Auch Nebenwohnungen sind gebührenpflichtig

Kreiskämmerer Ehrhard antwortet auf häufig gestellte Anfragen zur Abfallgebührenpflicht

"Alle Jahre wieder", so könnte ein Stoßseufzer von dem für die Abfallwirtschaft zuständigen Kreiskämmerer Alfred Ehrhard lauten. Denn immer dann, wenn die Abfallgebührenbescheide versandt worden sind, gibt es Nachfragen zur Gebührenpflicht von Nebenwohnsitzen. "Man könnte es im Frühjahr fast in die Kategorie der ‚häufig gestellten Fragen‘ einordnen", stellt er fest, obwohl die Regelung in der Abfallsatzung des Kreises eindeutig ist und schon seit langen Jahren besteht: "Grundgebühren muss jede Person zahlen, die auf einem Grundstück wohnt, also sich dort tatsächlich - wenn auch nur zeitweise - aufhält oder dort polizeilich gemeldet ist." Gleiches gilt für die Behältergrundgebühr.

Wie Ehrhard erläutert, unterscheidet das Einwohnermelderecht zwischen Haupt- und Nebenwohnung. Die Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners, eine Nebenwohnung jede weitere Wohnung im Geltungsbereich des Meldegesetzes. "Das Melderecht geht davon aus, dass Personen, die einen Nebenwohnsitz unterhalten, diesen tatsächlich nutzen. Das tun wir auch", betont der Kämmerer. Deshalb sei es nur logisch, dass die Nutzung eines Grundstücks eine Veranlagung zu den Abfallgebühren nach sich ziehen muss. Wer die Nebenwohnung tatsächlich nicht nutzt, sollte sich abmelden, denn dann müssen natürlich auch keine Abfallgebühren mehr gezahlt werden.

Manchmal würden Anfragen sehr emotional vorgetragen, doch die Rechtslage sei eindeutig, bedauert Ehrhard. Wer aber einen Haupt- oder Nebenwohnsitz angemeldet habe, hat damit auch Rechte und Pflichten erworben. Dazu zählt, dass der Rhein-Neckar-Kreis den anfallenden Müll entsorgt. "Dafür müssen wir Entsorgungskapazitäten vorhalten, das Müllfahrzeug muss die Wohnung anfahren, Abfallgefäße müssen auch für Personen mit Nebenwohnungen zur Verfügung stellen." Gäbe es diese Regelung nicht, müsste die Allgemeinheit für diese Kosten aufkommen, so der Kreiskämmerer, "und das wäre sicher bestimmt nicht gerechter."

In diesem Zusammenhang weist er auch noch einmal darauf hin, dass auch die Grüne Tonne plus entgegen weit verbreiteter Meinung nicht kostenlos ist. Vielmehr sind die anteiligen Kosten dieser umwelt- und bürgerfreundlichen kreisweiten Sammlung, soweit sie nicht als Verpackungen mit dem Grünen Punkt vom Dualen System Deutschland getragen sind, richtiger Weise in die Kalkulation der Personengrundgebühr eingerechnet. Im Übrigen sind die Abfallgebühren 2003 bereits im fünften Jahr in Folge stabil.


Tobias Maier Dipl.Ing. (FH) BDB

Architektur - Energieberatung

Beratung beim Grundstücks-
und Immobilienkauf