Bebauungsplan \'Nord-West\' - Teiländerung der Sondergebietsfläche \'Gartenbaubetrieb\' – Aufstellungsbeschluss und Erlass einer Veränderungssperre

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in öffentlicher Sitzung am 24.09.2013 beschlossen für die bauliche Entwicklung der Sondergebietsfläche “Gartenbaubetrieb“ innerhalb des Bebauungsplans “Wohngebiet Nord-West“ gemäß §2 (1) BauGB eine Teiländerung vorzunehmen. Der Geltungsbereich geht aus der beigefügten Planübersicht hervor, welcher Teil der Beschlussfassung ist.

Er umfasst die Flurstücke Nr. 6481, 6482, 6483, 6484, 6485, 6486 und 6487. Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von etwa 1,59 ha.

Das Änderungsverfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren nach §13a (1) BauGB durchgeführt, da durch die Planänderung zulässige Vorhaben nicht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung begründen und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in §1 (6) Nr. 7b  genanntenSchutzgütern bestehen (§13 (1) Nr. 1 und 2 BauGB).

Von der Umweltprüfung nach §2 (4), von dem Umweltbericht nach §2a, von der Angabe nach §3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §6 (5) S.3 und §10 (4) BauGB wird abgesehen; §4c BauGB (Überwachung der Gemeinde) ist nicht anzuwenden.

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans wird gemäß §3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Öffentlichkeits-beteiligung durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange werden gemäß §4 Absatz 1 BauGB gehört.

Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 07.10.2013 bis 07.11.2013 im Verwaltungsgebäude, Eichendorffstraße 2, Zimmer 5, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Während dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit auch zur Planung äußern. Dies ist beim Bürgermeisteramt Oftersheim, Rathaus, Mannheimer Straße 49 oder im Bauamt, Eichendorffstraße 2, schriftlich oder zur Niederschrift möglich.

Oftersheim, den 24. September 2013
Gez. Baust, Bürgermeister


Tobias Maier Dipl.Ing. (FH) BDB

Architektur - Energieberatung

Beratung beim Grundstücks-
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