Offenlage des Entwurfs der Nachtragshaushaltssatzung 2003
Gemäß § 81 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird bekannt gemacht, dass der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltplan für das Haushaltsjahr 2003 in der Zeit vom 13.10.2003 bis 21.10.2003 , je einschließlich, im Rathaus, Zimmer 40, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt wird.Einwendungen können von Einwohnern und Abgabepflichtigen bis einschließlich 30.10.2003 vorgebracht werden. Über diese Einwendungen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Baust, Bürgermeister