Nur einmalige Jahresgebühr für Grüne Tonne plus
Seit 1. Januar ist im Rhein-Neckar-Kreis die Grüne Tonne plus ein kommunales System und damit freie Behälterwahl möglich. So können die Nutzer der Abfallentsorgung nun selbst die Anzahl und Größe ihrer Wertstofftonne bestimmen, es muss künftig nur eine 120 l Wertstofftonne als Grundausstattung je Grundstück vorhanden sein. Da sich die DSD Grüner Punkt AG nur für die lizenzierten Verpackungen an den Erfassungs- und Verwertungskosten des Sammelsystems beteiligt, im Rhein-Neckar-Kreis aber weit mehr Wertstoffe und vor allem Papier über die Grüne Tonne plus zur Wiederverwertung kommen können, hat der Kreistag zur Kostentransparenz eine gesonderte Behältergrundgebühr beschlossen. Diese beträgt einmal jährlich für eine 120 l Grüne Tonne plus 20,95 Euro, bei einem 240 Liter-Behälter 36,75 Euro, bei 770 Liter 106,70 Euro sowie bei einem 1.100 Liter Container 150,20 Euro. Durch diese Lösung sind im Gegenzug aber die bisher in der allgemeinen Personengrundgebühr enthaltenen Kosten für die Grüne Tonne plus dort herausgenommen worden, erläutert der Pressesprecher des Rhein-Neckar-Kreises, Berno Müller, so dass sich Personengrundgebühr deutlich verringert hat. Leerungsgebühren wie bei der Restmüll- oder der Biotonne gibt es bei der Grünen Tonne plus dagegen nicht, unterstreicht Müller. Deshalb erfolgt die 14-tägige Abfuhr der Tonnen ohne zusätzliche Berechnung.Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das geänderte System also in der Regel keine Erhöhung der Abfallgebühren, da die Kosten für die Grüne Tonne bisher in den Personengrundgebühren enthalten waren und nun kostenecht als separate einmalige Behältergebühr für die Grünen Tonnen je nach Größe und Volumen des Abfallgefäßes zugeordnet sind.
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