Der Irak-Krieg ist weltweit das derzeit alles beherrschende Thema in den Medien, dem sich niemand völlig unbesorgt entziehen kann. Die schrecklichen Kriegsereignisse im Nahen Osten durften zwar nicht offizielles Thema der Gemeinderatsberatung sein, sie waren dennoch gegenwärtig und veranlassten Bürgermeister Baust vor Sitzungsbeginn zu nachdenklichen und besorgten Äußerungen, die vor allem die Hoffnung auf eine baldige Beendigung des Krieges zum Ausdruck brachten im Interesse der Weltgemeinschaft, der Soldaten, vor allem aber aus Sorge um die irakische Zivilbevölkerung. Mit großem Unverständnis habe man registrieren müssen, dass es nicht gelungen sei, einen Konflikt mit diplomatischen Mitteln zu lösen und Politik und Diplomatie versagt hätten.
Die wesentlichen Resultate der Gemeinderatssitzung lassen sich folgendermaßen schildern:
Berichterstattung über die Ergebnisse der Verkehrszählung 2002
Im August 2002 wurde das Ing.-Büro Bender und Stahl, Ludwigsburg, von den Gemeinden Oftersheim, Plankstadt und der Stadt Schwetzingen mit der Erarbeitung eines Verkehrsentwicklungsplans beauftragt.Untersucht werden sollen die Verkehrsbeziehungen im Raum Schwetzingen, insbesondere die Belastungen durch den Durchgangsverkehr. Einbezogen werden auch innerörtlich relevante Verkehrsdaten wie z.B. Radfahrer- und Fußgängerbeziehungen sowie der ruhende Verkehr. Auch die Frage der Parkraumbewirtschaftung und evtl. Einbahnstraßenregelungen sowie bauliche Maßnahmen wie Kreisverkehr oder Neugestaltung der Ortsmitte werden Berücksichtigung finden.
Es ist selbstverständlich, dass auch künftige Gemeindeentwicklungen wie z.B. die Einwohnerentwicklung durch Baugebiete, oder auch die allgemeine Verkehrsentwicklung in das Gutachten einfließen.
Insgesamt erwartet die Gemeinde von diesem Verkehrsentwicklungsplan aussagekräftige und verwertbare Hinweise zur zukünftigen Verkehrslenkung innerorts und auch im Raum Schwetzingen.
Der Einstieg in dieses umfangreiche Gutachten erfolgte im Oktober 2002 mit der Verkehrszählung und –befragung, deren Ergebnisse nunmehr Grundlage für erste Beratungen und eine Inforunde im Gemeinderat nach ausführlicher Präsentation durch Verkehrsplaner Schröder vom Büro Bender und Stahl war.
Über die wesentlichen Resultate der Verkehrserhebung und die Aussprache hierüber wird in Kürze berichtet.
Sperrung der B 291 anlässlich des Formel 1 Grand Prix 2003 auf dem Hockenheim-Ring
Die Hockenheim-Ring GmbH beantragt auch in diesem Jahr beim Landratsamt die Sperrung der B291 zwischen Oftersheim und Walldorf für die Dauer der Formel 1 Veranstaltung. Gleichzeitig soll die B 291 wiederum als Zufahrt zu den Parkräumen im Bereich der Ostkurve und als Parkraum für die Veranstaltungsbesucher (Tagesparkplatz) genutzt werden. Die Sperrung ist vom 01.08.2003, 5:00 Uhr bis 03.08.2003, 20:00 Uhr vorgesehen. Der Gemeinderat hatte auf Bitte des Landratsamts hierzu Stellung zu nehmen, wobei zu berücksichtigen war, dass in den Vorjahren mehrheitlich dem Wunsch auf Straßensperrung entsprochen wurde. Bedingung war jedoch stets, dass die Zufahrt zur Hardtwald-Siedlung sowie zu den öffentlichen Einrichtungen bzw. US-Einrichtungen gewährleistet ist bzw. eine Sperrung der B 291 erst nach Einmündung der Zufahrtsstraße zum Gewerbepark erfolgt. Der Gemeinderat stimmte nach kurzer Aussprache dem Antrag auf Straßensperrung mit Stimmenmehrheit bei 7 Nein-Stimmen zu. Hauptsächlich wurde die Zustimmung damit begründet, dass im letzten Jahr aufgrund wesentlicher Verbesserungen nennenswerte Probleme nicht aufgetreten seien. Die Vertreter von SPD und Grünen votierten dagegen, weil man trotz erkennbarer Verbesserungen nach wie vor Probleme aufgrund mangelhafter Infrastruktur sieht und deshalb im Interesse der Gemeinde Oftersheim nicht zustimmen könne.Realisierung eines Kreisverkehrs beim Knotenpunkt L 544/Max-Planck-Straße/Hardtwaldring
