Im Gemeindepark und auf dem Lessingplatz stehen jetzt die neuen Schilder zu den gültigen Nutzungszeiten. Die Formulierung „jahreszeitenunabhängig von 08.00 Uhr bis Sonnenuntergang“ musste abgewandelt werden in „jahreszeitenunabhängig von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr“. Ende März hatte der Gemeinderat der abgeänderten Polizeiverordnung zugestimmt.
„Bis Sonnenuntergang“ war juristisch anfechtbar, weil es sich nicht um einen Rechtsbegriff handelt, ein gerichtliches Verfahren wegen eines Verstoßes war deshalb zurückgewiesen worden.