Bei einem Jungfuchs in Fürth-Ellenbach (Landkreis Bergstraße) wurde die Tollwut amtlich festgestellt. Da die Gemeinde Oftersheim im Radius von 40 km zur Fundstelle entfernt liegt, wurde der Gemeindebezirk zum „gefährdeten Bezirk“ i.S. von § 8 Abs. 1 der Tollwut-Verordnung erklärt. Die erforderlichen Beschilderungen an den Zugängen zu dem gefährdeten Bezirk mit der Aufschrift „Tollwut! Gefährdeter Bezirk“ wurden bereits angebracht. Nach den Bestimmungen der Tollwutverordnung dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen. Hiervon sind nur Hunde ausgenommen, die nachweislich unter einem wirksamen Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen sowie Katzen, die nachweislich unter Impfschutz stehen. Jagdausübungsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass seuchenverdächtigen wildlebenden Tieren sofort nachgestellt wird und dass diese erlegt und grundsätzlich unverzüglich unschädlich beseitigt werden. Die Tollwut ist eine ansteckende Viruserkrankung, die sich in einer fast immer tödlich endenden Enzephalomyelitis äußert. Fast alle Warmblütler, dazu zählen auch Menschen und Vögel, können erkranken. Die Bevölkerung wird um Beachtung der angeordneten Maßnahmen gebeten.