Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.01.2004
Die erste öffentliche Gemeinderatssitzung im neuen Jahr musste leider mit einer traurigen Pflicht beginnen. Alt-Gemeinderat Willi Staudt, 1965 bis 1994 engagiertes und pflichtbewusstes Mitglied des Gemeinderats, war vor wenigen Tagen nach schwerer Erkrankung verstorben. Bürgermeister Baust würdigte besonders das kommunalpolitische Engagement von Willi Staudt und bat zu seinem Gedenken um eine Gedenkminute vor Eintritt in die Tagesordnung. Der anschließende öffentliche Teil der Sitzung, dem sich ein kleiner nichtöffentlicher Sitzungsteil anschloss, war zunächst geprägt von Themen im Zusammenhang mit der Umlegung und Erschließung des Wohn- und Gewerbegebiets Nord-West. Es galt vor allem Beschlüsse zu fassen bzw. Pläne zu beraten über den S-Bahn-gerechten- und behinderten Ausbau des Oftersheimer Bahnhofs, die Gestaltung der Bahnunterführung Süd bei der Hildastraße und zum aktuellen Verfahrensstand der Bebauungsplanänderung für dieses Gebiet. Ein weiteres sehr wichtiges Thema war die Kindergartenbedarfsplanung 2004/05 und die künftige Kindergartenbezuschussung bzw. der Abschluss von Zuschussverträgen mit den kirchlichen Trägern. Die Errichtung einer funktechnischen Anlage auf dem Grundstück Mannheimer Straße 45 war schließlich neben den Jugendgemeinderatswahlen und der Erörterung des Nahverkehrsplan Rhein-Neckar 2004 bis 2008 ein weiteres Erörterungsthema in einer wiederum gut besuchten Gemeinderatssitzung. Über die wesentlichen Resultate der Sitzung kann folgendermaßen berichtet werden:
S-Bahn-gerechter- und behindertenfreundlicher Ausbau des Oftersheimer Bahnhofs
Eine erste Entwurfsplanung des S-Bahn-gerechten- und behindertenfreundlichen Ausbaus des DB-Haltepunktes Oftersheim wurde im letzten Sommer dem Gemeinderat vorgestellt. Diese Entwurfsplanung sowie eine spezielle Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bundesbahn bildete dann die Grundlage für einen vorläufigen Förderungsantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Das zuständige baden-württembergische Ministerium hat nun seine Bereitschaft zur vorläufigen Förderzusage gegeben, aber zur näheren Prüfung und Entscheidung einen förmlichen GFVG-Antrag von der Bahn als für die Antragstellung zuständigen Stelle verlangt. Da die Gemeinde Oftersheim nicht unwesentlich an der Maßnahme beteiligt sein wird, war nun auch der Gemeinderat mit der Antragstellung und seinen Planungs- und Kostengrundlagen zu befassen. Der Vertreter der MVV Energie AG sowie weitere Planer von beauftragten Ingenieurbüros waren in der Sitzung anwesend, um die Grundlagen der Antragstellung, insbesondere den aktuellen Planungs- und Kostenstand zu erläutern. Die Gesamtmaßnahme wurde unverändert mit folgenden Zielsetzungen beschrieben: Behinderten- und S-Bahngerechter Ausbau des Bahnhofs inklusive Veränderung und Ausbau der Bahnsteige und Bau eines behindertengerechten Aufzugs, Neugestaltung des Umfeldes des Haltepunkts einschließlich der Überdachung der Bahnsteige, Lärmsanierung „Ost-Seite“ sowie von Teilbereichen der „West-Seite“, Lärmschutzwand auf der „West-Seite“. Dem aktuellen Terminplan war zu entnehmen, dass vorbehaltlich der Mittelbereitstellung der Baubeginn Anfang 2005 angedacht ist, die Lärmschutzwand Ost allerdings schon im Oktober 2004 in Angriff genommen werden soll und bereits im April dieses Jahres die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Nord-West beginnen sollen. Hier rechnet man bei vorsichtiger Prognose mit einem möglichen Baubeginn von Privatgebäuden Ende 2005. Die Kosten der Gesamtmaßnahme „Bahnhofumgestaltung“ wurden mit 3.911.675 € beziffert bei einem Förderanteil GVFG von 2.105.588 € und letztendlich einem Kostenanteil der Gemeinde selbst von 1.496.991 €. Die Gesamtkosten aller Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet „Nord-West“ einschließlich der Bahnhofumgestaltung wurden mit 18.687.968 € angegeben, wovon die Gemeinde nach Abzug der GVFG-Förderung (2.105.588 €) einen Nettokosten-Anteil von 6.946.302 € zu tragen hätte. Bevorzugtes Thema einer längeren Aussprache über diese für die weitere Gemeindeentwicklung bedeutungsvolle und auch kostenträchtige Maßnahme war im Zusammenhang mit der neuen „Bahnunterführung Süd“ die Frage der Alternativerschließung von der Hildastraße oder auch von Stellen der Max-Planck-Straße aus. Hier wurde notwendigerweise klargestellt, dass Alternativüberlegungen bereits angestellt wurden mit dem Ergebnis allerdings, dass mit Rücksicht auf notwendige Sicherheitsabstände eine Genehmigung von der DB auf Grund der gegebenen Verhältnisse nicht zu erwarten ist. Veränderungen würden die Notwendigkeit der Beanspruchung von privaten Flächen bedingen, die als nicht realisierbar bezeichnet wurde. Bei abschließender Wertung wurde auch in Erinnerung gerufen, dass die durch die Planung angestrebten Verhältnisse insoweit auch zumutbar seien, weil gegenüber bisher zumindest keine Verschlechterung der Erschließung eintreten werde. Besonderes Augenmerk wurde auch der Frage der Gestaltung der Bahnsteigüberdachungen zuteil, deren Festlegung aber noch nicht möglich war und zusammen mit anderen Dingen bei der demnächst folgenden Detailplanung auch in den Gemeindegremien erfolgen wird.
Erörterung von Entwurfsüberlegungen zur Bahnunterführung Süd zur Erschließung des Wohn- und Gewerbegebiets Nord-West
Die Erörterung des ersten Tagesordnungspunktes fand mehr oder weniger thematisch anschließend seine Fortsetzung dahingehend, dass der Gemeinderat sich beschäftigen musste mit der ersten Entwurfsplanung für die „Bahnunterführung Süd“. Im Rahmen der TA-Beratung über die Freianlagen im „Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West“ wurden auch gestalterische Elemente der Bahnunterführung angesprochen. Im Interesse einer zügigen Weiterbearbeitung der Planung und notwendiger baldiger Verhandlungen mit der Bundesbahn und wünschenswerter Bündelung der Maßnahme mit den Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahnlinie kam der Ausschuss überein, den ersten Gestaltungsentwurf bereits im Gemeinderat zu diskutieren und zu erörtern. Dem Gemeinderat lag nunmehr der erste Gestaltungsentwurf vor, der auf der Wohngebietsseite eine großzügige bzw. optimale Anlage mit Böschungen vorsieht bzw. realisieren möchte, auf der anderen Seite bei der Hildastraße allerdings von der Notwendigkeit einer engen Rampe mit den damit verbundenen zwangsläufigen Nachteilen auf Grund ungünstiger Flächenverhältnisse ausging. Von Skepsis bis unverhohlener Kritik reichten die Reaktionen im Rat, weil man neben optischen Unzulänglichkeiten auch eine gewisse Unfallträchtigkeit befürchtet bei Realisierung dieser Planung. Es werden dann auch Gedanken über Alternativausführungen diskutiert, die im Interesse einer guten Nutzbarkeit und Akzeptanz des Bauwerks durchaus für überlegenswert erachtet wurden und in weitere Planungsentwürfe einfließen könnten. Eine weitere Besorgnis mit entsprechenden Anregungen war auch eine gute Belichtung im Interesse von notwendigen Sicherheitsaspekten. Der Aussprache war auch zu entnehmen, dass die Gemeinde eventuell bereit sein könnte, notfalls weitere Flächen im Interesse einer Optimierung der Möglichkeiten einzubringen. Das beauftrage Ingenieurbüro wurde schließlich beauftragt, die Frage der Rampenführung und deren Breite nochmals im erörterten Sinne alternativ zu untersuchen.
