Grundsteuer 2013  - Fälligkeit 15.11.2013 -

 

Für die Grundsteuer 2013 gelten die Bescheide vom 11.01.2011 mit ihren Fälligkeiten.

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Fälligkeitstermine (u.a. 15.11.2013) zu beachten. Dies gilt vor allem für die Steuerzahler, welche nicht am Lastschrifteinzugsverfahren der Gemeinde Oftersheim teilnehmen.

Wenn man bei einer Bank oder einer Sparkasse ein Girokonto führt, kann man sich am Lastschrifteinzugsverfahren beteiligen. Dies bringt Vorteile für den Steuerzahler und für die Verwaltung.

Die Vorteile liegen auf der Hand: 

  • Man spart sich den Weg zum Geldinstitut, den man für eine Überweisung oder Einzahlung in Kauf hätte nehmen müssen.
  • Man kann die Fälligkeitstermine vergessen, aber nicht verpassen zu zahlen.
  • Säumniszuschläge oder Mahngebühren wegen verspäteter Zahlung  können nicht mehr entstehen.

 Die Verwaltung wird damit unterstützt, die Arbeit erleichtert und man hilft zu rationalisieren und somit Steuern zu sparen.

 

Wenn jemand am Einzugsverfahren interessiert ist, bitte den Abschnitt  „Einzugsermächtigung“ korrekt ausfüllen, unterschreiben und an die folgende Adresse senden:

 

Bürgermeisteramt Oftersheim -Steueramt-, Mannheimer Str. 49, 68723 Oftersheim

 

Wenn nicht, bitte die zu entrichtende Grundsteuer auf eines der folgenden Girokonten der Gemeindekasse Oftersheim überweisen/einzahlen:

 

  • Sparkasse Heidelberg                   Kto.-Nr.:  23801175  BLZ: 672 500 20

          (BIC: SOLADES1HDB), IBAN: DE17 6725 0020 0023 8011 75

  • Volksbank Kur-u.Rheinpfalz eG  Kto.-Nr.:  6026303  BLZ:  547 900 00

                                                        (BIC: GENODE61SPE), IBAN: DE44 5479 0000 0006 0263 03

 

Einzugsermächtigung

                                                                            

Absender:      ..........................................................................................................................

                       (Name, Vorname)

                        ..........................................................................................................................

                      (Strasse, Hausnummer, PLZ, Wohnort)

Für das nachstehende Buchungszeichen wird stets widerruflich die Ermächtigung zur Abbuchung bei Fälligkeit erteilt. Die Abbuchung gilt für folgende Forderung (Bitte Buchungszeichen ergänzen):

Grundsteuer Buchungszeichen:  5.0100. .................................

Die Belastung soll auf dem Girokonto-Nr.:  ................................................  BLZ:   .............................................

bei der   ......................................................................................................... vorgenommen werden.

Name des Kontoinhabers:  ......................................................................................................................................

 

............................................................                               .................................................................................

                    (Datum)                                                                                        (Unterschrift) 


Tobias Maier Dipl.Ing. (FH) BDB

Architektur - Energieberatung

Beratung beim Grundstücks-
und Immobilienkauf