Bebauungsplan “Stimplin / Obere Hardtlache“ – Aufstellungsbeschluss

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in öffentlicher Sitzung am 24.09.2013 beschlossen für die bauliche Entwicklung des Gebietes, südlich der Eichendorffstraße, östlich der B 291, nördlich des Wingertsbuckelweges und westlich der bestehende Bebauung der Albert-Schweitzer-Straße gemäß §2 (1) BauGB einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Geltungsbereich geht aus der beigefügten Planübersicht hervor, der Teil der Beschlussfassung ist.

Folgende Flurstücke liegen vollständig im Geltungsbereich:

5007, 5008, 5009, 5010, 5011, 5012, 5013, 5014, 5014, 5015, 5016, 5017, 5018, 5019, 5020, 5021, 5022, 5023, 5024, 5025, 5026, 5027, 5028 5029, 5030, 5031, 5032, 5033

Die folgenden Flurstücke werden teilweise vom Geltungsbereich erfasst:

5091, 7275.

Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von etwa 2,25 ha und wird in in Zukunft als Bebauungsplangebiet “Stimplin / Obere Hardtlache“ geführt.

Als nächste Verfahrensschritte im Bauleitplanverfahren sollen die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.


Tobias Maier Dipl.Ing. (FH) BDB

Architektur - Energieberatung

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