Aufgrund der aktuellen Lage sind alle Kindertageseinrichtungen vom 16.12.2020 bis einschließlich 17.01.2021 geschlossen. Laut Kultusministerium haben die Kinder einen Anspruch auf Notbetreuung, bei denen beide Personensorgeberechtigte (bzw. die oder der Alleinerziehende) in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind und keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht. Die berufliche Unabkömmlichkeit gilt sowohl für Präsenzarbeitsplätze als auch für Homeoffice-Arbeitsplätze. Gleiches gilt für Kinder, deren Personensorgeberechtigte ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.
Wir bitten alle Eltern darum, die Notbetreuung wirklich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn die Betreuung nicht anderweitig gewährleistet werden kann. Die Kontakte sollen für unser aller Schutz möglichst gering gehalten werden - so auch im Rahmen der Kinderbetreuung.
Für die Anmeldung zur Notbetreuung wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Einrichtung bzw. an den Träger. Für die Anmeldung für einen Notbetreuungsplatz in der Albert-Schweitzer-Kindertagesstätte füllen Sie bitte das beigefügte Formular aus und senden Sie es an die Gemeindeverwaltung und an die Kita.
Allgemeine Fragen zur Notbetreuung beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen des Sachgebiets „Kindergärten“.
Sachgebiet „Kindergärten“
E-Mail: kinderbetreuung@oftersheim.de
Telefon: 06202/597-127 oder -128