Die erste öffentliche Sitzung nach der Sommerpause wartete mit vielfältigen und zukunftsweisenden Themen auf, was auch am Besucherandrang abzulesen war. Schließlich kommt es sehr selten vor, dass der Zuhörerbereich mit zusätzlichen Sitzgelegenheiten bestückt werden muss. Themenschwerpunkte waren die Weiterentwicklung der Karl-Friedrich-Schimper-Realschule zu einer Gemeinschaftsschule, der Weiterbetrieb des Golfplatzes, diverse Kindergartenangelegenheiten sowie verschiedene Bebauungspläne. Bevor Bürgermeister Helmut Baust nach der Begrüßung der Anwesenden jedoch zur Tagesordnung überging, hatte er noch eine traurige Pflicht zu erfüllen. Am 30.08.2013 war Altgemeinderat Philipp Weber im gesegneten Alter von 89 Jahren verstorben. Bürgermeister Helmut Baust erinnerte an das mit Weitblick agierende und sehr pflichtbewusste ehemalige Ratsmitglied, dessen Wort Gewicht über Parteigrenzen hinweg hatte und dessen langjährige Verdienste um die Gemeinde und die örtliche Gemeinschaft mit dem Ehrenring der Gemeinde ausgezeichnet wurden. Der Gemeinderat gedachte in einer Gedenkminute dem Verstorbenen.
Gemeinschaftsschule im Zweckverband Unterer Leimbach
In seinem einleitenden Vortrag hob Bürgermeister Helmut Baust hervor, dass nicht nur im Kindergarten- sondern auch im Schulbereich seit einigen Jahren erhebliche Veränderungen stattfänden. Auslösende Faktoren für diese Veränderungen im Schulbereich seien:
- der Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung,
- die allgemeine demographische Entwicklung,
- ein bundesweiter Trend zur Zweizügigkeit weiterführender Schulen.
In Folge dieser Faktoren wolle die baden-württembergische Landesregierung unter dem Stichwort der „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ verlässliche und stabile Verhältnisse im schulischen Angebot: In Eingangsklassen der weiterführenden Schulen sei stabile Zweizügigkeit (weiterführende Schulen 40 Schülerinnen und Schüler und Gymnasien 60 Schülerinnen und Schüler) anzustreben. Des Weiteren würden von der Landesregierung Gemeinschaftsschulen für die Zukunft angestrebt/vorangetrieben.
„Insbesondere der Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung hat auf die Anmeldezahlen für die Werkrealschulen große Auswirkungen. Die Übergangsquoten von der Grundschule auf die Werkrealschule haben sich seit 2010 stetig verringert, so auch bei der Theodor-Heuss-Werkrealschule Oftersheim/Plankstadt. Zunächst konnten wir in Folge der auch im Nachhinein richtigen Kooperation mit Plankstadt die Zweizügigkeit gewährleisten, doch bereits zum Schuljahr 2012/2013 reichte die Schülerzahl aus beiden Gemeinden lediglich noch für die Bildung einer 5. Klasse aus“, beschrieb der Bürgermeister die Problematik.
Die gesamte Entwicklung habe auf die Schullandschaft in Schwetzingen und Umgebung natürlich massive Auswirkungen. Verschiedene parallele Entwicklungen ergäben somit einen Handlungsbedarf:
- Das Gebäude der Karl-Friedrich-Schimper-Realschule, dessen Träger der Zweckverband Unterer Leimbach ist, d. h. die Gemeinden Plankstadt und Oftersheim sowie die Stadt Schwetzingen, ist stark sanierungsbedürftig.
- Dort ergibt sich eine deutlich zunehmende Anmeldezahl an Schülern (u.a. aufgrund der weggefallenen Grundschulempfehlung).
- Die Realschule hat sich seit einigen Jahren über die pädagogische Weiterentwicklung Gedanken gemacht und kann das entwickelte Konzept derzeit am besten mit den Rahmenbedingungen einer Gemeinschaftsschule realisieren, die als Ganztagesschule eingerichtet wird.
