Bei der Präsentation im November 2002 wurde besonders betont, dass sich die EDV-Abteilung der Gemeinde Oftersheim nicht mit dem Erreichten zufrieden geben wolle.

Wichtig war den „Machern“ der Web-Seite auch Resonanz zu erfahren positiv wie negativ, um auf diese Weise festzustellen, wie die Bedürfnisse wirklich sind und wo man gezielt und bedarfsgerecht ansetzen muss.

Mit der Diskussion des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), in welchem auch der "barrierefreie" Zugang zu Informationen im Internet aus der Sicht von Behinderten angesprochen wird, gerät der behindertengerechte Aspekt des Web-Designs vermehrt in den Vordergrund.

Ziel war es, die Oftersheimer Internetpräsentation, auch für behinderte Menschen leicht zugänglich zu machen.

Die Oftersheimer Seiten erfüllen nach der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem BGG (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung - BITV) im Bundesgesetzblatt vom 17.7.02 bereits heute vollständig die in Priorität 1 gelisteten Kriterien. Der Gesetzgeber hat dafür eine Frist bis zum 31.12.05 gesetzt.

Auch viele der in Priorität 2 gelisteten Anforderungen werden schon heute erfüllt.

Die Oftersheimer Website trägt damit zum Beispiel der Forderung Rechnung, dass sich Inhalt und Browser mit unterschiedlichen Ein- und Ausgabegeräten vertragen müssen, etwa zur Sprachausgabe oder zur Wiedergabe in Blindenschrift. Benutzer können außerdem die Schriftgröße in ihrer Anwendung auswählen und die Farben an ihre Bedürfnisse (z.B. hoher Kontrast) anpassen.


Tobias Maier Dipl.Ing. (FH) BDB

Architektur - Energieberatung

Beratung beim Grundstücks-
und Immobilienkauf