Die Impfköder werden überwiegend mit dem Flugzeug abgeworfen und in den Jagdrevieren, die sich in dichtbesiedelten Gebieten oder Ortsrandlagen befinden, zusätzlich von Jägern per Hand ausgelegt. Die scheibenförmigen Impfköder (im Durchmesser etwa 40 Millimeter, 12 bis 14 Millimeter hoch) bestehen aus einer Futtermittelmischung und enthalten einen speziellen Lockstoff für Füchse. Die in den Ködern enthaltenen Kapseln beinhalten den notwendigen Impfstoff, den die Füchse beim Zerkauen aufnehmen und der sie zuverlässig gegen die Tollwut impft.
Spaziergänger mit und ohne Haustiere sollen im Zeitraum der Impfung in den Gebieten, in denen Köder ausgelegt sind, auf den Wegen bleiben, um die Füchse nicht zu irritieren. Hunde sollen in der Zeit vom 11. Juli bis 10. August angeleint werden. Damit der Impferfolg nicht gefährdet wird, muss nämlich sichergestellt sein, dass kein Hund einen Köder aufnimmt.
Ergänzend weisen die Veterinärämter zum Schutz der Bevölkerung ist noch auf folgendes hin:
Obwohl der in den Ködern enthaltene Impfstoff auch für den Menschen als ungefährlich gilt, dürfen die ausgelegten Köder nicht berührt oder gar eingesammelt werden. Sollte dennoch jemand mit der in den Impfstoffbehältern befindlichen Impfflüssigkeit in Berührung gekommen sein, sind die Hände bzw. die Körperteile, die mit dem Impfstoff Kontakt hatten, gründlich mit Wasser und Seife zu waschen. Zusätzlich sollte insbesondere im Falle des versehentlichen Berührens durch Kinder ein Arzt aufgesucht werden.
Zum Verhalten und zur Rechtslage im bereits bestehenden "Wildtollwut gefährdeten Bezirk" weisen die Veterinärdienststellen erneut daraufhin, dass der Freilauf von Hunden und Katzen nur bei wirksamem Impfschutz zulässig ist. Ein wirksamer Impfschutz besteht, wenn die Impfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate zurückliegt. Wird ein nicht schutzgeimpftes Haustier von einem tollwütigen Tier gebissen, ist das Einschläfern des betroffenen Tieres tierseuchenrechtlich die letzte Konsequenz. Hiervon kann nur abgesehen werden, wenn Hund oder Katze unter wirksamem Tollwutimpfschutz stehen. Deshalb, auch unabhängig davon, ob man sich im gefährdeten Bezirk bewegt, noch einmal der Appell, Hunde und Freigänger-Katzen unbedingt regelmäßig einmal jährlich gegen Tollwut schutzimpfen zu lassen.
Sollten trotz der Vorsichtsmaßnahmen versehentlich Kontakt zu Impfködern vorkommen, stehen das Gesundheitsamt beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis unter der Telefonnummer 06221/ 522-0 bzw. das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unter 06222/ 932-265 oder für die Stadtgebiete Heidelberg und Mannheim auch die betreffenden Veterinärämter, für Heidelberg unter 06221/ 581703 und Mannheim unter 0621/ 4405120 für Auskünfte zur Verfügung.