Rhein-Neckar-Kreis zahlt Weihnachtsbeihilfe aus
Das Sozialamt des Rhein-Neckar-Kreises gewährt Familien mit Bezug von nicht pauschalierten laufenden Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes und der Kriegsopferfürsorge auch in diesem Jahr wieder Beihilfen zum Weihnachtsfest. Die Auszahlungen der Beihilfen erfolgt für diesen Personenkreis von Amtswegen. Die Beihilfehöhe beträgt für Haushaltsangehörige und Alleinstehende 62 Euro, für Familienangehörige und Heimbewohner 31 Euro. Zu diesen Grundbeträgen erhalten Leistungsberechtigte im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nachfolgende Zuschläge, wenn entsprechende Nachweise vorliegen: 15 Prozent für Schwerbeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz und für Kriegshinterbliebene, 20 Prozent für Pflegezulageempfänger der Stufen I und II nach dem Bundesversorgungsgesetz, sowie Personen, die ein Pflegegeld als erheblich Pflegebedürftige und Schwerpflegebedürftige im Rahmen der Kriegsopferfürsorge bekommen, 25 Prozent für Pflegezulageempfänger ab Stufe II nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie Personen, die ein Pflegegeld als Schwerstpflegebedürftige im Rahmen der Kriegsopferfürsorge empfangen. Anspruchsberechtigt können auf entsprechenden Antrag aber auch Personen mit einem Einkommen sein, das den Sozialhilfesatz nur geringfügig übersteigt. Anträge gibt es bei allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen des Landkreises, bei welchen die Anträge auch eingereicht werden können. Damit die Weihnachtsbeihilfe noch vor Weihnachten ausbezahlt werden kann, müssen die Anträge bis spätestens zum 28.11.2003 beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis oder bei den jeweils zuständigen Außenstellen des Sozialamtes eingehen. Die Anträge auf Weihnachtsbeihilfe müssen bis spätestens 31.12.2003 gestellt werden – danach werden keine mehr entgegengenommen. Weitere Informationen gibt es beim Landratsamt und bei den Bürgermeisterämtern im Kreisgebiet.