Keine Gentechnik auf kommunalen Flächen

Im März hat das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Städte und Gemeinden darüber informiert, dass sich die Landesregierung gemäß des grün-roten Koalitionsvertrages zum Ziel gesetzt hat, das Bundesland Baden-Württemberg auch zukünftig frei vom Anbau gentechnisch veränderter Organismen zu halten. Im Oktober war Baden-Württemberg dem "Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen" beigetreten. Einen wesentlichen Punkt in einer Reihe von Maßnahmen stellt der verpflichtende Verzicht auf einen Anbau von gentechnisch veränderten Organismen beim Abschluss neuer Pachtverträge des Landes dar. Auch der Gemeindetag war in der Vergangenheit immer wieder nach Klauseln für Landpachtverträge gefragt worden, um für zur Verpachtung anstehende kommunale Grundstücke einen gentechnikfreien Anbau vorschreiben zu können. Nun wurde den Städten und Gemeinden eine entsprechende "Landesklausel" für Pachtverträge zur Verfügung gestellt.

Der Gemeinderat hat den Beschluss gefasst, dass Pächter von Gemeindeflächen sich in Zukunft in ihren Pachtverträgen verpflichten müssen, keine genmanipulierten Pflanzen anzubauen,anbauen zu lassen, auszubringen oder zu verwenden. Im Falle der Nutzungsüberlassung der Pachtfläche an Dritte hat der Pächter diese Pflichten den Nutzungsberechtigten aufzuerlegen. Ebenso ist der Pächter verpflichtet, dem Verpächter jeden ihm bekannt werdenden Verstoß eines Nachbarn gegen die gesetzlichen Vorschriften zum Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen zu melden.

Laut Güterverpachtungsprotokoll vom 10.10.2013 wurde nun zwischen der Gemeinde Oftersheim und den Pächtern ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen und unterzeichnet. Der neue Pachtvertrag gilt ab sofort für 6 Jahre. 

Sollte auf Feldern trotzdem genmanipulierte Pflanzen angebaut oder gentechnisch verändertes Saatgut verwendet werden, ist die Gemeinde berechtigt, das Pachtverhältnis zu kündigen. 


Tobias Maier Dipl.Ing. (FH) BDB

Architektur - Energieberatung

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