Im Vorgriff zu den Erschließungsarbeiten des zukünftigen Bebauungsplans „Zwischen Scheffelstraße und Plankstadter Straße“ wurde in den letzten Tagen mit der Rodung des Gehölzstreifens begonnen. Der Rückschnitt ist zwingend vor Beginn der Vegetationsperiode erforderlich. Im Vorfeld wurde durch die Planungsgesellschaft BHM eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Das Vorkommen von für den Artenschutz relevanter Arten aus dem FFH-Anhang IV innerhalb des Heckenbewuchses konnte dabei ausgeschlossen werden. Das eventuelle Vorkommen der Zauneidechse auf den angrenzenden Ackerflächen soll während der Monate April bis Juni untersucht werden.


Tobias Maier Dipl.Ing. (FH) BDB

Architektur - Energieberatung

Beratung beim Grundstücks-
und Immobilienkauf