„In diesem Zusammenhang war auch zu überlegen, wie es mit den Werkrealschulen in Oftersheim und Schwetzingen weitergehen soll. Klar ist: die Hilda-Werkrealschule in Schwetzingen soll geschlossen werden bzw. sukzessive auslaufen. Auch die Werkrealschule Oftersheim/Plankstadt war zunächst in Frage gestellt. Nun ist vorgesehen, diese Schule, eventuell unter dem Dach des Zweckverbandes, weiterzuführen, solange die Anmeldezahlen für eine 5. Klasse (16 Schüler) ausreichen. Ich gehe davon aus, dass in den nächsten Wochen mit Schwetzingen und Plankstadt die Details für eine Kooperation in Bezug auf die Werkrealschule festgelegt werden“, stellte Baust klar.
Baust zeigte sich überzeugt davon, dass dies eine gute Entscheidung sei, denn an der Theodor-Heuss-Werkrealschule werde eine sehr gute pädagogische Arbeit geleistet – das wolle er an dieser Stelle ausdrücklich würdigen.
Es gebe zahlreiche Eltern, die die Arbeit an der Werkrealschule Oftersheim/Plankstadt sehr positiv bewerten und auch die Alternative einer „Halbtagsschule“ bevorzugen. Dies zeigten auch die Anmeldezahlen, die gegenüber dem Vorjahr um 5 Schüler auf 20 angestiegen seien. Zudem sei erwähnt, dass an der künftigen Gemeinschaftsschule kein Werkrealabschluss möglich ist.
„Insofern glaube ich, dass die Werkrealschule mit ihrer hervorragenden begleitenden Schulsozialarbeit (auch Inklusion) parallel zur Gemeinschaftsschule gute Zukunftschancen hat. Mit dieser Entscheidung wird in unserer Raumschaft (zu der auch Ketsch, Brühl und Eppelheim zu zählen sind) weiterhin auch ein Werkrealschulabschluss angeboten, der von der Schulbehörde nicht nur begrüßt sondern auch als zusätzliches Angebot gefordert wird“, sagte der Bürgermeister zum Thema Zukunftschancen der Werkrealschule.
Nach langen und eingehenden Diskussionen – so Baust weiter – habe man sich auf Zweckverbandsebene nun geeinigt, einen Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Karl-Friedrich-Schimper-Realschule zu stellen. Hierfür seien erhebliche bauliche Veränderungen notwendig. Bezüglich der Schulgebäude seien zwei Alternativen überprüft worden:
Zum einen die Sanierung der jetzigen Karl-Friedrich-Schimper-Realschule, Kostenaufwand hierfür ca. 10 Mio. € ohne Landeszuschüsse (energetische Sanierung, Brand- und Amokschutz, behindertengerechter Ausbau etc.). Damit wäre allerdings noch kein Schritt in Richtung Gemeinschaftsganztagesschule mit ihren spezifischen Anforderungen getan. Ebenso müssten unter Umständen zusätzliche Erweiterungsnotwendigkeiten auf Grund der zunehmenden Schülerzahlen geprüft werden.
Die zweite Alternative sehe vor, dass man ein komplett neues Schulgebäude errichte, dessen Gesamtinvestitionsvolumen bei ca. 21,5 Mio. € liege.
Die Auswirkungen gerade in finanzieller Hinsicht seien natürlich nicht uninteressant, beziehe man die Möglichkeit eines Landeszuschusses von rund 33 % der Neubaukosten mit ein. Verschiedene Gegenrechnungen deuteten darauf hin, dass die finanzielle jährliche Belastung durchaus zu vertreten sei, insbesondere auch im Hinblick auf die derzeitige Zinssituation am Kapitalmarkt. Nicht zu vergessen sei auch der deutlich höhere Sachkostenbeitrag des Landes für die Gemeinschaftsschule.
Letztendlich – so Baust weiter – sei der Antragstellung auf Einrichtung einer Gemeinschaftschule an der Schimper-Schule auf Zweckverbandebene sowohl von der Stadt Schwetzingen als auch der Gemeinden Plankstadt und Oftersheim unter Vorbehalt der GR-Beschlüsse zugestimmt worden. Mit dieser Vorgehensweise könne man die Antragsfrist zur Umwandlung der Realschule in eine Gemeinschaftsschule einhalten und habe dennoch keine endgültige Entscheidung über dieses Projekt getroffen.
