Die bis Juli 2004 befristete Allgemeinverfügung führt schon bisher geltende Regelungen fort, denn nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) Freiburg und des Bieneninstitutes Mayen ist die Varroose in Baden – Württemberg flächendeckend vorhanden, der Anteil der verendeten Bienenvölker belief sich im Winter 2002/2003 nach aktuellen Auswertungen auf rund 30 Prozent. Die Behandlung kann durch biologische Verfahren oder durch medikamentöse Behandlung erfolgen. Soweit zur Behandlung der Bienen gegen die Varroose der Bienen verschreibungspflichtige Arzneimittel eingesetzt werden, dokumentiert das Veterinäramt die Abgabe der Medikamente.
Die Arzneimittel dürfen nur unmittelbar an den Imker abgegeben werden, der wiederum den Nachweis führt über die ordnungsgemäße Behandlung anhand eines Bestandsbuches, das die Bienensachverständigen bei ihrer Tätigkeit vor Ort überprüfen.