Aufgrund der Weisung des Regierungspräsidiums Karlsruhe (höhere Straßenverkehrsbehörde) wurde die Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h auf der Heidelberger Straße zwischen der Abzweigung Mannheimer Straße und der Kreuzung Robert‐Koch‐Straße/Fohlenweide zeitlich beschränkt.
Die Geschwindigkeitsreduzierung gilt somit nur von 22.00 ‐ 6.00 Uhr.
Außerdem gilt im Abschnitt Mannheimer Straße und Albert‐Schweitzer‐Straße 50 km/h.