Unlängst wurde mit Vertretern der Polizeipostens Oftersheim, der Freiwilligen Feuerwehr und des Ordnungsamtes eine Notfallwegeüberprüfung mit dem Feuerwehrfahrzeug LF 16 im Ortsbereich durchgeführt. Dabei kam es in mehreren Straßen zu erheblichen Behinderungen des Feuerwehrfahrzeuges, eine Durchfahrt war oft nicht bzw. nur unter erheblichen Schwierigkeiten gewährleistet.
Diese Situation wird i.d.R durch rechtswidrig parkende Fahrzeuge in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen (Mindestabstand 5 m) sowie an Engstellen hervorgerufen. An engen Straßenstellen muss eine Fahrbahnbreite von 3 m zuzüglich eines etwa erforderlichen Abstandes des durchfahrenden Fahrzeuges zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand freigehalten werden. Die betroffenen Fahrzeugführer sollten bei ihrem Parkverhalten bedenken, dass auch in einem eventuellen Notfall ein Feuerwehrfahrzeug bzw. ein Fahrzeug der Rettungsdienste eine zugeparkte enge Straße nicht passieren könnte.
Auch die Fahrer von Müllfahrzeugen melden gelegentlich Probleme bei der Abfallentsorgung aufgrund ordnungswidrig parkender Fahrzeuge.
Sowohl durch den Polizeiposten Oftersheim als auch durch den Gemeindevollzugsbediensteten Fischer werden künftig verstärkte Kontrollen durchgeführt. Die aufgeführten Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld zwischen 10 € und 35 € geahndet.
Den betroffenen Fahrzeughaltern wird empfohlen, alternative Parkmöglichkeiten (Einfahrt, Garage, Absprache mit Nachbarn) zu überdenken, da jeder auf die freie Durchfahrt von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen angewiesen ist.