Ab dem 10. August 2015 wird das Taxifahren im Rhein-Neckar-Kreis teurer. Laut einer Pressemitteilung sieht die neue Taxitarifverordnung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis erstmals seit dem 1. Januar 2007 eine Anhebung der Tarife um durchschnittlich 20 Prozent vor. Wie bisher setzt sich der Gesamtfahrpreis einer Taxifahrt, der von einem geeichten Taxameter festgehalten wird, aus mehreren Teilen zusammen: Grundpreis, Kilometerpreis und Zeitpreis.
Die Grundgebühr steigt so von 2,60 Euro auf 3,10 Euro. Der Kilometerpreis erhöht sich in den verschiedenen Tarifstufen. Für die Tarifstufe I (PKW bis vier Fahrgäste Anfahrt) wird der Preis pro Kilometer von 0,80 Euro auf einen Euro angehoben, in der Tarifstufe II (PKW bis vier Fahrgäste Zielfahrt) von 1,60 Euro auf zwei Euro. In der nächsten Tarifstufe (PKW ab fünf Fahrgästen Anfahrt) wir der Tarif von 1,10 Euro/Kilometer auf 1,30 Euro/Kilometer erhöht und bei der Tarifstufe IV (PKW ab fünf Fahrgästen Zielfahrt) von 2,20 Euro/Kilometer auf 2,60 Euro/Kilometer. Der verkehrsbedingte oder vom Reisenden veranlasste Zeitpreis steigt auf 31,20 Euro/Stunde - zuvor 26 Euro/Stunde. Die Beförderung von Reisegepäck, Kinderwagen, Rollstühlen und Tieren ist kostenlos. Ob Tiere mitfahren dürfen, entscheidet grundsätzlich der Taxifahrer. Ansonsten beträgt der Gepäckzuschlag 1,80 Euro je Stück - zuvor 1,50 Euro je Stück. Die zuvor genannten Preise verstehen sich jeweils inklusive Mehrwertsteuer.
Wie kam es dazu? Auf Antrag der Taxiunternehmen schreibt der Rhein-Neckar-Kreis seine Taxitarifverordnung fort. Vorgeschaltet war ein umfassender Abstimmungsprozess, bei dem unter anderem sämtliche im Rhein-Neckar-Kreis ansässigen Taxiunternehmen, alle 54 Städte und Gemeinden sowie die Industrie- und Handelskammer beteiligt wurden. Anlass war die Preisentwicklung der wesentlichen Kostenblöcke der Taxiunternehmen, insbesondere der Personalkosten im Hinblick auf die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015. Dieser gilt auch für das Taxigewerbe.