Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.04.2004
Die Entscheidungen bzw. Beschlüsse in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag vergangener Woche kamen nach relativ problemlosem Verlauf jeweils einvernehmlich zustande. Die Themenpalette reichte von der Schöffenwahl über die Einführung einer Erstattungsregelung in der Abwassergebührensatzung sowie der Aufstellung von örtlichen Bauvorschriften für Werbeanlagen bis hin zum Planungsauftrag für die Sanierungsarbeiten im Rathaus. Auch die künftige Gewährträgerschaft für die Musikschule nach deren Trennung von der Volkshochschule war ein Tagesordnungspunkt im öffentlichen Sitzungsteil, dem anschließend eine nichtöffentliche Sitzung mit Themen folgte, die einer Vorberatung oder vertraulichen Beratung bedurften. Über die wesentlichen Beratungsergebnisse der öffentlichen Sitzung kann folgendermaßen berichtet werden:
Vorschlagsliste für die Schöffen- und Jugendschöffenwahlen
Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2001 – 2004 gewählten Schöffen endet am 31.12.2004 und am Aufstellungsverfahren für eine neue Amtszeit sind die Gemeinden zu beteiligen. Dem Amtsgericht Schwetzingen ist bis Juni 2004 eine Vorschlagsliste mit 12 Personen zu übersenden. Die Liste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Bei der Auswahl der Personen ist darauf zu achten, dass diese für das Schöffenamt geeignet und deutsche Staatsangehörige sind. Gemäß den bisher bewährten Gepflogenheiten wurden die Fraktionen des Gemeinderats um entsprechende Vorschläge gebeten, denen nach den letzten Gemeinderatswahlergebnissen folgende Benennungsrechte zustehen: CDU 5, SPD 4, FWV 3.
Auch die Jungendschöffen für die Jugendgerichte und Jugendkammern sind für den Zeitraum 2005 – 2008 neu zu wählen. Die Aufstellung der Vorschlagsliste für Jugendschöffen obliegt dem Rhein-Neckar-Kreis im Zusammenwirken mit den Gemeinden. Es gelten hier die gleichen Vorraussetzungen wie bei der allgemeinen Schöffenwahl mit der zusätzlichen Erwartung, dass die vorgeschlagenen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollen. Für Oftersheim waren insgesamt 5 Personen als Jugendschöffen zu benennen, wobei auf CDU und SPD je 2 Benennungsrechte und die FWV 1 Vorschlagsrecht entfielen.
Die Aufstellung der Vorschlagslisten bzw. die Schöffenbenennung erfolgte ohne Probleme bzw. war mehr oder weniger Formsache, alle Vorschläge wurden angenommen und lauten folgendermaßen:
Schöffen: Brake, Christa, Heid, Wolfgang, Meyer, Klaus, Müller, Dorothea, Völker, Reinhold, Dr. Burkart, Michael, Kerschgens, Werner, Kobbert, Thomas, Patzschke, Hannelore, Kugler, Peter, Marose, Renate, Urschel, Karlheinz.
Jugendschöffen: Kornherr, Thomas, Vogt, Heidi, Ruhland, Claudia, Zöbeley, Klaus, Leibert, Beate.
Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung; Einführung einer Erstattungsregelung für die Gartenbewässerung
Nach der bisherigen Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung werden Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet werden, auf Antrag dann nicht berücksichtigt, wenn ein Selbstbehalt von 20 m³ überschritten ist. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung den Wegfall dieses Selbstbehalts aus Gerechtigkeitsgründen empfohlen. Der Gemeinderat folgte nun einstimmig dieser Ausschussempfehlung und entsprach damit auch Anträgen der CDU-Fraktion bzw. des FDP-Ortsverbandes. Auch in den Nachbargemeinden wurde eine derartige Erstattungsregelung inzwischen eingeführt. Der Aussprache hierzu war unter anderem zu entnehmen, dass damit mehr Gebührengerechtigkeit beim Verbrauch für die Gartenbewässerung angestrebt werde. Nicht alle weiteren Folgen und Konsequenzen seien aber uneingeschränkt positiv zu beurteilen. Insbesondere bewirke diese Ermäßigung bzw. Erlassregelung allgemein höhere Gebühren, denn die infolge der Ermäßigung nicht gedeckten Kostenanteile müssten auf die Allgemeinheit umgelegt werden. Auch seien die Vorteile nicht für alle Einwohner gleichermaßen gegeben. Ferner sei der eventuell hohe Verwaltungsaufwand bedenkenswert, der sich allerdings durch die Pflicht zum Einbau eines Wasserzählers zur Vermeidung von Kleinbetragsfällen in Grenzen halten dürfte. Die Verwaltung wird demnächst ausführlich über diese Neuerung, deren Voraussetzungen und Folgen informieren und dem Gemeinderat über die Entwicklung zu gegebener Zeit berichten.
