Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Fälligkeitstermine (u.a. 15.05.2022) zu beachten. Dies gilt vor allem für die Steuerzahler, welche nicht am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren der Gemeinde Oftersheim teilnehmen.
Wenn man bei einer Bank oder einer Sparkasse ein Girokonto führt, kann man sich am
SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren beteiligen. Dies bringt Vorteile für den Steuerzahler und für die Verwaltung.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
· Man spart sich den Weg zum Geldinstitut, den man für eine Überweisung oder Einzahlung in Kauf hätte nehmen müssen.
· Man kann die Fälligkeitstermine vergessen, aber nicht verpassen zu zahlen.
· Säumniszuschläge oder Mahngebühren wegen verspäteter Zahlung können nicht mehr entstehen.
Das Formular zur Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren finden Sie im Formulardepot unter www.oftersheim.de/rathaus/buergerservice/formulardepot/
Andernfalls bitte die zu entrichtende Grundsteuer unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der folgenden Girokonten der Gemeindekasse Oftersheim überweisen:
Sparkasse Heidelberg (BIC: SOLADES1HDB), IBAN: DE17 6725 0020 0023 8011 75
Volksbank Kur-u. Rheinpfalz eG (BIC: GENODE61SPE), IBAN: DE44 5479 0000 0006 0263 03