Immer wieder parken Autofahrer so behindernd auf Gehwegen, dass Fußgänger auf die befahrene Straße ausweichen müssen. Dazu zählen aber auch Kinder und ältere Menschen, Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen. Der Grund: Auf dem Gehweg ist kein Vorbeikommen.
Oftmals aus reiner Bequemlichkeit oder aber weil man direkt vor seiner Haustüre parken möchte, wird der Gehweg zugeparkt. Ohne sich Gedanken über die Konsequenzen zu machen. Mindestens ca. 1,00 Meter Gehwegbreite muss bleiben, damit Menschen sich dort, egal welcher Mobilität, sicher bewegen können. Auf der Straße muss die Durchfahrtsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge gesichert sein (notwendig sind mindestens 3,00 Meter).
Die Bürgerinnen und Bürger müssen beim Verstoß mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen, 30 Euro bei Parken mit Behinderung oder länger als einer Stunde.
Die Gemeinde Oftersheim kontrolliert gerade auch verstärkt auf Geh- und Radwegen, die zu den Schulwegen zählen. Zu beachten ist dabei, dass Kinder bis acht Jahre den Gehweg zum Radfahren nutzen müssen und Kinder bis zehn Jahre auf ihm fahren dürfen.
Die Falschparker werden nicht wie oft angenommen mit Hinweiszetteln auf ihr falsches Verhalten hingewiesen, sondern es erfolgt gleich ein Verwarnungsgeldangebot.
Im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer bittet die Verwaltung die Bevölkerung darum, genau darauf zu achten wie bzw. wo geparkt wird.