Weiter wies der Bürgermeister darauf hin, dass die vorgesehenen schulbaulichen Maßnahmen einer eingehenden Prüfung einer Kommission des Schulamtes Mannheim und des Regierungspräsidiums Karlsruhe unterzogen würden. Dabei werde natürlich auch die mögliche Weiternutzung des bestehenden Realschulgebäudes geprüft. Nach neusten Informationen werde diese Kommission voraussichtlich bereits am 02.10. die Karl-Friedrich-Schimper-Realschule in Schwetzingen und die Pläne einer eventuell neuen Schule prüfen. Von dem Votum dieser Kommission hänge es ab, ob die Maßnahme für sinnvoll und finanzierbar erachtet werde und wie hoch der Landeszuschuss letztendlich ausfalle.
Die Entscheidung zu Gunsten einer Gemeinschaftsschule verbunden mit einem Schulhausneubau – so Baust abschließend – falle selbstverständlich auch ihm nicht leicht. Mit Blick auf eine beinahe Kostengleichheit von Sanierung (mit notwendiger Erweiterung) und Neubau unter Einrechnung des höchstmöglichen Landeszuschusses tendiere er jedoch nach dem jetzigen Stand zu einem Neubau.
In ihren Stellungnahmen setzten sich die Fraktionen detailliert und ausführlich mit dem „Für und Wider“ einer Antragstellung und den daraus erwachsenden baulichen und finanziellen Folgen auseinander. Fraktionsübergreifend wurde die Initiative des Lehrerkollegiums gelobt, die Schule weiterentwickeln zu wollen. Allerdings führten die Gegner den die Gemeinde auf lange Sicht belastenden hohen Kostenaufwand, die Bündelung so vieler Schüler an einem Standort (Stichwort „Schulmonstrum“) sowie die ihrer Meinung nach nicht ausgereiften pädagogischen und schulorganisatorischen Rahmenbedingungen ins Feld.
Der SPD-Antrag, im Beschluss Oftersheim explizit und deutlich als Werkrealschulstandort zu nennen, wurde vom Rat mit überwiegender Mehrheit angenommen, sodass das Gremium letztlich mehrheitlich bei 13 Zustimmungen, 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen folgenden Beschluss fasste:
- Die Weiterentwicklung der Karl-Friedrich-Schimper-Realschule (KFS) zur Gemeinschaftsschule wird befürwortet.
- Der Vorsitzende des Zweckverbandes Unterer Leimbach wird ermächtigt, als Vertreter des Schulträgers zum 01.10.2013 den Antrag auf Bildung einer Gemeinschaftsschule für die Sekundarstufe I (Klassen 5-10) ab dem Schuljahr 2014/2015 zu stellen.
- Zur weiteren Planung eines neuen Schulgebäudes für die künftige Gemeinschaftsschule wird ein Wettbewerbsverfahren nach der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) durchgeführt. Der Zweckverbandsvorsitzende wird ermächtigt, das entsprechende Verfahren in die Wege zu leiten. Er wird über die jeweiligen Sachstände zur weiteren Entscheidungsfindung informieren.
- Die Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes Unterer Leimbach streben auch künftig ein umfassendes Schulangebot für ihre Gemeinden an. Die Möglichkeit des Werkrealschulabschlusses soll weiter bestehen, wenn dies von Eltern und Schülern gewünscht ist. Das gemeinsame Angebot einer Werkrealschule soll daher in Oftersheim erhalten bleiben, solange dies nachgefragt wird.
- Die Entscheidung über den Bau eines neuen Schulgebäudes wird nach Vorliegen der Kostenberechnung und Kenntnis der Landesförderung getroffen.
