Bei einer Routinebegehung mussten die Mitarbeiter des Bauhofs wiederholt feststellen, dass auf einem unbebauten gemeindeeigenen Grundstück im Gewerbepark Hardtwald am Straßenende (Wendehammer), Baumaterialien abgelagert wurden. Hierbei wurden sogar die Grenzsteine entfernt.
Grundsätzlich ist die Nutzung eines fremden Grundstückes verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Da auf diesem Grundstück streng geschützte Tierarten vorkommen können, greifen zusätzlich die Tatbestände des §44 BNatSchG, wonach die Tötung und Störung von geschützten Individuen, sowie die Vernichtung ihrer Brut- und Lebensstätten einen Straftatbestand und keine bloße Ordnungswidrigkeit darstellen.
Die Gemeinde Oftersheim behält sich vor, den Tatbestand gegenüber der oberen Naturschutzbehörde zur Anzeige zu bringen