Begünstigt hat die rasche Ausbreitung der Erkrankung sicher der relativ große Anteil an Freilandgeflügelhaltungen in der Ausbruchsregion. Die Seuche wird jedoch nicht nur durch direkten Tier- und Personenkontakt aus Wirtschaftsgeflügelbeständen übertragen, sondern auch durch Wildvögel. Bei der Geflügelpest handelt es sich um einen äußerst virulenten Subtypen eines Influenza-Virus, der vorwiegend bei Geflügel vorkommt und für den Menschen als nicht ansteckend gilt, betont Dr. Michael. Allerdings wurde bei dem Personal, das in der amtlichen Tierseuchenbekämpfung in den Niederlanden eingesetzt ist, in einigen Fällen das gehäufte Auftreten einer Lidbindehautentzündung beobachtet.
Der Leiter des Kreis-Veterinäramtes weist darauf hin, dass seit dem Inkrafttreten der Eilverordnung des Bundes auch für die Halter von Wassergeflügel wie Enten und Gänsen die Verpflichtung besteht, ihre Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt anzumelden. Das gilt z. B. auch für Hobbyhaltungen und sämtliches Rassegeflügel. Als weitere Vorbeugemaßnahme dürfen bis auf Weiteres keine Geflügelschauen mehr ausgerichtet werden. Das trifft auch für Veranstaltungen im Rhein-Neckar-Kreis zu. Aber Übertragungsmöglichkeiten sind nicht nur durch direkten Tier- und Menschenkontakt gegeben, sondern auch über Verpackungsmaterial wie z. B. Eierkartons. Deshalb sollten Eierverpackungen nach Auslieferung möglichst nicht mehr in die Betriebe zurückgebracht werden. Das gilt selbst für die handelsüblichen Eierkartons. Dr. Michael empfiehlt auf alle genannten Maßnahmen zu achten, um zu verhindern, dass der Erreger in die Geflügelbestände der Region eingeschleppt wird: "Alle sind aufgerufen, die Bemühungen der Geflügelhalter um Schutz vor Einschleppung dieser unter Umständen existenzbedrohenden Seuche durch besonnenes Verhalten zu unterstützen."