Weiterbetrieb des Golfplatzes Oftersheim
Einleitend hob Bürgermeister Helmut Baust vor, dass es nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen nun gelungen sei, eine Vereinbarung zur Abwicklung der Verträge vom 24.06.1965 und 07.06.1967, jeweils in der heutigen Fassung, den Golfplatz Oftersheim betreffend abzuschließen. Aufgrund des Abzugs der US-amerikanischen Streitkräfte aus der Region hatten sich Bund, Land und Gemeinde darauf verständigt, die geltenden Verträge aus den 60er Jahren zu kündigen und die Rückgabe der Fläche des Golfplatzes und die Abwicklung der genannten Verträge, insbesondere im Hinblick auf die vertraglich vorgesehenen Werteausgleiche des Landes und der Gemeinde als Grundstückseigentümer für Investitionen, die die US-Streitkräfte zur Herstellung des Golfplatzes auf den vormaligen forstlichen Flächen vorgenommen haben. Wesentliche Punkte sind die Wertausgleichsregelungen in § 4 der Vereinbarung sowie die Regelungen über die Bodenbelastungen in § 2 und § 3. Es ist vorgesehen, dass das Gelände ab 01.10.2013 in den Besitz der Gemeinde bzw. des Landes übergeht. Sowohl der Vertreter der Landesforstverwaltung als auch die Vertreter der US-Streitkräfte hatten dieser Vereinbarung bereits im Vorfeld uneingeschränkt zugestimmt.
Des Weiteren stellte der Bürgermeister klar, dass es grundsätzlich vorgesehen sei, den vereinbarten Wertausgleich, sowohl der Gemeinde als auch des Landes, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens dem künftigen Betreiber aufzuerlegen bzw. von diesem zurückzufordern. Ferner gehe es heute nicht darum, den Golfplatz an einen neuen Betreiber zu verpachten, sondern um die vertragliche Abwicklung der Rücknahme der Fläche sowie die Regelung des übergangsweisen Weiterbetriebs und Pflege des Platzes bis zur Vergabe an einen neuen künftigen Betreiber.
Die Ermittlung eines neuen Betreibers der Golfanlage werde einige Zeit in Anspruch nehmen. Für diese Übergangsfrist sei mit dem Golfclub Rheintal ein Pachtvertrag abgeschlossen worden, der sowohl die uneingeschränkte Weiternutzung des Golfplatzes und der Anlagen als auch die Unterhaltungspflicht enthalte. Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis 31. März 2014 zahle der Golfclub Rheintal eine Pacht in Höhe von 3.000.-- € an die Gemeinde und 3.500.-- € an den Landesforst, entsprechend den Grundstücksanteilen. Der Landesforst habe dieser Regelung bereits zugestimmt.
Gemeinderat Peter Wierer (SPD) bat den Bürgermeister darum, den Ausschreibungstext in der Oktober-Sitzung in den Gemeinderat einzubringen.
Die Fraktionen stimmten beiden Verträgen einstimmig zu, würdigten die Pachthöhe als angemessen und dankten dem Golfclub Rheintal für die Bereitschaft, den Betrieb und die Pflege der Golfanlage übergangsweise zu gewährleisten.
Kindergartenangelegenheiten
a) Ausbau der Kleinkindbetreuung - Errichtung von Krippenplätzen im Anwesen Siemensstraße 2
Der Gemeinderat hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 16.07.2013 beschlossen, die Ausschreibung zur Errichtung eines temporären Kindergartens in Modulbauweise auf der Fläche für Gemeinbedarf innerhalb des Bebauungsplangebietes „Auf den Ketscher Weg“ aufzuheben. Nach eingehender Beratung war der Gemeinderat damals mehrheitlich zu der Auffassung gekommen, dass das im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erzielte Ergebnis unter Haushaltsbetrachtungen als nicht wirtschaftlich zu bewerten sei. Insbesondere die derzeit nicht absehbare Dauer der Vorhaltezeit eines temporären Krippenangebotes führte beim Gremium zu der Meinung, dass eine Mietvariante von Modulbaukörpern auf der genannten Fläche nicht die geeignete Lösung sei.
In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung wurde der Gemeinderat durch Herrn Bürgermeister Baust über die Möglichkeit der Anmietung eines ehemaligen Büro- und Lagergebäudes in der Siemensstraße informiert. Das Ratsgremium stimmte damals der Anmietung des betreffenden Objektes und der erforderlichen Baumaßnahmen grundsätzlich zu und forderte die Verwaltung auf, die notwendigen Baumaßnahmen der derzeit als Bürofläche und Lager genutzten Räumlichkeiten weiter zu spezifizieren.