Satzungsbeschlüsse zur Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften für das Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West
Der Gemeinderat nahm hier von den während der Offenlage des Änderungsentwurfs im November/Dezember eingegangenen Anregungen Kenntnis. Diese waren eher unbedeutender bzw. nicht gravierender Art und konnten somit entsprechend dem Verhandlungsvorschlag der Verwaltung bzw. im Sinne der Anregungen berücksichtigt werden. Somit war es nun möglich, einen abschließenden formalen Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans und der Bauvorschriften zu fassen, der einstimmig erfolgte. Die Beschlüsse werden nun im Mitteilungsblatt im Detail bekannt gemacht verbunden mit dem Hinweis darauf, dass die geänderten Planungen im Rathaus eingesehen werden können. Mit der Bekanntmachung wird die Rechtskraft des Bebauungsplans und der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen verbunden sein.
Genehmigung der Errichtung einer funktechnischen Anlage auf dem Grundstück Mannheimer Straße 45
Technischer Ausschuss und Gemeinderat hatten sich bereits mehrfach mit dem Bauantrag der Vodaphone D 2 GmbH für eine funktechnische Anlage auf dem Grundstück Mannheimer Straße 45 befasst und dieser allerdings das notwendige Einvernehmen verweigert. Nach Prüfung des Vorgangs im Landratsamt und durch den Gemeindetag war diese ablehnende Haltung nicht mehr ohne weiteres aufrecht zu erhalten. Gegen das Nein des Oftersheimer Gemeinderats sprachen im Wesentlichen folgende Gründe: Die Argumentation der Verwaltung zur Begründung ihres versagten Einvernehmens war vor allem, dass das Gebiet nicht als allgemeines Wohngebiet einzustufen ist sondern als Gemeinbedarfsfläche „Schule“ mit einem hohen Schutzbedürfnis ähnlich einem reinen Wohngebiet. Das Landratsamt hielt diese Argumentation und die Vorgehensweise der Gemeinde für rechtswidrig und für den Fall, dass die Gemeinde Oftersheim ihr Einvernehmen weiterhin versagen würde, müsste eine Ersatzvornahmeangebot nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung erfolgen, allerdings mit der Möglichkeit eines Rechtsmittels. Auch der Gemeindetag hielt nach Prüfung ein Rechtsverfahren für nicht erfolgsversprechend, da die Anlage nur am Rande der Gemeinbedarfsfläche, nicht aber in der Gemeinbedarfsfläche selbst errichtet wird. Somit war anzunehmen, dass die angekündigte Ersatzvornahme des Kommunalrechtsamtes mit rechtlichen Mitteln nicht erfolgreich zurückgewiesen werden könnte. Der Gemeinderat nahm diesen unerfreulichen Sachverhalt nach notwendiger Diskussion mit großem Bedauern zur Kenntnis. Der überwiegende Teil der Gemeinderäte sah schließlich keine aussichtsreiche Möglichkeit mehr, den Widerstand aufrecht zu erhalten, obwohl nach wie vor und unverändert Gründe dafür gegeben seien. In den Reihen der Bürgervertreter war man überwiegend ungehalten und enttäuscht auch über das Verhalten der vorgesetzten Behörde bzw. des Landratsamts, wo nur nach Rechtslage und nicht auch und bevorzugt nach Interessenlage der Betroffenen, überwiegend der Kinder entschieden werde. Man sah unverändert eine Bedrohung der öffentlichen Gesundheit trotz scheinbar eindeutiger Rechtslage, die keinen Spielraum für eine weitere Verweigerung einräume. Die Kritik mancher Gemeinderäte konzentrierte