Die sommerlichen Temperaturen treiben nun wieder viele Gartenbesitzer ins Freie, um den Garten auf Vordermann zu bringen. Den Rückschnitt von Bäumen und Gehölzen sollten Sie jetzt bereits abgeschlossen haben, lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig möglich. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass wild lebende Tiere nicht mutwillig beunruhigt oder ihre Lebensstätten beeinträchtigt oder zerstört werden. Aus diesem Grund ein Hinweis auf einige wichtige Schutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG):
In der Zeit vom 01.03. bis 30.09. ist es nach § 39 Abs. 5 BNatSchG verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Plantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Zum Schutz bestimmter Tierarten ist es nach § 44 BNatSchG verboten, wild lebende Tiere streng geschützter Arten und europäischer Vogelarten während der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen und zu zerstören.
Vorsicht angebracht ist daher bei Arbeiten, die nach den genannten Bestimmungen eigentlich zulässig wären, bei denen Sie aber auf ein „bewohntes“ Vogelnest oder eine Baumhöhle stoßen, die Höhlenbrütern oder Fledermäusen als mögliche Fortpflanzungs- oder Ruhestätte dienen könnten. In solchen Fällen dürfen Sie diese Arbeiten nicht durchführen und sollten die Naturschutzbehörde informieren. Diese prüft dann, ob eine artenschutzrechtliche Ausnahmezulassung erforderlich ist.
Wenn Sie Zweifel haben, ob geplante Arbeiten unter die genannten Verbotsvorschriften fallen, nehmen Sie vorsorglich Kontakt mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde beim Rhein-Neckar-Kreis auf. Denn Verstöße gegen die Schutzvorschriften können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Info & Kontakt:
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Landwirtschaft und Naturschutz, Untere Naturschutzbehörde, General-Sigel-Straße 12, 74889 Sinsheim, Tel: 07261/9466-5330, E-Mail: Landwirtschaft-Naturschutz@Rhein-Neckar-Kreis.de