Aufgrund der positiven Erfahrungen beim Neubau der Albert-Schweitzer-Kinderta-gesstätte wurde das Architekturbüro Maier aus Oftersheim mit der Vorplanung für die baurechtliche und betriebstechnische Voreinschätzung beauftragt. Die baulich notwendigen Maßnahmen wurden sowohl mit der Baurechtsbehörde (vorbeugender Brandschutz) als auch mit demKommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) und dem zukünftigen Träger, dem Verein Postillion e.V. aus Wilhelmsfeld, abgestimmt. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für den Umbau und Anschaffung der Einrichtung und der Außenspielgeräte werden mit rund 280.000 € taxiert zuzüglich der anfallenden Mietkosten.
Die Räumlichkeiten werden derzeit noch voraussichtlich bis zum 31.12.2013 (Laufzeit des bestehenden und gekündigten Mietvertrags) gewerblich genutzt. Der vorgesehene Umbau für 2 Kindergartengruppen kann somit frühestens ab Januar 2014 beginnen. Es wird von einer Gesamtumbauzeit von ca. 5 Monaten ausgegangen. Ein entsprechender Bauantrag zur Umnutzung soll frühzeitig beim Baurechtsamt des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis gestellt werden.
Bis zur Inbetriebnahme der Krippe in der Siemensstraße (voraussichtlicher Start: 01.06.2014) können Oftersheimer Kinder in einer Einrichtung des Postillions im Hockenheimer Gewerbegebiet Talhaus betreut werden, Träger der dortigen Einrichtung ist ebenfalls der Verein Postillion. „Wenn wir also dringend einen Raum benötigen, können wir nach Hockenheim ausweichen“, erklärte Baust. Der Postillion e. V. hat für diese Gruppe, die zustande kommen könnte, sobald sich fünf Oftersheimer Kinder anmelden, bereits drei Erzieher/innen abgestellt. Diese würden dann – sollte die Hockenheimer Gruppe zusammenkommen – mit nach Oftersheim umziehen, sobald die Räumlichkeiten fertiggestellt sind. Die betroffenen Kinder müssten sich dann nur an neue Räumlichkeiten gewöhnen, nicht an neue Erzieher/innen.
„Sollte für eine Übergangslösung für Oftersheimer Krippenkinder eine Unterbringung in Hockenheim unter der Trägerschaft des Vereins Postillion notwendig werden, fordern wir die Kostenübernahme der Fahrtkosten, um eine Gleichbehandlung aller Eltern sicherzustellen“, brachte Gemeinderat Jens Rüttinger für die SPD-Fraktion einen Vorschlag ein, der im Rat allerdings nicht weiter verfolgt wurde. Rechtlich gäbe es aufgrund der Verlagerung der Plätze nach Hockenheim keine Vorgaben, entgegnete Bürgermeister Baust. Dem Beschlussvorschlag – der Anmietung und Umgestaltung der Räumlichkeiten samt den dafür anfallenden Kosten sowie der Übergangslösung in Hockenheim – stimmten die Räte einstimmig zu.
b) Neufestsetzung der Elternbeiträge
Zum 01. September 2011 wurden in Oftersheim die Kindergartenbeiträge letztmals geändert. Zum 01.01.2013 hatte die Gemeinde lediglich die Einkommensgrenzen bei der Einkommensstaffelung angepasst.
Im April 2013 wurden die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge in den Kindergärten für die Kindergartenjahre 2013/2014 und 2014/2015 veröffentlicht.
In der Sitzung des Kindergartenkuratoriums am 25.06.2013 wurden die neuen Beiträge für die kommenden Kindergartenjahre auf der Basis und entsprechend der Landesempfehlungen vorgestellt und von den Mitgliedern grundsätzlich für angemessen und moderat befunden. Ausgangslage für die Erhebung der Elternbeiträge bleibt weiterhin der Landesrichtwert, der besagt, dass 20 % der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge gedeckt sein sollen.
