Aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 22.07.03
Mit leichter Sommerkost hatte sich der Oftersheimer Gemeinderat bei seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause keineswegs auseinander zu setzen. Sowohl im öffentlichen wie im anschließenden nicht öffentlichen Teil verbargen sich hinter den eher nüchtern und manchmal auch unspektakulär klingenden Tagesordnungspunkten Beratungs- und Entscheidungsthemen, die von nicht geringer Bedeutsamkeit für die Gemeinde und ihre weitere Entwicklung waren. Vor allem beim ersten Tagesordnungspunkt war deutlich geworden, dass hinter der Aufgabenstellung „Abschluss von einer Planungsvereinbarung mit der DB und Erweiterung des Erschließungsvertrages mit der MVV beim Bahnhofausbau“ mehr steckte als formale Erfordernisse. Mit dem S-Bahnausbau und dem behindertengerechten Umbau des Oftersheimer Bahnhofs erschließen sich im Zusammenhang mit der Umlegung des Wohn- und Gewerbegebiets „Nord-West“ sehr interessante und wichtige Möglichkeiten zur Verbesserung der örtlichen Infrastruktur und des Standorts der Gemeinde als Wohn- und Arbeitsstätte. Unangenehmes war zu erörtern bei der Beratung über ungenehmigten Bautätigkeiten im Kleingartengebiet „Im Sand auf dem Kohlwald“. Danach war Stellung zu nehmen zu einem Raumordnungsverfahren für eine überregionale Erdgasleitung, die die Oftersheimer Gemarkung voraussichtlich nur am Rande bzw. unbedeutend tangieren wird. Nicht leicht fiel den Bürgervertretern der Beschluss über höhere Elternbeiträge für den Kindergarten „Fohlenweide“ gemäß der Empfehlung der Spitzenverbände im Land und des örtlichen Kindergartenkuratoriums trotz allgemeiner Einsicht in die Notwendigkeit. Die Beratungen und Beschlüsse hatten in der Zusammenfassung folgende Resultate:
Abschluss einer Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bundesbahn über den S-Bahn- und behindertengerechten Ausbau des Oftersheimer Haltepunkt
In der nichtöffentlichen Sitzung im Juni wurde dem Gemeinderat bereits mitgeteilt, dass die Deutsche Bundesbahn einen Vorantrag für eine Förderung im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes eingereicht habe und die Aussichten für eine Förderung durchaus positiv seien. Die zugrundeliegende Planungs- und Kostenkalkulation wurde dem Gemeinderatsgremium ebenfalls vorgestellt und von diesem grundsätzlich gebilligt und befürwortet. Da die Maßnahme jedoch von weitreichender Bedeutung für die weitere Gemeindeentwicklung nicht nur im Zusammenhang mit der Umlegung des Gebiets Nordwest ist, musste eine nochmalige Erörterung und Präsentation in öffentlicher Sitzung erfolgen. Dies wurde mit der Notwendigkeit verknüpft, zur Vorbereitung eines förmlichen GVFG-Antrages beim zuständigen Ministerium eine Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bundesbahn zu beschließen. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Erstellung einer Planung zur Modernisierung der Infrastruktur am Bahnhof Oftersheim. Dabei sind sich Bahn und Gemeinde einig, dass Umgestaltungsmaßnahmen am Bahnhof Oftersheim erforderlich sind, um „städtebauliche Verbesserungen mit einer Steigerung der Attraktivität durch öffentlichen Verkehre zu verbinden“. Zur attraktiveren Gestaltung so wie zur Verbesserung der Infrastruktur des Schienenverkehrs und der Umsteigebeziehungen ist die Erhöhung der Bahnsteige, die behindertengerechte Erschließung der Bahnsteige und die Aufwertung der Verkehrsstationen durch Ergänzung der Bahnsteigausstattung vorgesehen. Der Umfang der Modernisierungsmaßnahmen am Bahnhof Oftersheim wird in der Vereinbarung wie folgt konkret beschrieben:· Erhöhung der Bahnsteige auf 76 cm über Schienenoberkante (S-Bahnverkehr) und Bahnsteiglänge von 140 m
· Ausstattung der Bahnsteige mit einem Blindenleitsystem
· Behindertengerechte Erschließung der Bahnsteige durch barrierenfreien Ausbau der Unterführung mit entsprechender Rampenführung und Einbau eines Fahrstuhls
· Aufwertung der Verkehrsstation durch Ergänzung bzw. Erneuerung der Bahnsteigausstattung sowie von Schallschutzmaßnahmen auf beiden Seiten.
