Leider macht es das Verhalten einiger Hundebesitzer erneut notwendig, um ein rücksichtsvolles Verhalten in der freien Landschaft zu bitten. Hunde sollten in Feld und Flur an der Leine geführt werden, denn auch beim sonst so braven Schoßhund wird in der Natur der Jagdinstikt geweckt. Kreuzt ein Hase den Weg ist es meist schon zu spät. Der Hund rennt dem Tier hinterher und hetzt es bis zur Erschöpfung. Junge Tiere haben keine Überlebenschance. Vögel wie Fasane, Rebhühner oder auch Enten, die derzeit in den Feldern brüten, sind den Hunden ebenfalls hilflos ausgeliefert. Die Tiere verteidigen ihr Nest und setzen dabei ihr eigenes Leben aufs Spiel. Hunde, die über keine entsprechende Ausbildung verfügen, laufen in aller Regel Wildtieren hinterher. In diesem Fall ist es auch nachrangig, ob der Hund aus Gründen der Jagd oder wegen des vorhandenen Spieltriebes die Verfolgung aufnimmt. Die Folgen für die Wildtiere sind in allen Fällen gravierend. So wurde gerade vor wenigen Tagen im Hardtwald eine Rehgeiß mit ihrem Ungeborenen von einem Hund gerissen.
Selbst in Bereichen, wo die Gemeinde bereits vor Jahren Hinweisschilder angebracht hat, laufen die Hunde ohne Führung im Feld umher. Dieser Zustand ist in der freien Natur nicht akzeptabel und führt insbesondere im Frühjahr zu massiven Störungen in der Tierwelt.
Es sei hierbei noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass innerhalb der Naturschutz-gebiete „Friedenshöhe“, „Dreieichenbuckel“, „Feldherrenhügel“ und „Am Golfplatz“ immer Leinenzwang herrscht und hier auch die Wege nicht verlassen werden dürfen. Entsprechend der Polizeiverordnung der Gemeinde Oftersheim sind alle Hunde auch im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Diese Möglichkeit des Zurufes überschätzen leider viele Hundehalter und merken dies erst, wenn das Wildtier vom Hund gerissen wurde. Im Interesse von Mensch und Tier wäre es wünschenswert, wenn die Hundehalter ihre Vierbeiner auf stark frequentierten Feld- und Waldwegen auch dann anleinen, wenn dies gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist. So erreichen die Verwaltung auch immer wieder Hinweise, dass sich insbesondere Benutzer des Trimm-Dich- bzw. Joggingpfades durch frei umherlaufende Hunde verunsichert fühlen. Meist ist selbst in der Ferne kein Hundehalter auszumachen, der im Notfall eventuell eingreifen könnte.
Die Vorschriften in der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten von gefährlichen Hunden, welche für
- Hunde, die zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild, Vieh und anderen Tieren neigen
- bissige Hunde
- Hunde, die in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen
einen Leinenzwang vorschreiben, sind ebenfalls zu beachten.
Es sei auch an dieser Stelle auf das Recht des Jägers hingewiesen, der ohne Vorwarnung auf wildernde Hunde in seinem Bezirk schießen darf – doch muss es wirklich erst soweit kommen?