Für eine Härtefallregelung bestehen keine finanziellen Spielräume. Antragsteller werden bezüglich einer eventuellen künftigen Berücksichtigung auf Nummer 3.2 der Wohnraumförderungsbestimmungen 2003 (Verbot des vorzeitigen Baubeginns) hingewiesen bzw. zur Klärung dieser und weiterer Fragen an das Landratsamt, Rhein – Neckar – Kreis, Heidelberg, verwiesen.
Gegenwärtig lässt sich noch nicht abschätzen, welche Fördermöglichkeiten im Programmjahr 2004 gegeben sein werden. Die politischen Entscheidungen dazu stehen noch aus. Auch der Zeitpunkt des Programmstarts lässt sich noch nicht bestimmen.