sich vor allem auch auf die nicht akzeptable Begründung und Haltung des Landratsamts als Rechtsaufsichtsbehörde, die trotz realistischer rechtlicher Einschätzung großes Unwohlsein auslöse. Vermisst wurde in der Aussprache vor allem auch das ernsthafte Bemühungen um alternative Standorte. Respekt nötigte schließlich auch die unveränderte Verweigerungshaltung von Gemeinderäten ab, die allerdings bei 5 Ablehnungen und 7 Enthaltungen die Mehrheit von 10 Ja-Stimmen im Sinne der Verwaltungsvorlage (Empfehlung zur Erteilung des Einvernehmens aus rechtlichen Gründen) nicht verhindern konnten. Stimmenthaltungen oder Ablehnung wurden vor allem damit begründet, dass der Schutz der Kinder über alles und auch über geltendes Recht gehen und ein Protestsignal gegen das sehr unsensible Verhalten des Betreibers erfolgen müsse. Schließlich wurde auch angemerkt, dass die Gefährlichkeit zwar nicht nachgewiesen sei, die Nichtgefährlichkeit aber ebenfalls nicht. Mit diesem Mehrheitsbeschluss beugte man sich schließlich sehr wiederwillig und mit größtem Unbehagen der eindeutigen Rechtslage und erteilte der Vodaphone D 2 GmbH das Einvernehmen.
Informationen über die Jugendgemeinderatswahl 2004 und notwendige organisatorische Notwendigkeiten
Die Regionalkonferenz der Jugendgemeinderäte Brühl, Oftersheim, Ketsch und Schwetzingen hattenunlängst beschlossen, die Jugendgemeinderatswahl 2004 zeitgleich durchzuführen. Man verspricht sich davon vor allem eine höhere Wahlbeteiligung aufgrund gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit, einen Zuwachs an Kandidaten sowie Arbeitserleichterung durch arbeitsteilige Veranstaltungs- und Wahlorganisation. Die Jugendgemeinderäte der vier Gemeinden haben zu diesem Zweck eine gemeinsame Wahlordnung erarbeitet, die im Wesentlichen auf der bisherigen Oftersheimer Wahlordnung basiert. Wesentliche Änderungen in Oftersheim waren nur in zwei Punkten erforderlich. Die Wahlberechtigung und Wählbarkeit wurde von 20 auf 21 Jahre angehoben und dies müsse sowohl in der Wahlordnung wie auch in der Geschäftsordnung verankert werden. Aus den genannten Gründen ist auch die Möglichkeit der Wahl via Internet in der Überlegung. Hierfür wurde eine Grundkonzeption erstellt, die zuvor allerdings noch in einer Testphase zu erproben ist und dabei auch vorhandene rechtliche Vorbehalte ausräumen muss. Der Gemeinderat nahm von den Absichten der Jugendgemeinderäte ebenfalls zustimmend Kenntnis wie von den Entwürfen der geänderten Wahl- und Geschäftsordnung. Die kurze Aussprache hierzu wurde auch dazu genutzt, um den Jugendgemeinderäten Anerkennung auszusprechen für ihre erfolgreichen Aktivitäten und für die Zukunft mit der Hoffnung zu verbinden, dass diese von dauerhaftem Erfolg begleitet sein werden.
Kenntnisnahme des Nahverkehrsplans Rhein-Neckar-Kreis für 2004 bis 2008
Der Gemeinderat begrüßte hier zunächst die Zusage des Landkreises bzw. Kreistags bei Haushaltsplanverabschiedung der Gemeinde Oftersheim einen Investitionszuschuss von 140.000 Euro für den S-Bahn-gerechten Ausbau des DB-Haltepunktes zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen wurde davon Kenntnis genommen, dass die Gemeinde Oftersheim von Maßnahmen im Nahverkehrsplan Rhein-Neckar-Kreis 2004 bis 2008 nicht betroffen ist und sich somit eine Stellungnahme erübrigt.