In Oftersheim liegt der Deckungsanteil der Elternbeiträge an den Betriebskosten des Jahres 2012 auf alle Einrichtungen bezogen insgesamt bei 21,7 %, was grundsätzlich ein zufriedenstellender Wert ist. Allerdings weisen die Einrichtungen mit Regelgruppen und Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) eine zum Teil weit schlechtere Kostendeckungsquote durch Elternbeiträge auf als Kindergärten mit Krippen-, Krippentages- oder Tagesgruppen für Ü3-Kinder.
Daher empfahl die Verwaltung dem Rat eine leichte Erhöhung der Elternbeiträge für die Regelgruppen-, VÖ- und AM-Plätze ab dem 01.01.2014 wie folgt:
- Regelgruppenplätze: Erhöhung des Elternbeitrags um 4,00 € auf 94,00 € pro Monat (bisher 90,00 €) => entspricht dem Landesrichtwert für 2013/2014
- Plätze in Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ): Erhöhung des Elternbeitrags je nach Öffnungszeit jeweils um 4,00 € auf 108,00 € pro Monat bei 30,5 Std., 117,00 € pro Monat bei 33 Std. und 126,00 € pro Monat bei 35,5 Std. => entspricht dem Landesrichtwert für 2013/2014
- Plätze in altersgemischten Gruppen für Kinder zwischen 2-3 Jahren (AM): Weiterhin Erhebung eines 50 %-Zuschlags auf den jeweiligen VÖ-Beitrag, was einer Erhöhung um jeweils 6,00 € entspricht und zu folgenden neuen Gebühren führt: 162,00 € pro Monat bei 30,5 Std., 175,50 € pro Monat bei 33 Std. und 189,00 € pro Mo. bei 35,5 Std.
Die Elternbeiträge für die Krippenangebote und die Tagesgruppenplätze sowie für den Mittagstisch, die seit 01.09.2011 unverändert gelten, bleiben bis auf Weiteres unverändert.
Die evangelische Kirchengemeinde, die katholische Seelsorgeeinheit Schwetzingen-Oftersheim-Plankstadt und die Lebenshilfe Schwetzingen/Hockenheim hatten der o.g. Anpassung der Elternbeiträge bereits vor der Sitzung zugestimmt.
Die Anregung von Gemeinderat Jens Rüttinger (SPD), eine generelle Beitragsstaffelung für alle Kindergartengruppenarten einzuführen, fand im Rat – wie in der Vergangenheit – wenig Anklang und wurde nicht weiter verfolgt.
Nach kurzen Fraktionsstellungnahmen stimmte das Ratsgremium mit großer Mehrheit bei 19 Zustimmungen und 2 Gegenstimmen für die notwendige und moderate Anpassung der Elternbeiträge.
c) Änderung der Benutzungsordnung für die kommunale Albert-Schweitzer-Kindertagesstätte
Speziell der Änderung von § 3 Ziffer 3 der Benutzungsordnung stand das Gremium teilweise skeptisch gegenüber. Während Gemeinderat Tillmann Hettinger (CDU) einerseits die Kündigung „aus wichtigem Grund“ bei einer unmöglich gewordenen Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kindertagesstätte zum Wohle des Kindes als Standardregelung im Rechtsverkehr wertete, hegten andere Ratsmitglieder (Gemeinderäte Annette Dietl-Faude, Dr. Dr. Jens Wagenblast, Jens Rüttinger) Bedenken, einen bisher eimaligen Vorgang mit einem speziellen Passus in der Benutzungsordnung zu würdigen. Nach einer kurzen Diskussion einigten sich die Räte schließlich einstimmig darauf, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und eine Vereinheitlichung der Benutzungsordnungen aller Träger anzustreben.
d) Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2013/2014
Nach einer kurzen Einleitung von Bürgermeister Helmut Baust übernahm es die Leiterin des Sachgebiets „Kindergarten-, Schul- und Jugendangelegenheiten“, Kerstin Henkel, dem Gremium die Einzelheiten des Kindergartenbedarfsplanes zu erläutern, der bereits im Kindergartenkuratorium vorgestellt und einvernehmlich beraten worden war.
