Aus der Gemeinderatssitzung am 04.11.2003; Teil 2
Gestaltung der Straßen und Wege im „Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West“
Die Gemeinde bereitet nach sehr zufriedenstellend verlaufenden Umlegungsgesprächen mit den Grundstückseigentümern die Ausschreibung der Erschließungsmaßnahmen vor. Im Gemeinderat war nun vorrangig auch die Gestaltung der Straßen und Wege bzw. Oberflächen festzulegen. Nach den Grundlagen des Grünordnungsplans zum Bebauungsplan werden sämtliche Anliegerstraßen sowie Gehwege und Parkstreifen in versickerungsfähigen Betonsteinen ausgeführt und somit musste sich der Gemeinderat im Vorfeld bereits mit der Begutachtung von Musterbelägen beschäftigen, die letztlich als übereinstimmendes Ergebnis im Beschlussvorschlag der Verwaltung zusammengefasst war. Das Ausführungskonzept wurde in der Sitzung von Vertretern des Ingenieurbüros Kocks bzw. der MVV vorgetragen und erläutert. Nach der Aussprache im Gremium bzw. Beantwortung einiger Fragen erging folgender einstimmiger Beschluss: 1. Bei den Sammelstraßen mit beidseitigem Gehweg und Längsparkstreifen werden die Straßenflächen in Asphalt und die übrigen Flächen mit versickerungsfähigen Betonpflastersteinen belegt in den folgenden Farben: Gehwege: „Herbstlaub“, Stellplätze: „Anthrazit“, Pflasterrinnen: „Hellgrau“. Die Übergänge zwischen Gehwegen und Straßen bzw. Stellplätzen werden in einem Rundbordstein ebenso gestaltet wie die Übergänge zwischen Straße und Stellplätzen. In den wenigen Verbindungsstraßen mit einseitigem Gehweg werden die Übergänge zwischen Straßenbelag und Gehweg entsprechend gestaltet. 2. Sämtliche Anliegerstraßen werden in sickerfähigem Betonpflaster ausgeführt in der Farbe „Hellgrau“, die Stellplätze in „Anthrazit“, jeweils in der Verlegeart Läuferverband quer zur Fahrtrichtung bzw. Laufrichtung. Pflasterrinnen werden im Läuferverband „Hellgrau“ in Fahrtrichtung verlegt. 3. Im Kreisverkehrsplatz wird die Fahrbahn wie die Sammelstraßen in Asphalt ausgeführt. Übergänge zwischen Straße und Gehweg als Betonhochbord, Übergang im Kreisverkehr von der Straßenfläche zur Mittelinsel in „Natursteinpflaster hellgrau“ mit vorgelagertem Rundbordstein. Der Abschluss zur Mittelinsel erfolgt mit einem abgeschrägten Betonelement als Flachbordstein. Die Mittelinsel selbst wird zum Sichtschutz aufgeschüttet und bepflanzt. Die MVV als Träger der Erschließungsmaßnahme rechnet mit dem Beginn der Baumaßnahmen März/April 2004.
Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West“
Der Gemeinderat hatte in seiner Januarsitzung von der Notwendigkeit verschiedener Änderungen des seit Juli 2001 rechtskräftigen Bebauungsplans „Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften Kenntnis genommen und mit einem formalen Beschluss das Änderungsverfahren eingeleitet. In verschiedenen Sitzungen des Technischen Ausschusses und des Gemeinderats wurden inzwischen die Änderungen im Detail behandelt und besprochen und auch das Beteiligungsverfahren konnte durchgeführt werden. Die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und Bürger waren nun zusammen mit entsprechenden Behandlungsvorschlägen aus der Vorberatung Gegenstand der abschließenden gemeinderätlichen Erörterung. Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan lassen sich wie folgt beschreiben: 1. Änderung des Geltungsbereichs: Wegfall der Fläche mit Rampe und Kiosk nordöstlich der Bahn sowie Erweiterung des Einmündungsbereichs der B 291 in die Lessingstraße; 2. geringfügige Änderung der Erschließung im Bereich der Anbindung des Gebietes an die Schwetzinger Straße „Mittelgewann“, Änderung der Stichstraße ins Gewerbegebiet, Änderung der Stichstraße südlich des DB-Haltepunktes sowie geringfügige Änderungen der Rampenausbildung der Unterführung Süd in Höhe der Hildastraße; 3. Überprüfung und Änderung der Stellplatzausweisungen zum Nachweis der erforderlichen Stellplätze nach dem von der Landesbauordnung abweichenden Stellplatzschlüssel; 4. Veränderung der Baufenster im Bereich des Geschosswohnungsbaus insbesondere nördlich des Kreisverkehrs beiderseits der Lessingstraße; 6. geringfügige Reduzierung des Anteils im Geschosswohnungsbau insbesondere westlich der Grünfläche um den Kindergarten, Ausnahme- regelung zur Abweichung von der maximalen Geschosszahl in den schriftlichen Festsetzungen; 7. Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche im Bereich des Gewerbe- gebiets wie auch der zugeordneten schriftlichen Festsetzungen; 8. Ausnahmeregelungen von der vorgeschriebenen maximalen Dachneigung in den örtlichen Bauvorschriften. Der Gemeinderat nahm ohne größere Aussprache und Diskussion den aktuellen Verfahrens- bzw. Planungsstand zur Kenntnis und stimmte den jeweiligen Behandlungsvorschlägen uneingeschränkt zu. Der geänderte Bebauungsplan wird nun mit den ebenfalls geänderten örtlichen Bauvorschriften einen weiteren Monat öffentlich ausgelegt mit vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung, sodass erneut Möglichkeiten bestehen, Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplans 2003