Im Zusammenhang mit der Umlegung des nördlichen Wohn- und Gewerbegebiets bieten sich dann sinnvoller Weise auch weitere Gestaltungsmaßnahmen im näheren Umfeld des Haltepunkts zur zusätzlichen Steigerung der Attraktivität des Haltepunkts an.
Von den förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von ca. 4,1 Millionen Euro wird ein erheblicher Teil (85 % bzw. ca. 3,4 Millionen €) aus Mitteln des GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ) finanziert. Der auf die Gemeinde entfallende Kostenbetrag würde ca. 700.000 Euro betragen. Somit war eine weitere Vereinbarung erforderlich, die den mit der MVV geschlossenen städtebaulichen Vertrag über die Erschließung des Wohn- und Gewerbegebiets um zusätzliche Planungs- und Betreuungsleistungen zur Bahnhofsumgestaltung entsprechend erweitert.
Im Erschließungsvertrag für dieses Gebiet ist die Planung und Ausführung der Unterführung Süd enthalten, nicht aber in vollem Umfang der Bahnhofbereich sondern lediglich das westliche Bahnhofumfeld. Die Gespräche und Voruntersuchungen haben allerdings nahegelegt und ergeben, dass eine Bündelung dieser Maßnahmen mit den Lärmsanierungsmaßnahmen (Lärmsschutzwände) sowohl der Deutschen Bundesbahn wie auch der Gemeinde in der Planungsregie der MVV unbedingt geboten ist. Der Gemeinderat hatte deshalb in Anbetracht der Gemeinde damit in Aussicht gestellter Entwicklungsmöglichkeiten mit einer solchen Vertragserweiterung mit der MVV keine Mühe und votierte im empfohlenen Sinne. Der vorläufige Zeitplan sieht bei optimalem Verlauf einen Baubeginn voraussichtlich im Mai 2004 bei einer Gesamtdauer von ca. 1 ½ Jahren vor.
Ungenehmigte Bautätigkeiten im Kleingartengebiet „Im Sand auf dem Kohlwald“
Gemeinderat und Technischer Ausschuss hatten sich mit der Problematik ungenehmigter Bautätigkeiten im obigen Kleingartengebiet bereits in mehreren Sitzungen auseinander gesetzt. Dabei war Einvernehmen erzielt worden, den Bebauungsplanvorschriften unverändert Geltung zu verschaffen und Änderungen nicht in Erwägung zu ziehen. Somit wurden alle Pächter mit entsprechend abweichender Bebauung aufgefordert, den Bebauungsplan einzuhalten und darüber hinausgehende Bauteile zu entfernen. Inzwischen sind nun auch tatsächlich Rückbauarbeiten durchgeführt worden, jedoch war ein großer Teil der Betroffenen nicht einsichtig und versuchte mit schriftlichen Beschwerden ein Einlenken der Gemeindegremien zu erreichen. Nachdem bereits der TA in seiner letzten Sitzung nochmals ablehnend votierte und eine Toleranz zur Auslegung des Bebauungsplans nicht einräumen wollte, war nun der Gemeinderat abschließend zu einer grundsätzlichen Verlautbarung aufgefordert. Das Gremium nahm von dem aktuellen Sachverhalt Kenntnis und erneuerte nach eingehender Aussprache seine Absicht, mit deutlicher Konsequenz an den Bebauungsplanvorgaben festzuhalten. Die Sprecher aller Fraktionen/Parteien sahen sich in ihren Stellungnahmen absolut nicht veranlasst, auf die Wünsche der Beschwerdeführer einzugehen. Die meisten Äußerungen beschäftigten sich auch mit der Feststellung des Vertrauensbruchs gegenüber dem Gemeinderat und den vorschriftsmäßig Handelnden. Einige wenige wollten offenbar Rechte in Anspruch nehmen, die ihnen nicht zustehen und vom Gemeinderat unter solchen Umständen auch nicht eingeräumt werden können. Eine nachträgliche Billigung komme aus grundsätzlichen Erwägungen und Änderungen nach so kurzer Zeit ebenso wenig in Betracht. Mit Nachdruck wurde die Einhaltung des Bebauungsplans mit aller Konsequenz gefordert. Die Abstimmung ergab somit auch ein deutliches Stimmungsbild bei einer Enthaltung ohne Gegenstimmen.
