Anträge auf Gemeinde- und Landesehrung
Bis spätestens 15.01.2004 können Anträge auf örtliche und überörtliche Ehrungen (Gemeinde- und Landesehrungen) mit ausführlicher Begrün- dung bzw. unter Beifügung der erforderlichen Nachweise beim Bürgermeisteramt, Zimmer 23, eingereicht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass später eingehende Anträge nicht mehr bearbeitet werden können.