Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Vollzug des Tierseuchenrechts

-Vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest-

Trotz aller bisherigen aufopferungsvollen Bemühungen rückt die Geflügelpest näher. Im Rhein-Neckar-Kreis sind alle erforderlichen Maßnahmen vorbereitet, um bei Eintritt des Ausbruches der Geflügelpest gewappnet zu sein. Die gezielte Bekämpfung dieser Seuche erfordert jedoch, dass dem Veterinäramt alsbald alle Tierhalter und Tierbesitzer von Hühnern einschließlich Perl- und Truthühnern, Enten oder Gänse, Fasanen, Rebhühnern, Tauben und Wachteln gemeldet werden. Die betroffenen Tierhalter werden hiermit aufgefordert, eine Meldung zur Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der klassischen Geflügelpest vollständig auszufüllen.

Der Meldebogen kann direkt an das Veterinäramt übersandt bzw. beim Bürgermeisteramt abgegeben werden.

In diesem Zusammenhang wird auf § 24b der Viehverkehrsverordnung (VVVO) hingewiesen, der eine Anzeige- und Betriebsregistrierung vorsieht und bei Zuwider- handeln Geldbußen bis zu 25.000.- € nach sich ziehen kann: Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner oder Truthühner (die anzuzeigenden Geflügelarten werden durch die Eilverordnung Verordnung wie oben erweitert) halten will, hat seinen Betrieb spätestens bei Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt als zuständiger Behörde unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch für Halter von Einhufern entsprechend. Das Veterinäramt als die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Betriebe unter Erteilung einer Registriernummer. Diese ist zwölfstellig und wird aus der für die Gemeinde des Betriebes vorgesehenen amtlichen Schlüsselnummer des vom Statistischen Bundesamtes herausgegebenen Gemeindeschlüsselverzeichnisses sowie einer vierstelligen Betriebsnummer gebildet. Auch diese Maßnahme dient dem vorbeugenden Tierseuchenschutz. Weitere Informationen sind beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Adelsförsterpfad 7, 69168 Wiesloch, Tel 06222/932139 bzw. 932265 erhältlich.

Hinweis des Ordnungsamtes Oftersheim

Die Meldebogen liegen in Zimmer 5/6 im Rathaus bereit und können von dort als Sammelsendung an das Amt für Veterinärwesen weitergeleitet werden.

Die Meldung ist insbesondere auch bei kleineren Geflügelhaltungen erforderlich, da landwirtschaftliche Betriebe i.d.R. ihren Meldepflichten nach der Viehverkehrsverordnung bereits nachgekommen sind.


Tobias Maier Dipl.Ing. (FH) BDB

Architektur - Energieberatung

Beratung beim Grundstücks-
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