Örtliche Stellungnahme zu einer geplanten überregionalen Erdgasleitung
Die Gemeinde Oftersheim war im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung in den betroffenen Gemeinden zur Stellungnahme über eine Erdgasfernleitung der Wingas GmbH und Ruhrgas AG aufgefordert. Die Maßnahme soll im Jahr 2005 durchgeführt werden und die von den Planern favorisierte Vorzugsvariante soll die Gemeinde Oftersheim nicht direkt tangieren. Eine der Alternativvarianten kreuzt allerdings die Gemarkung Oftersheim im Bereich der A 6 bzw. der BAB-Raststätte Hardtwald auf eine Länge von ca. 1000 m. Hier würde, so die Informationen aus dem Raumordnungsverfahren, ein Waldgebiet betroffen sein, das ein Schutzgebiet mit besonderer Erholungsfunktion als Teil der Landschaftsschutzgebietes Oftersheimer Dünen ist. In einem Gutachten zum Verfahren wurde die Empfindlichkeit des eventuell betroffenen Waldgebiets als mittel bis hoch eingestuft und somit wurde dem Gemeinderat eine Stellungnahme empfohlen, in der eindeutig die Vorzugsvariante favorisiert wird und wegen der zu befürchteten und nachgewiesenen Eingriffe in den Waldbestand von der Alternativvariante Abstand genommen werden soll. Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung und erhob keine Bedenken gegen die geplante Trassenführung der Vorzugsvariante, sprach sich aber strikt gegen die belastende und unzumutbare Alternativvariante aus.
Erhöhung der Elternbeiträge für den Kindergarten Fohlenweide für die Kindergartenjahre 2003 bis 2005
Die letzte allgemeine Erhöhung der Elternbeiträge erfolgte anlässlich der Euro-Umstellung im Juli 2001 bis zum Ende des derzeitigen Kindergartenjahres. Zum 01.09.2002 wurde zusätzlich eine Erhöhung des Verpflegungsanteils in der Tagesgruppe vorgenommen, weil defizitäre Kostenentwicklungen dazu zwangen. Die kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände haben nun im Frühjahr neue Empfehlungen (Landesrichtsatz) ausgesprochen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Kostensteigerungsraten, insbesondere der bevorstehenden Personalkostenerhöhungen. In Anlehnung an die Tarifvertragslaufzeiten und auf Grund positiver Erfahrung mit einer längeren Geltungsdauer erfolgten nun die neuen Empfehlungen landesweit in zwei Stufen für die Kindergartenjahre 2003/04 und 2004/05 um jeweils 2 €. Damit wollte man auch im Blick auf die geänderte Rechtslage bei der Kindergartenförderung notwendige Planungssicherheit für die Träger schaffen. Bei der Erörterung unlängst im Kindergartenkuratorium, dem Vertreter des Gemeinderats, der Kirchengemeinden als Träger sowie Kindergartenleiterinnen angehören, wurde auf Grund der gegebenen Kostenentwicklung nicht nur auf dem Personalsektor die Notwendigkeit von Beitragserhöhungen nicht angezweifelt. Die Landesrichtsatzkalkulation wurde auch dahingehend als akzeptabel angesehen, dass damit in der Vergangenheit gute Erfahrungen gesammelt und die empfohlenen Resultate bezüglich der Elternbeteiligung (20 % Elternanteil an den Betriebskosten) in Oftersheim hervorragend erreicht wurden. Insofern war nun der Gemeinderat mit der Empfehlung des Kuratoriums konfrontiert, die Landesrichtsatzbeträge von 63 € für 2003/04 und 65 € für 2004/05 in den Regelgruppen anzunehmen. Entsprechende Erhöhungen wurden vorgeschlagen für die VÖ-Gruppen und die Tagesgruppenbeiträge. Die Abrechnungsergebnisse machten es nicht erforderlich, die im Vergleich zu den Oftersheimer Regelungen ungünstigere Zweitkind-Regelung im Landesrichtsatz zu übernehmen, so dass es hier beim 2. Kind einer Familie weiterhin 50 % Ermäßigung geben soll. Der Gemeinderat folgte schließlich nach kurzer Aussprache den Empfehlungen auch bezüglich des Verpflegungsanteils bei der Tagesgruppe. Auf Grund der weiterhin defizitären Entwicklung der Verpflegungskostenanteile bei unverändert gewünschter und notwendiger Frischkostverpflegung war sowohl im Kuratorium als auch im Gemeinderat Einvernehmen zu erzielen über eine zusätzliche Erhöhung um 5 € (Geltungsdauer 2 Jahre). In der kurzen Aussprache wurden die unabdingbaren Notwendigkeiten für eine Beitragserhöhung herausgestellt und in der Zusammenfassung von moderaten und humanen Anpassungen gesprochen.