Die Gemeindeverwaltung informiert:
Es scheint verführerisch, Geburtsurkunden und Grundbuchauszüge online zu beantragen. Doch Vorsicht: Wer über die britische Seite https://beantragen.net/ kostenpflichtig Formulare ausfüllt, dem droht, als "leichtgläubig" abgestempelt zu werden und Geld zu verlieren.
"Kinderleicht innerhalb weniger Minuten" könnten Dokumente online angefordert werden, vom Bebauungsplan bis zur Sterbeurkunde. "Ihre Aufgabe besteht lediglich darin mithilfe unseres Formular-Assistenten den Antrag auszufüllen und digital zu unterschreiben. Nach Erhalt wird Ihr Antrag von unserem Expertenteam geprüft, korrigiert und an die zuständige Behörde übermittelt." – mit diesen Vorteilen wirbt die Internetseite.
Ab 29,00 Euro kosten die auf der Webseite https://beantragen.net angebotenen Dienstleistungen. Hinzu kommen jeweils die Gebühren, die separat von Ämtern oder Gerichten in Rechnung gestellt werden.
Doch immer mehr Kunden – das belegen Klagen bei der Verbraucherzentrale und in Internetforen – bereuen den Behördengang via London. Dort nämlich sitzt die ATM Online Ltd., die https://beantragen.net
verantwortet. Die Geschichte der Beschwerdeführer ist stets dieselbe: Formular ausgefüllt, Geld gezahlt – und Ende; eine Gegenleistung wird seitens der Fima nicht erbracht.So mancher Behörden-Mitarbeiter wundert sich allerdings, dass Bürger kostenpflichtig Formulare auf fremden Webseiten ausfüllen und Vollmachten erteilen, statt Geburts- oder Sterbeurkunde direkt online beim Amt zu ordern: ohne Mehraufwand und Aufpreis.
Bleibt nur der kleine Trost der Verbraucherzentrale NRW für Beantragen.net-Geschädigte: Wer per Lastschrift oder PayPal bezahlt hat, kann das Geld zurückbuchen lassen.
Übrigens: ATM hält auch eine simplere Variante ihres Formular-Angebots vor. Die Internetseite http://meingrundbuchauszug.de/ sieht aus wie der kleine Bruder von Beantragen.net, nur farblich in orange gehalten. Beschwerden liegen der Verbraucherzentrale nicht vor: Das könnte daran liegen, dass Formulare auf der Seite sich partout nicht ausfüllen lassen.
Die Gemeinde Oftersheim weist noch einmal ausdrücklich darauf hin: Meiden Sie die beiden genannten Betrugs-Webseiten und beantragen Sie Grundbuchauszüge über die Einsichtstelle bei der Stadt Schwetzingen oder beim Amtsgericht Mannheim.
Die Stadt Schwetzingen hat im Verbund mit den Nachbargemeinden Oftersheim und Plankstadt im Bürgerbüro in der Zeyherstraße 1 eine zentrale Grundbucheinsichtsstelle für Bürgerinnen und Bürger aller drei Kommunen eingerichtet.
Die Öffnungszeiten orientieren sich an denen des Bürgerbüros (Montag und Donnerstag 08.00 bis 18.00 Uhr, Dienstag 08.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 07.00 bis 12.00 Uhr). Die Oftersheimer Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Grundbuchabschriften sowie Unterschriftsbeglaubigungen in Schwetzingen vorzunehmen.
Die Grundbucheinsichtsstelle in Schwetzingen ist unter der Telefonnummer 06202/87-280 und der E-Mail: gbe@schwetzingen.de erreichbar.
Das Grundbuchamt Mannheim mit Sitz in der Voltastraße 9, 68199 Mannheim, das alle weiteren bisherigen Aufgaben des Grundbuchamtes übernommen hat, ist telefonisch unter 0621/292-1363 und -1456 und per E-Mail unter poststelle@gbmannheim.justiz.bwl.de erreichbar.
(Quelle: in Teilen Verbraucherzentrale BW)