In mehreren Sitzungen des Gemeinderats und des Technischen Ausschusses wurde in der Vergangenheit über die Einrichtung eines Kreisverkehrs beim Knotenpunkt L 544 Max-Planck-Straße/Hardtwaldring beraten. Aufgrund der Widerstände einiger betroffener Eigentümer war auch ein „Minikreisverkehr“ erörtert worden, der nun allerdings von den beteiligten bzw. zuständigen öffentlichen Stellen (Polizeidirektion, Busverkehr Rhein-Neckar, Landratsamt) eindeutig nicht favorisiert wird, sodass nunmehr eine Empfehlung zu erörtern war für einen Kreisverkehr von 28 m Durchmesser. Voraussetzung für die Realisierung in der Regie des Landes ist allerdings die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens, das nun auch einen Beschluss des Gemeinderats voraussetzt. Der Gemeinderat nahm von den bisherigen Aktivitäten Kenntnis und erörterte die aktuelle Situation mit dem Beschlussergebnis, dass die Gemeinde beim Straßenbauamt Heidelberg die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zur Realisierung eines Kreisverkehrs mit einem Durchmesser von 28 m beantragen wird. Die Vertreter der Fraktionen bzw. Parteien signalisierten einmütig und deutlich ihre Zustimmung zu dem Vorhaben, von der sie sich auch durch Eigentümer- bzw. Anwohnerinteressen nicht abbringen lassen möchten. Die vorliegende bzw. empfohlene Planung wurde uneingeschränkt als Grundlage für das nunmehr notwendige Planfeststellungsverfahren akzeptiert, von dem man sich eine baldige Realisierungsmöglichkeit erhofft. In der Aussprache war dann auch die Einbindung der Freiherr-vom-Stein-Straße in dieses Verkehrskonzept ein Thema und hier wurden Veränderungen angekündigt, die allerdings einen separaten Gemeinderatsbeschluss nach gründlicher Erörterung voraussetzen.Ungenehmigte Bautätigkeiten im Kleingartengebiet „Im Sand auf den Kohlwald“
Bauliche Nutzungs- und Gestaltungsprobleme im o.g. Kleingartengebiet wurden vom Gartenbauverein zum Anlass genommen, die aktuelle Bauentwicklung aus Sorge vor größerer und unzulässiger Überbauung gemeinsam mit der Gemeinde zu überprüfen. Bei einer Ortsbegehung ist dann deutlich geworden, dass eine Reihe von Verletzungen der Bebauungsplanvorschriften passiert sind bzw. in erheblichem Umfange und unzulässig vom Bebauungsplan abgewichen wurde. Diese sehr unerfreuliche Bestandsaufnahme war nun Beratungsgegenstand im Gemeinderat, der sich eingehend mit der Situation zu befassen hat und nach Lösungen suchen muss. Bürgermeister Baust sprach zu Beginn der Aussprache von bedauerlichen und ärgerlichen Vorgängen und davon, dass die Verwaltung bisher auch bemüht war, Kompromisslösungen zu finden. Dieses sehr ärgerliche und nicht akzeptable Verhalten von Pächtern erzwinge aber andererseits auch die Frage nach konsequenter Anwendung der Bebauungsplanvorschriften, inklusive der Notwendigkeit, ungenehmigte Bauteile zu entfernen bzw. abzureißen. Dies sei man auch den ehrlichen und korrekten Pächtern und Bauherren gegenüber schuldig. Dieser Standpunkt fand in der folgenden Aussprache weitgehend Bestätigung, in der deutlich die Einhaltung des Bebauungsplans gefordert wurde, auch um der Errichtung von Wochenendhäusern entgegen zu wirken. Trotz einer notwendigen sinnvollen baulichen Ordnung einer Kleingartenanlage, die aus gutem Grund auch konsequente Bebauungsplanvorschriften voraussetze, bestand Bereitschaft, über diverse Ausnahmen nachzudenken; gewisse Dinge möchte man aber prinzipiell ablehnen. Man sah insofern noch einen gewissen Diskussionsbedarf, dem man auf Anregung der SPD-Fraktion durch Verweisung der Angelegenheit in den Technischen Ausschuss entsprechen will. Die abschließende Beschlussfassung über eine entsprechende Vorgehensweise fand schließlich die uneingeschränkte Zustimmung aller Ratsmitglieder.Bericht des Bürgermeisters über die aktuelle Kindergartensituation in Oftersheim und Überlegungen für erweiterte Angebote in der öffentlichen Gemeinderatssitzung
BM Baust informierte den Gemeinderat und die Öffentlichkeit am Ende der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung über den aktuellen Stand der Bemühungen um erweiterte Kindergartenangebote und den aktuellen Belegungsstand u.a. wie folgt:
Die Umfrage der Gemeinde Oftersheim im September vergangenen Jahres zur Prüfung des Bedarfs erweiterter Betreuungsangebote in den Kindergärten (insbesondere Öffnung für Kinder unter 3 Jahren) sowie Aktivitäten in der Bundes- und Landespolitik haben verständlicherweise bei Interessenten und Betroffenen Erwartungshaltungen ausgelöst, die bislang nicht im wünschenswerten Maße erfüllt oder gar enttäuscht wurden.
