In den örtlichen Bauvorschriften für das Wohngebiet „Nord-West“ ist festgelegt, dass das von den befestigten Flächen abfließende Niederschlagswasser auf den Privatgrundstücken zur Versickerung gebracht werden muss. Die Einleitung von nichtbehandlungsbedürftigem Regenwasser in den Abwasserkanal ist zum überwiegenden Teil ausgeschlossen.
Zur Ortung bzw. Lokalisierung möglicher Fehlanschlüsse wird im Laufe der 43. KW (21.10.-25.10.2013) eine sog. Kanalbenebelung durchgeführt. Dabei erfolgt vom Hauptkanal aus eine gezielte Beaufschlagung der Kanalanschlussleitungen vorab stichprobenhaft ausgewählter Baugrundstücke mittels Signalnebel. Dieser Nebel tritt bei korrektem Anschluss durch die über das Hausdach geführte(n) Fallstrangentlüftung(en) wieder aus. Die Ergebnisse der Einzelprüfungen werden textlich und fotografisch dokumentiert.
Die Arbeiten werden von der Fa. Beyerle GmbH aus Eppingen-Kleingartach ausgeführt. An den Einsatzstellen des Kanalfahrzeugs kann es zu kurzzeitigen Verkehrsbeeinträchtigungen kommen.
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Michael Geschwill (Telefon: 06202/597-207, E-Mail: bauamt@oftersheim.de) vom örtlichen Bauamt zu den üblichen Dienstzeiten gerne zur Verfügung.