LKW- und Bus-Führerscheine rechtzeitig verlängern lassen!
Fahrerlaubnisstelle des Rhein-Neckar-Kreises weist auf Fristen hin
Führerscheine der Klassen CE und D (alle LKW- und Omnibusklassen) werden nur noch befristet auf fünf Jahre erteilt. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis erlischt, wenn keine Verlängerung beantragt wird bzw. ein neuer Führerschein nach Ablauf der Geltungsdauer noch nicht ausgehändigt wurde. Die Fahrerlaubnisstelle des Rhein-Neckar-Kreises weist deshalb LKW- und Busfahrer dringend darauf hin, die Verlängerung ihrer Fahrerlaubnis rechtzeitig zu beantragen – und zwar mindestens sechs Wochen vor dem Ablauf der Geltungsdauer. Gerade für Berufskraftfahrer ist es wichtig, sich frühzeitig um die Verlängerung ihrer Fahrerlaubnis zu kümmern, um nicht kurzzeitig ohne Fahrerlaubnis zu sein!
Der Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis wird beim Bürgermeisteramt des jeweiligen Wohnortes gestellt. Beizufügen ist ein Lichtbild sowie eine ärztliche und eine augenärztliche Bescheinigung. Busfahrer müssen zusätzlich noch ein Führungszeugnis beantragen und – sofern sie 50 Jahre und älter sind – bei jeder Verlängerung ein gesondertes Gutachten über Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit etc. vorlegen. Wird der Verlängerungsantrag übrigens nicht innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf der Gültigkeit gestellt, ist eine nochmalige Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.
Weitere Auskünfte erteilen die Fahrerlaubnisstellen des Kreises in
Sinsheim, Tel. (07261) 9466-5504
Weinheim, Tel. (06201) 9483-6030 und
Wiesloch, Tel. (06222) 3073-4334