Gemeindliche Gewährträgerschaft für die Musikschule Bezirk Schwetzingen e. V.
Die Musikschule Schwetzingen wurde zum 01.01.2004 von der Volkshochschule abgetrennt und als eigenständiger Verein „Musikschule Bezirk Schwetzingen e. V.“ neu gegründet. Mitglieder dieses Vereins sind die Städte Eppelheim und Schwetzingen sowie die Gemeinden Ketsch, Oftersheim und Plankstadt. Diese Vereinsneugründung machte nunmehr auch einen Gemeinderatsbeschluss über die Gewährträgerschaft für die Verpflichtung der Musikschule aus der Mitgliedschaft beim kommunalen Versorgungsverband erforderlich. Die Gewährträgerschaft der Mitgliedsgemeinden für die Volkshochschule bei diesem Verband besteht schon seit 1992 und war nunmehr für die selbständige Musikschule speziell zu regeln. Da sich am Risiko gegenüber bisher nichts ändert, war die Zustimmung des Gemeinderats eine Formsache.
Örtliche Bauvorschriften für Werbeanlagen
Ein zurückliegender Antrag zur Errichtung einer nicht ins Ortsbild passenden Werbeanlage war für den Technischen Ausschuss und die Verwaltung Anlass, Vorbereitungen zu treffen zum Erlass örtlicher Bauvorschriften über spezielle Anforderungen an Werbeanlagen. Damit wollte man nach entsprechenden Negativerfahrungen in der Vergangenheit die Einflussnahme der Gemeinde rechtlich sichern, um gegen „wildes“ Plakatieren und Werben insbesondere in der Ortsmitte vorzugehen. Der Gemeinderat brachte nun einen Satzungsentwurf zur Formulierung örtlicher Bauvorschriften auf den Weg, der folgenden Geltungsbereich haben soll: Heidelberger Straße (L544) von der Einmündung Scheffelstraße bis zum Ortseingang Süd Höhe Albert-Schweitzer-Straße, der Mannheimer Straße in ihrem gesamten Verlauf bis zur Gemarkungsgrenze Schwetzingen, der Friedrichstraße, der Mozartstraße von der Heidelberger Straße bis zur Kreuzung Sofienstraße/Franz-Schubert-Straße, der Eichendorffstraße im Abschnitt Mannheimer Straße/Freiherr-vom-Stein-Straße sowie der Karlstraße.
In der Aussprache zu diesem Punkt kamen erwartungsgemäß Fragen auf und es wurden auch Ergänzungswünsche geäußert, die nun in das weitere Genehmigungsverfahren einbezogen und dort abgeklärt werden müssen. Klarheit bestand dahingehend, dass vorhandene Anlagen einen gewissen Bestandsschutz genießen werden und im Übrigen es aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein wird, den ganzen Ort einzubeziehen bzw. flächendeckend einschränkende Regelungen zu erlassen. Der Gemeinderat beschloss am Ende einvernehmlich mit Zustimmung zum vorliegenden Entwurf die Einleitung des notwendigen Genehmigungs- bzw. Aufstellungsverfahrens mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Nach dem jetzt vorliegenden und vom Gemeinderat vorläufig gebilligten Satzungsentwurfs werden Werbeanlagen und Hinweisschilder in Zukunft voraussichtlich nur dann zugelassen, wenn sie sich in Umfang, Werkstoff, Form, Farbe und maßstäblicher Anordnung dem städtebaulichen und architektonischen Charakter der Fassaden an den Straßen, Wegen und Plätzen wie auch dem Charakter der Einzelgebäude unterordnen können. Eine Werbeanlage darf eine maximale Größe von 1,50 m² nicht überschreiten und nur unterhalb der Fensterbrüstung des 1. Obergeschosses bis maximal 5 m über den Gehweg angeordnet werden. Weiterhin unzulässig sollen sein Werbeanlagen mit wechselndem Licht sowie Anlagen in Signalfarben, die allerdings noch der deutlichen Definition bedürfen.
