Liebe Eltern,
aufgrund der aktuellen Lage sind alle Kindertageseinrichtungen ab Mittwoch, 16.12.2020 geschlossen. Laut der Orientierungshilfe zur Notbetreuung des Kultusministeriums haben die Kinder einen Anspruch auf Notbetreuung, bei denen beide Erziehungsberechtigte (bzw. die oder der Alleinerziehende) in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind und keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht. Die berufliche Unabkömmlichkeit gilt sowohl für Präsenzarbeitsplätze als auch für Homeoffice-Arbeitsplätze. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.
Wir bitten alle Eltern darum, die Notbetreuung wirklich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn die Betreuung nicht anderweitig gewährleistet werden kann. Die Kontakte sollen für unser aller Schutz möglichst gering gehalten werden - so auch im Rahmen der Kinderbetreuung.
Fragen zur Notbetreuung beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen des Sachgebiets „Kindergärten“:
E-Mail: kinderbetreuung@oftersheim.de
Telefon: 06202/597-127 oder -128