- Ergebnis der MPK mit dem Bundeskanzler: Änderungen bei den Quarantäneregelungen und bei Zutrittsbeschränkungen
Für die Städte und Gemeinden sind insbesondere folgende Punkte von Bedeutung:
- Nutzung von FFP2 – Masken:
In geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen sollen FFP2-Masken verwendet werden. Dringend empfohlen werden diese beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs. - Kontaktreduzierung:
Es bleibt weiterhin notwendig, die Kontakte auch bei privaten Zusammenkünften deutlich zu reduzieren. Deshalb werden die bestehenden Regelungen (Immunisierte Personen: maximal 10 Personen; Nicht immunisierte Personen: nur die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes) beibehalten. - Zugangsbeschränkungen:
Der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) bleibt inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Allerdings gelten die bekannten Ausnahmemöglichkeiten (fehlende Impfempfehlung, individuelles Impfattest, altersabhängige Ausnahmen). - Gastronomie maximal unter „2G+“ - Bedingungen:
Der Zugang zur Gastronomie ist auf Geimpfte und Genesene beschränkt. Er wird kurzfristig bundesweit und inzidenzunabhängig nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) ab dem Tag der Auffrischungsimpfung möglich sein. „Plus“ bedeutet in diesem Zusammenhang also: Entweder Test oder Booster!
Clubs und Diskotheken bleiben bis auf Weiteres geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten. - Verpflichtung zum Home Office:
Arbeitgeber und Beschäftigte sind aufgerufen, in den nächsten Wochen verstärkt Homeoffice-Möglichkeiten zu nutzen. - Verkürzung der Quarantänefristen:
Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Virusvariante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden kann. Künftig gilt folgende Regelung:
Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen:
Diese sollen von der Quarantäne ausgenommen sein; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.). - Nicht geboosterte Kontaktpersonen und infizierte Personen:
- Für diese enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach 10 Tagen. Sie können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“.
Infizierte Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe: - Um die vulnerablen Personen in diesen Einrichtungen wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen nur durch einen obligatorischen PCR-Test mit negativem Ergebnis beendet und der Dienst wiederaufgenommen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.
Schülerinnen und Schüler und Kinder in der Kinderbetreuung, die Kontaktpersonen sind: - Für diese kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.).
- Durchimpfung der Bevölkerung:
Die Impfkampagne muss mit Hochdruck fortgesetzt werden. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Erst- und Zweitimpfung erhalten haben, soll zeitnah eine Booster-Impfung ermöglicht werden.