Es kommt im Augenblick leider immer wieder zu Fällen, die Grund zu Beanstandungen geben. Besonders, wenn die Hunde ihr Geschäft auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, Plätzen, in Vorgärten, Erholungs- und Grünanlagen oder gar auf den Kinderspielplätzen verrichten.
Es ergeht daher die dringende Bitte an die Hundehalter darauf zu achten, dass ihre Vierbeiner die Notdurft nicht auf bebauten oder unbebauten Grundstücken anderer und auch nicht auf öffentlichen Flächen verrichten.
Das Verschmutzen öffentlicher Bereiche stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit Geldbußen geahndet werden kann. Die Gemeinde Oftersheim appelliert deshalb an die Hundehalter, die Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Im Umweltamt kann man entsprechende Hundetüten zu einem Preis von 3,00 €/50 Stück kaufen.
Ein weiterer Appell geht an die Einwohner, sie sollen Zivilcourage zeigen und gegebenenfalls einen Hundehalter auf seine Hinterlassenschaft ansprechen.
Es gibt bereits jetzt vorbildliche Hundehalter, die die Hinterlassenschaften ordnungsgemäß entsorgen. Dafür vielen Dank.