Heizungsbeihilfen für die Heizperiode 2003/2004

Ab 8. September 2003 werden im Rathaus, Zimmer 5, während der Sprechstunden Anträge für Heizungsbeihilfen entgegengenommen.

Anträge für diese Heizungsbeilhilfen werden nur zur Bevorratung des Winterbedarfs bei Einzelheizung gewährt.

Voraussetzung für die evtl. Zuerkennung von Heizungsbeihilfen ist, dass die Leistung rechtzeitig beantragt wird. Beihilfen, die erst im Laufe der Heizperiode (ab Oktober) beantragt werden, werden anteilmäßig gekürzt.

Die Auszahlung der Heizungsbeihilfen für den Empfängerkreis von laufenden nicht pauschalierten Leistungen der Sozialhilfe ist in den Monaten August/September 2003 vorgesehen.

Einkommensschwache Personen, die keine pauschalierten Leistungen zur Betreitung des Lebensunterhalts nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) oder im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten und deren Wohnung mit Sammelheizung ausgestattet ist, erhalten (bei Fälligkeit der Abrechnung) bei Bedarf und nur auf Antrag eine Beihilfe zu den angemessenen Kosten der Heizkostenabrechnung. Entsprechende Hilfeanträge aus diesem Personenkreis sind deshalb unverzüglich nach Erhalt der Heizkostenabrechnung zu stellen.

In jedem Fall sind bei Antragstellung Einkommensnachweise (und ggf. die Heizkostenabrechnung) sowie die Angabe der Kontonummer erforderlich.


Tobias Maier Dipl.Ing. (FH) BDB

Architektur - Energieberatung

Beratung beim Grundstücks-
und Immobilienkauf