Zur planungsrechtlichen Sicherung der baulichen Weiterentwicklung der bestehenden Golfplatzfläche sowie der angrenzenden Ackerflächen hat der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim beschlossen, den Bebauungsplan “Golfplatz Oftersheim“ aufzustellen.
Es ist beabsichtigt, mit dem Bebauungsplan für die zukünftige Gestaltung der Anlage eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu ermöglichen und die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen, um einen wirtschaftlich dauerhaften Betrieb des Golfplatzes als über die Gemeindegrenzen hinaus bedeutsamer Naherholungsfläche zu sichern. Dabei sind insbesondere die Lage in den Oftersheimer Dünen und die damit vorhandenen natur- und artenschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.12.2014 den Vorentwurf zum Bebauungsplan “Golfplatz Oftersheim“ samt örtlicher Bauvorschriften gebilligt und die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Zur frühzeitigen Information über die Ziele und Zwecke der Planung zur Sicherung und Neugestaltung des Gebietes sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung wird der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB die Gelegenheit gegeben, in der Zeit vom 19.01.2015 bis einschließlich 20.02.2015 im Verwaltungsgebäude, Eichendorffstraße 2, oberes Foyer, den Entwurf des Bebauungsplanes “Golfplatz Oftersheim“ und der planungsrechtlichen Festsetzungen sowie der Begründung während der üblichen Dienstzeiten einzusehen.
Während dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern. Dies ist beim Bürgermeisteramt Oftersheim, Rathaus, Mannheimer Straße 49 oder im Bauamt, Eichendorffstraße 2, schriftlich oder zur Niederschrift möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig.
Die Unterlagen mit Stand vom 17.11.2014 umfassen:
00 Titel, Bestandteile, Rechtsgrundlagen
02 Zeichnerischer Teil
03 Planungsrechtliche Festsetzungen, Pflanzliste, Hinweise
04 Örtliche Bauvorschriften
05 Begründung der planungsrechtlichen Festsetzungen und der örtlichen Bauvorschriften
06 Begründung Teil 2 Umweltbericht inkl. Gestattungsantrag Landschaftsschutzgebiet
06a Bestandsplan Biotop- und Nutzungstypen
06b Maßnahmenplan
06c NATURA-2000-Verträglichkeitsprüfung
06d Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Gesetzliche Grundlagen hierfür sind das Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 sowie die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010, zuletzt geändert am 03.12.2013.