Sonstige Informationen/Bekanntgaben/Anfragen
Der öffentliche Sitzungsteil endete ebenso unerfreulich wie sie mit dem Nachruf für den verstorbenen Altgemeinderat Willi Staudt begonnen hatte. Bürgermeister Baust musste aktuell über vorliegende Informationen zur bevorstehenden Auflösung des Polizeipostens in Oftersheim berichten. Er war insofern überrascht und enttäuscht, als damit aktuell nicht unbedingt zu rechnen war im Hinblick auf zugesagte noch ausstehende Gespräche der Polizeidirektion mit den Bürgermeistern der Region. Obwohl sich die Hauptinformationsquelle „Polizeigewerkschaft“ als ärgerliche Vorveröffentlichung herausstellte, die noch keinen offiziellen Charakter haben konnte, löste diese Sachlage größten Unmut und deutliche Verärgerung im Rat aus. Die folgende Erörterung ergab schließlich breitestes Einvernehmen darüber, dass man diese Situation nicht tatenlos hinnehmen und akzeptieren möchte. Man entschloss sich zu baldigen, auch entschiedenen Maßnahmen und Gegenreaktionen auch unter Einbeziehung der politischen Ebenen und war vor allem darüber enttäuscht und traurig, dass entgegen der vielbeschworenen Absichtserklärungen der Landespolitik hinsichtlich der Sicherheitslage in den Kommunen unsere Gemeinde mit über 10.000 Einwohner künftig ohne Polizeipräsenz sein solle. Die erkennbar gute und erfreuliche Arbeit der Oftersheimer Polizeikräfte wurde in diesem Zusammenhang ausdrücklich gewürdigt, aber mit der Einschätzung verbunden, dass man wohl durch die Reformfolgen dafür nun bestraft werde. Ein weiteres Thema im Anfrageteil war die kritische Auseinandersetzung in der Schwetzinger Zeitung mit den Stadtwerketarifen, wobei die Bitte an den Bürgermeister gerichtet und angenommen wurde, für eine bessere Aufklärung diesbezüglich im Rat zu sorgen. Weitere Themen waren die Aktualisierung der Werbetafeln im Zusammenhang mit der neuen Ortsbeschilderung, der unerträgliche Vandalismus bereits bei den Neupflanzungen in der Ortsmitte und schließlich die Art und Weise der Baumpflege im Hardtwaldring.
Entscheidungen in Kindergartenangelegenheiten (Kindergartenbedarfsplanung 2004/05 und Vertragsabschluss mit den Kirchen über die Förderung der Kindergärten)
Örtlicher Bedarfsplan 2004/05
Nach der Kommunalisierung des Kindergartenwesens durch das neue Kindergartengesetz und der zwischen kommunalen und kirchlichen Spitzenverbänden vereinbarten landesweiten Rahmenbedingungen war nun vom Gemeinderat eine verbindliche örtliche Bedarfsplanung zu erstellen. Auf der Grundlage der Bedarfsplanung, an der maßgeblich auch das Kindergartenkuratorium zu beteiligen war, sind in einem weiteren Schritt die Betriebs- bzw. Zuschussverträge mit den Trägern der Einrichtung bzw. Kirchengemeinden neu zu vereinbaren bzw. abzuschließen. In den Sitzungen des Kuratoriums und einer Verwaltungsausschusssitzung wurde über das neue Kindergartengesetz und seine Folgen auf örtlicher Ebene ausführlich informiert und beraten mit folgenden wesentlichen Ergebnissen und Beschlussempfehlungen an den Gemeinderat: Die statistischen Bedarfszahlen gingen die letzten Jahren kontinuierlich zurück und werden sich bis 2006 auch als Folge der demographischen Entwicklung bei 320 bis 325 Kindern einpendeln. Die Kindergärten registrierten in letzter Zeit bzw. aktuell über den Abwärtstrend