Planungsauftrag für Sanierungs- und Umbauarbeiten inklusive Fassadenneugestaltung für das Oftersheimer Rathaus
Im Oftersheimer Rathausgebäude, das 1965/66 errichtet und in Betrieb genommen wurde, ergeben sich nach nunmehr fast 40 Jahren immer mehr umfassende Sanierungsnotwendigkeiten. Die Heizungsanlage ist abgesprochen, eine neue Elektroinstallation überfällig und auch die EDV- und Telefoninfrastruktur ist alles andere als anforderungs- und zeitgerecht. Hinzu kommen gravierende Probleme an der Gebäudehülle insbesondere muss das Dach umfassend saniert werden. Notwendig sind auch Überlegungen über neue räumliche Verwaltungsstrukturen (insbesondere Einrichtung eines Bürgerbüros). Auch ist eine Fassadenneugestaltung wünschenswert, damit sich das Rathaus besser optisch in die neugestaltete Ortsmitte einfügen kann. Die Gemeindegremien befassten sich schon in mehreren Sitzungen mit dieser Situation und auf der Grundlage einer Vorauswahl von 2 Architekturbüros nach Architektenwettbewerb entschied der Gemeinderat unlängst vorläufig die Beauftragung des Schwetzinger Büros Lorentz/Roth. Der Gemeinderat musste aus formalen Gründen jetzt in öffentlicher Sitzung diesen Planungsauftrag offiziell beschließen und übertrug nunmehr offiziell im Sinne der Vorberatung dem Architekturbüro Lorentz/Roth aus Schwetzingen die Planung zur Neugestaltung der Rathausfassade sowie der erforderlichen Sanierungs- und Umbauarbeiten. Die Beschlussfassung erfolgte bei lediglich 1 Enthaltung mehr oder weniger einmütig.
Aktuelles zur beabsichtigten Polizeipostenschließung
Gegen Ende der Sitzung informierte Bürgermeister Baust das Gremium bzw. die Öffentlichkeit noch über die aktuelle Entwicklung in der leidigen Frage der „Polizeipostenschließung“. Die Absicht der staatlichen Hochbauverwaltung, die Mietverträge für die Polizeiräume bereits zum Jahresende zu kündigen, löste beim Bürgermeister völliges Unverständnis über das Vorgehen der Polizeidirektion Heidelberg aus. Man müsse mittlerweile den Eindruck haben, die Polizeidirektion habe die Gemeinde gezielt an der Nase herumgeführt und die Beteiligten auf Oftersheimer Seite hätten zu keinem Zeitpunkt eine realistische Chance gehabt, die Verlegung des Postens nach Schwetzingen in irgend einer Weise zu beeinflussen oder abzuwenden. Der Bürgermeister zeigte sich auch über die nicht akzeptable Informationspolitik der PD verärgert, denn häufig habe er Ergebnisse oder Entscheidungen aus den Medien oder auf anderem Wege erfahren müssen. Nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge sei wohl mit großem Bedauern davon auszugehen, dass der Polizeiposten aller Voraussicht nach und früher als gedacht aufgelöst bzw. nach Schwetzingen verlegt wird.
Aktueller Nachtrag zur Polizeipostenschließung:
Bereits am Tag nach der Gemeinderatssitzung ging im Rathaus ein Schreiben des Staatlichen Liegenschaftsamtes Heidelberg mit der Kündigung der Polizeiräume zum Jahresende ein. Auch liegt inzwischen ein Brief von Innenstaatssekretär Rech aus Stuttgart vor, in dem dieser erläutert, aus welchen Gründen es dem Land bzw. Ministerium nicht möglich war, sich für den Erhalt des Oftersheimer Polizeipostens wirkungsvoll einzusetzen. Aus der diesbezüglichen Begründung sei auszugsweise folgendes zitiert:
"Nach einer umfassenden Prüfung im Innnenministerium haben wir schließlich unter meiner Beteiligung alle vorgesehenen Organisationsveränderungen im Detail mit den Dienststellen besprochen.
Ich darf Ihnen versichern, dass Ihre Anliegen und Argumente in diese Besprechungen einbezogen und angemessen berücksichtigt wurden. Bei den Planungen der Dienststellen handelt es sich aber durchweg um übergreifende Konzepte für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich, die einzelne Veränderungen nur bedingt zulassen, ohne die Gesamtlösung zu gefährden. Da die vorgeschlagene Organisationsoptimierung der Polizeidirektion Heidelberg auch nach Bewertung der Experten meines Hauses schlüssig ist, bestand letztlich keine Möglichkeit, für den Polizeiposten Oftersheim eine Sonderlösung zuzulassen.
Ich möchte Sie daher bitten, die dargestellte Strukturveränderung im Bereich der Polizeidirektion Heidelberg zu akzeptieren. Soweit noch nicht geschehen, werden die Verantwortlichen der Polizeidirektion Heidelberg Ihnen zeitnah die künftige polizeiliche Betreuung sowie die weiteren Umsetzungsschritte für Ihre Kommune erläutern.
Aus Sicht des Innenministeriums ist eine Neuausrichtung der bislang teilweise sehr kleinräumigen Organisation der Polizeiposten erforderlich, damit das vorhandene Personal möglichst effizient und flexibel nach polizeitaktischen Gesichtspunkten eingesetzt werden kann. Ich bin überzeugt, dass die neue Postenstruktur zu einer deutlichen Verbesserung der polizeilichen Betreuung und Ausweitung der Präsenzzeiten führen wird."
gez. Heribert Rech MdL