Der Gemeinde selbst war es nach Auswertung der Umfrage, die grundsätzlich einen gewissen bzw. begrenzten Bedarf für erweiterte Betreuungsformen für Kinder ab 2 Jahren erkennen ließ, leider nicht möglich, die Dinge im notwendigen Sinne voranzubringen und zusammen mit den Trägern bzw. Kirchengemeinden Entscheidungen zu treffen.
Dies lag ganz einfach daran, dass entsprechende Festlegungen nicht möglich waren, weil die rechtlichen, finanziellen und auch personellen bzw. praktischen Rahmenbedingungen bis heute völlig ungeklärt sind. Als Entscheidungskriterien unerlässlich sind zunächst klare und eindeutige Vorgaben des Landesgesetzgebers in einem neuen Kindergarten-Gesetz, das offiziell noch nicht verabschiedet ist bzw. immer noch auf sich warten lässt. Außerdem waren nach grundsätzlicher Einigung auf politischer Ebene zwischen Land, Kommunen und Kirchen über die Kommunalisierung des Kindergartenwesens Rahmenvereinbarungen zwischen den Spitzenverbänden der Gemeinden und Kirchen versprochen, insbesondere über die notwendigen Standards, Richtwerte, Empfehlungen für Gruppengrößen, Angebotsformen, personelle Notwendigkeiten. Auch hier liegen noch keine definitiv verwertbaren Ergebnisse der Verhandlungen vor, die sich ebenfalls deutlich verzögert haben. Insofern konnte mangels zuverlässiger Grundlagen und Infos über die Rahmenbedingungen ein für 20. März anberaumter Erörterungstermin für die örtliche Bedarfsermittlung und Abstimmung mit allen Beteiligten (Gemeinde, Kirchen, Fachberatungsstellen, Kindergärten) leider nicht stattfinden.
Die landesweiten Verhandlungen der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände mit Beteiligung des Landes und des Landesjugendamtes befinden sich noch in den Anfängen. Den Gemeinden und Kindergarten-Trägern werden die notwendigen Infos nicht vor Mai zur Verfügung stehen, denn neben den schwierigen Überlegungen für erweiterte Betreuungsangebote sind ziemlich alle örtlich relevanten Kindergarten-Regelungen auf dem Prüfstand. U.a. werden Änderungen zu erwarten sein beim Landesrichtsatz für Elternbeiträge, bei den Empfehlungen für die Defizitbeteiligung und Investitionsbezuschussung kirchlicher Kindergärten und bei der grundsätzlichen Ausgestaltung der Betriebsträger- bzw. sog. Abmangelvereinbarungen zwischen Gemeinden und Kirchen.
Im Mai ist eine Info-/ und Schulungs-Offensive geplant vom Gemeindetag in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium und den kirchlichen Stellen mit der Zielsetzung, die Gemeinden und Träger u.a. auf die örtliche Bedarfsermittlung- und Abstimmung vorzubereiten. Den betroffenen Eltern muss also leider ein weiteres Mal Geduld und Verständnis abverlangt werden für weitere Verzögerungen, die die örtlich Verantwortlichen in Gemeinde und Kirchengemeinde absolut nicht zu verantworten haben. Mit voreiligen, unüberlegten Entscheidungen und Festlegungen wäre natürlich niemandem gedient.
Hinweise zur aktuellen Belegung und zur statistischen Bedarfsentwicklung:
- Zur aktuellen Belegungssituation kann berichtet werden, dass unsere Annahme vom Spätjahr dahingehend zutreffen wird, dass man mit den derzeit 14 Gruppen dieses Jahr über die Runden kommen wird, auch wenn sich der Bedarf im Juni und Juli erwartungsgemäß zuspitzt. Im Einvernehmen mit den betroffenen Eltern werden die Kindergärten eine insgesamt ausreichende Versorgung sicherstellen können und nur in den Fällen wird später bzw. im September aufgenommen, wenn dies mit den Eltern abgestimmt ist.
- Die aktuellen aus dem Melderegister erhobenen Daten bestätigen für die nächsten 3 Jahre die bisherigen Annahme, dass man mit den derzeitigen Räumen und Gruppenangeboten dem aktuellen statistischen Bedarf entsprechen könne, abgesehen natürlich von einem evtl. erweiterten Angebot durch altersflexible Gruppen.