Der Gemeinderat hatte den Haushaltsplan 2003 im Februar d.J. auf der Grundlage von Haushaltserlassen und Steuerschätzungen des Jahres 2002 verabschiedet und insofern ergaben sich jetzt im Laufe der vergangenen Monate einige Abweichungen. Diese waren jedoch bei Gesamtbetrachtung nicht so gravierend, dass sie zwingend Anlass für einen Nachtragshaushaltsplan gewesen wären. Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit und Klarheit wurde die Verwaltung allerdings aktiv und präsentierte unlängst im Verwaltungsausschuss zur Vorberatung und jetzt im Gemeinderatsgremium einen entsprechenden Nachtragshaushalt zur endgültigen Verabschiedung. Im Nachtragsetat stehen im Abschnitt Verwaltungshaushalt den Wenigereinnahmen in Höhe von 156.325 Euro (im Wesentlichen geringere Finanzausgleichszuwendungen) Wenigerausgaben von 83.750 Euro gegenüber, die im Gesamtergebnis eine Verringerung der Zuführung zum Vermögenshaushalt um 67.735 Euro auf 32.830 Euro bewirken. Im Vermögenshaushalt stehen auf der einen Einnahmenseite 90.400 Euro mehr Einnahmen (höhere Landeszuschüsse und Veräußerungserlöse) und ein beträchtliches Minus als Wenigereinnahmen in Höhe von 1.647.735 Euro (hauptsächlich Mindereinnahmen durch geringere Grundstückserlöse, Beiträge, Kreditaufnahmen und eine kleinere Zuführung vom Verwaltungshaushalt). Durch Einsparungen beim Grunderwerb, bei Baumaßnahmen durch Zuschussrückzahlung ergibt sich eine geringere Ausgabenlast in Höhe von 1.932.000 Euro, der allerdings Mehrausgaben in Höhe von 189.330 Euro gegenüber stehen. Insgesamt verringert sich aufgrund dieser neuen Einnahme- und Ausgabesituation die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage um 185.335 Euro auf nunmehr 558.570 Euro. Somit rechnet man zum Jahresende mit einer verbleibenden Rücklagesumme von 599.764 Euro, dem dann ein Schuldenstand von 3.605.053 Euro gegenüberstehen würde. Obwohl die Abweichungen im Gesamtresultat keine drastische Verschlechterung der Gemeindefinanzen erkennen lassen, kam in den abschließenden Äußerungen des Bürgermeisters doch Besorgnis hinsichtlich der bevorstehenden Entwicklungen auf. Wie insbesondere vom Bürgermeister zu hören war, ist die Gemeinde derzeit gerade noch in der Lage, die laufenden Ausgaben durch laufende Einnahmen abzudecken ohne dass ein nennenswerter Investitionsspielraum vorhanden wäre. Die Gemeinde muss bei ihren derzeitigen und bevorstehenden Investitionen auf das Rücklage- und Anlagevermögen zurückgreifen, denn die bevorstehenden aktuellen Steuerschätzungen lassen nichts Positives vermuten. Insofern war der Wunsch an die Adresse der Politik in Berlin naheliegend, dass schnellstens die richtigen Weichen gestellt werden, die die gesamtwirtschaftliche Situation deutlich, auch im Interesse der Kommunen verbessern werden. In der Aussprache zum Nachtragshaushaltsplan wurde das uneingeschränkte Einvernehmen bei der inhaltlichen Ausgestaltung deutlich, die auch darauf zurückzuführen war, dass zwingende Gründe für einen Nachtrag nicht unbedingt vorlagen. Natürlich blieb dabei auch die Schuldenaufnahme und die Entwicklung zur Negativzuführung im Verwaltungshaushalt nicht unkommentiert, wobei sich Oftersheim nun allmählich ebenfalls in einen immer größer werdenden Kreis von Gemeinden mit gravierenden Finanzproblemen einreihen werde.
Bericht des Bürgermeisters über aktuelle Verkehrsangelegenheiten
Bevor Bürgermeister Baust die öffentliche Sitzung schloss und zum nichtöffentlichen Sitzungsteil überleiten konnte, informierte er noch in einer kurzen Zusammenfassung über aktuelle Verkehrsprobleme bzw. Angelegenheiten sowie angeordnete bzw. geplanten Maßnahmen wie folgt: Geschwindigkeitsreduzierung in der Ortsmitte - Einrichtung einer 20-km-Zone in der Mozartstraße zwischen der Mannheimer Str. und dem Leimbach - Markierung der Zahl 20 auf der Fahrbahn am Beginn der 20-km-Zone vom Leimbach her kommend Verkehrsverhältnisse in der Hardtwaldsiedlung - Anordnung eines absoluten Halteverbots in der Blumenstraße vor den Gebäuden mit geraden Hausnummern - Aufhebung der Einbahnstraßenregelung an der Einfahrt zur Walldorfer Straße bis zum „Fuhrmannsweg“ - Ausbau der Gehwegs zwischen dem Hebewerk und der Gaststätte „Landhof“ und Schließung des „Fuhrmannswegs“ für den Kfz-Verkehr - Änderung der Führung des Radwegs vom Friedhof her kommend in die Hockenheimer Straße - Versetzung des Pflanzkübels Gerhart-Hauptmann-Straße - Anordnung eines absoluten Halteverbots vor den Gebäuden Nr. 1-7 zwischen der Straße Hinter den Ortsgärten und der Freiherr-vom-Stein-Straße