Steuerbescheide 2004
Die Zustellung der Grundsteuer- u. Hundesteuerbescheide für das Jahr 2004 erfolgte am 12. Januar 2004 per Post. Dabei ist folgendes zu beachten: Grundsteuer: Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2002 sind weiterhin gültig. Nur wenn sich in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht etwas geändert hat, wurde für das Jahr 2004 ein neuer Grundsteuer-Jahresbescheid erstellt. Auch in diesem Jahr liegen wieder allen Grundsteuerbescheiden, für deren Personenkonten uns noch keine Abbuchungsermächtigung vorliegt, ein Abbucherkärtchen bei.
Gewerbesteuer:
Bei dieser Steuerart werden 2004 keine Jahresbescheide zugestellt. Die zu zahlenden vierteljährlichen Vorauszahlungen ergeben sich aus dem letzten gültigen Steuerbescheid des jeweiligen Steuerschuldners.
Hundesteuer:
Die Bevölkerung wird auf die Pflicht zur Anmeldung einer Hundehaltung hingewiesen. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hunde hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.
Vergnügungssteuer:
Alle Pächter von Gaststätten und Geldspielhallen, welche in den letzen Monaten neue Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit erhalten haben, sollten dies der Verwaltung mitteilen. Auskünfte zu allen Fragen bei Grund-, Gewerbe-, Hunde- oder Vergnügungssteuer erteilt das Steueramt im Rathaus, Zimmer 37/38 (Telefon 597-137/138).