mindestens drei Monaten die Hauptwohnung ist.
Wer kann gewählt werden?
Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten werden von Parteien und Wählervereinigungen unterbreitet. Jeder Wahlvorschlag darf höchstens so viele Kandidatinnen und Kandidaten nennen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind - in Oftersheim also 22. Die Reihenfolge der Bewerber/innen bestimmt die jeweilige Partei oder Wählervereinigung selbst.
Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bürger/in der Gemeinde Oftersheim ist. Bürger/innen sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger/innen), die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Oftersheim mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung wohnen.
Wie wird gewählt?
Die Wahl der Gemeinderäte ist eine Mischung aus Listen- und Persönlichkeitswahl. Die Wahl erfolgt aus verschiedenen Wahlvorschlagslisten von Parteien oder Wählervereinigungen. Eine Liste darf höchstens 22 Bewerber/innen enthalten. Genauso viele Stimmen haben die Wähler/innen. Bei der Stimmabgabe haben die Wähler/innen die Möglichkeit
- zu kumulieren, d.h. einem Bewerber bis zu drei Stimmen zu geben. Dadurch ist es möglich, beispielsweise einen Kandidaten auf einer Liste zu bevorzugen und Kandidaten vom unteren Ende der Liste nach vorne zu wählen;
- zu panaschieren, d.h. Stimmen auf Bewerber aus verschiedenen Listen zu verteilen und somit Kandidaten unterschiedlicher Parteien/Wählervereinigungen zu wählen.
Kandidaten
Der Gemeindewahlausschuss der Gemeindewahlausschuss hat am Dienstag, 4. Mai 2004, in öffentlicher Sitzung unter Leitung von Bürgermeister Helmut Baust als Gemeindewahlleiter vier Bewerberlisten (Wahlvorschläge) für die Gemeinderatswahl am Sonntag, 13. Juni, zugelassen.
Alle vier Listen waren bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 29. April (18.00 Uhr) fristgerecht beim Gemeindewahlleiter eingegangen. Sie kommen in folgender Reihenfolge auf den Gesamtstimmzettel (die einzelnen Wahlvorschläge der Parteien und Wählervereinigungen werden durch Perforation zu einem Gesamtstimmzettel zusammengefügt):
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Freie Wählervereinigung Oftersheim (FWV)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
Alle vier Parteien und Wählervereinigungen sind bereits im Oftersheimer Gemeinderat vertreten. Für sie ergibt sich die Reihenfolge auf dem Gesamtstimmzettel aus den Ergebnissen der letzten Gemeinderatswahl im Jahr 1999.