der demographischen Entwicklung hinaus eine Abwanderung von Familien mit Kindern und somit begann das neue Kindergartenjahr 2003/04 mit einer gravierenden Unterbelegung von mehr als 3 Gruppen. Auf Grund der gegebenen zum Teil deutlichen Unterbelegung bestand somit absolut kein Problem, mit dem jetzigen Angebot dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab 3 Jahren zu genügen und damit eine Vollversorgung zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund waren als alternative Maßnahmen und Reaktionen zu überlegen:- die Umwandlung von weiteren Regelgruppen in VÖ-Gruppen (bei vorhandenem deutlichen Bedarf)- die bessere qualitative Nutzung/Belegung der Gruppen (altersgemischte Angebote für Kinder ab 2 Jahren oder sogenannte Eingewöhnungsangebote für Kinder ab 33 Monate) - sogar die Schließung einer GruppeIn mehreren seit 2002 zum Teil schwierigen Gesprächen und Verhandlungen mit den beteiligten Kindergärten, den Trägern, den Fachstellen und auch dem Landesjugendamt wurde nach Lösungen gesucht, die sich an den personellen und finanziellen Möglichkeiten orientieren mussten. Das Ergebnis dieser Erörterung, das schließlich einvernehmlich auch im Kuratorium zu Stande kam, lag nunmehr als Entwurf für den örtlichen Bedarfsplan 2004/05 dem Gemeinderat zur endgültigen Zustimmung vor.
Kernpunkte des Konzepts sind:
Es erfolgt keine Gruppenschließung und es werden zunächst keine Angebote für Kinder ab 2 Jahren z. B. in altersgemischten Gruppen unterbreitet, weil sie derzeit nicht finanzierbar sind. Jedoch erfolgen Gruppenumwandlungen trotz der Kostenfolgen insoweit, als 4 Regelgruppen in VÖ-Gruppen umgewandelt werden (2 im Kindergarten Seegärten, jeweils 1 im Kindergarten in der Bismarckstraße und in der Fohlenweide). Lediglich im Kindergarten Fohlenweide kann die Umwandlung kostenneutral durchgeführt werden. Die geplanten Umwandlungsmaßnahmen sowie die Aufnahme behinderter Kinder im katholischen Kindergarten im Rahmen eines sogenannten integrativen Angebots hat nun einen Wegfall von insgesamt 19 zugelassenen Plätzen zur Folge. Das Platzangebot verringert sich somit auf 313 Plätze und somit ist vor diesem Hintergrund auch mit Beitragsmindereinnahmen zu rechnen. Ein nicht unwesentlicher Bestandteil des Kindergartenbedarfsplans 2004/05 werden zusätzliche Eingewöhnungsangebote für Kinder ab 33 Monaten sein. Im Kuratorium ist nach Abstimmung zwischen den Kindergärten und Fachstellen noch ein spezielles Eingewöhnungskonzept hierfür zu entwickeln, an dem sich dann alle Einzelfälle verbindlich orientieren müssen. Um Missverständnissen, Fehlinterpretationen oder falschen Erwartungen vorzubeugen ist klargestellt, dass dieses Angebot nicht uneingeschränkt gelten kann und keinesfalls Rechtsansprüche auslöst wie bei den 3-jährigen. Die Gemeinde erwartet davon insgesamt ein breiteres Angebot als bisher im Interesse vor allem derjenigen Mütter, die exakt zum 3. Geburtstag ihres Kindes den Arbeitsplatz wieder antreten müssen und zuvor die Möglichkeit der Eingewöhnung haben sollten. Auch die Verbesserung der Ferienbetreuung ist vorgesehen. Hier wurden kostenneutral und in Abstimmung zwischen den Kindergärten die Möglichkeiten dahingehend optimiert, dass die Oftersheimer Kindergärten nur eine Woche während der Ferien geschlossen