Förderungen zur Neugestaltung von Fassaden
Die Gemeinde Oftersheim bietet eine Vielzahl von Förderungen für verschiedene Bereiche an, soweit dies die Haushaltmittel zulassen.
Gerade im Frühjahr überlegen sich viele Hauseigentümer, ob sie die Fassade ihres Hauses neu streichen.
Für Gebäude, die bis zum 31.12.1955 bezugsfertig errichtet worden sind, kann der Eigentümer bei einer Neugestaltung der Fassade einmalig einen Zuschuss in Höhe von 200,00 EUR erhalten, wenn er sich an die Vorgaben der Farbleitplanung der Gemeinde Oftersheim hält.
Informationsmaterial ist im Bauamt, Eichendorffstraße 2, erhältlich.
Beratungsgespräche werden vom Ortsbaumeister der Gemeinde Oftersheim, Herrn Schulz ( Tel.: 597-205) vorgenommen.