sein werden. Der Gemeinderat nahm die Resultate aus der umfangreichen Vorberatung in den Gremien wohlwollend und zustimmend Kenntnis und stimmte schließlich dem Kindergartenbedarfsplan 2004/05 einstimmig beziehungsweise uneingeschränkt zu. In der Aussprache dazu wurde besonders betont und begrüßt, dass die Gemeinde im Interesse der Kinder bereit und in der Lage sei, Mehrbelastungen durch verbesserte Angebote in Kauf zu nehmen, auch wenn da oder dort die eine oder andere Sache noch optimaler oder besser geregelt sein könnte und noch diverse Wünsche für die Zukunft offen bleiben. Insbesondere die bedarfsgerechte Gruppenumwandlung und die intensivierten Eingewöhnungsangebote wurden ausdrücklich begrüßt und mit der Hoffnung auf mehr Kinder in Zukunft auch dank guter Betreuungsmöglichkeiten in der Gemeinde verbunden. Als wünschenswert wurde auch die Ausdehnung der Betreuung für Kinder ab 2 Jahren erachtet, zumindest in der mittelfristigen Perspektive.
Abschluss von Verträgen über die Förderung und den Betrieb der örtlichen Kindergärten
Die Kindergartenbezuschussung betrug bisher gemäß Festlegung aus dem Jahr 2001 85 % des örtlichen Defizit bei zeitlicher Begrenzung bis 2002. Die Umstellung der Kindergartenfinanzierung nach dem neuen Kindergartengesetz hat nun zur Folge, dass neue oder erstmals Vereinbarungen mit den Kindergartenträgern über den Betrieb und die Finanzierung abzuschließen sind. Entsprechend den Bestimmungen des Kindergartengesetzes haben die kommunalen Landesverbände mit den Kirchen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die näheres zur Planung, den Betrieb und die Finanzierung der Kindergarteneinrichtungen regelt und Grundlage örtlicher Verträge sein muss. Eine wesentliche Bestimmung im Rahmenvertrag sieht vor, dass die finanzielle Förderung der Kindergartenträger mindestens in der bisherigen Höhe (Landesförderung und kommunale Förderung zusammen) zu erfolgen hat. Um der Forderung nach einer finanziellen Gleichstellung Rechnung zu trage, hat sich die Gemeinde künftig über den gesetzlich garantierten Förderanspruch von 63 % der Betriebsausgaben hinaus mit einem entsprechenden Prozentsatz am Defizit der Kindergärten zu beteiligen. Nach den Berechnungen von Verwaltung und den Rechnungsstellen der Kirchengemeinden ergäben sich Beteiligungssätze unter Berücksichtigung der Besitzstandswahrung von knapp über bzw. unter 90 % in allen Kindergärten. Mit den Rechnungsstellen und Trägern wurde unter Berücksichtigung der bevorstehenden Mehrbelastungen auf Grund Angebotsverbesserung bzw. Gruppenumwandlung Einvernehmen über eine künftige durchschnittliche Gemeindebezuschussung von 90,5 % erzielt, wobei der Kindergarten Fohlenweide weiterhin mit 100 % von der Gemeinde zu finanzieren ist. Im Jahr 2003 bleibt es jedoch vereinbarungsgemäß bei der bisherigen 85-%-Defizitbeteiligung. Der Gemeinderat konnte schließlich in allen Punkten den Beratungsergebnissen im Kuratorium und Verwaltungsausschuss sowie den Verhandlungsergebnissen mit den Trägern uneingeschränkt zustimmen und der Verwaltung schließlich Vollmacht geben für den Abschluss der Kindergartenverträge im Sinne der dargelegten Regelungen mit einer künftigen Zuschussquote von 90,5 % bzw. 100 % (Fohlenweide) bei weitgehender Übernahme des empfohlenen Vertragsmusters.