Sie stellte in ihrem Vortrag zunächst die größer werdende Bedeutung der Bedarfsplanung heraus, erläuterte die gegenwärtigen örtlichen Rahmenbedingungen und erklärte die aktuelle Belegungssituation in den Einrichtungen. Anschließend ging sie auf die Bedarfsplanung 2013/2014 im Detail ein mit den Schwerpunkten Kleinkindversorgung und Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz sowie auch auf die mittelfristige Bedarfsplanung.
Dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter ab 3 Jahren – so Henkel – habe die Gemeinde Oftersheim im vergangenen Kindergartenjahr uneingeschränkt Rechnung tragen können und werde sie dies im gerade angelaufenen Kindergartenjahr 2013/2014 tun können. Aufgrund der gesetzlichen Erfordernis des Ausbaus von Krippenplätzen müsse die Gemeinde weitere U 3-Angebote schaffen. Durch das vorgesehene zusätzliche Krippenangebot in der Siemensstraße unter der Betriebsträgerschaft des Postillion e. V. erhöhe sich das Angebot im Kindergartenjahr 2013/2014 um 20 weitere Plätze im Krippenbereich.
Mit acht Krippengruppen (also zwei Gruppen mehr als derzeit) und den Tagesmütterplätzen – so Henkel weiter – komme die Gemeinde im Laufe des Kindergartenjahres 2013/2014 auf 92 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren bzw. eine Versorgungsquote von 38,82 % der Kinder zwischen 1 und 3 Jahren. Gefordert seien als Landesschnitt mindestens 34 %.
Frau Henkel schloss ihren Vortrag mit dem Fazit, dass es abzuwarten gelte, wie sich die Nachfrage im Krippenbereich entwickle und wie die neue Einrichtung angenommen werde. Die Gemeinde Oftersheim habe auf jeden Fall alles getan, um dem Rechtsanspruch für einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige gerecht zu werden.
Insgesamt könnten die örtlichen Träger mit der Situation der Kinderbetreuung in Oftersheim absolut zufrieden sein, sowohl was die Qualität der Betreuungsangebote, als auch was die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze betrifft.
Spannend bleibe weiterhin, wie sich die Ansprüche der Eltern, was Öffnungszeiten, Mittagessen und Flexibilität der Betreuungsangebote betreffe, und natürlich auch die Kinderzahlen entwickelten, und inwieweit die Gemeinde zukünftig diesen Ansprüchen gerecht werden könne.
In den sich anschließenden Stellungnahmen zeigten sich das große Interesse der Ratsmitglieder am Thema Kinderbetreuung und die Bereitschaft, sich den Herausforderungen in diesem Bereich zu stellen. Anschließend beschloss das Gremium einvernehmlich den fortgeschriebenen Kindergartenbedarfsplan 2013/2014.
Bebauungsplan „Stimplin - Obere Hardtlache“
a) Aufstellungsbeschluss
b) Erlass einer Veränderungssperre
Einleitend hob Bürgermeister Helmut Baust hervor, dass das Baugebiet Nord-West im Jahr 2001 auf den Weg gebracht worden sei. Nachdem ab Ende 2006 die ersten Wohnhäuser errichtet worden sei, habe bis heute eine sehr rege Bebauung dieses Gebietes stattgefunden. Nach einer neuesten Auswertung könne man sagen, dass 75 % aller Grundstücke in Nord-West bebaut seien oder bereits Bauanträge vorgelegen haben. Die Gemeinde selbst – so Baust weiter – habe nur noch drei Grundstücke, davon zwei für freistehende Einfamilienhäuser und ein Reihenhausendgrundstück. Diese Grundstücke lägen jeweils sehr nahe an der Bahn. Einhergehend mit einem schlechten Verhältnis von Grundstücksgröße zu Bebauungsmöglichkeit seien diese Grundstücke trotz großer Nachfrage schwierig zu veräußern.
Das kleinere Baugebiet „Am Biegen“ sei innerhalb kürzester Zeit vollständig bebaut worden. Es sei dort noch ein Baugrundstück eines Privateigentümers zu verkaufen. Der sehr zügige Verkauf der Grundstücke „Am Biegen“ sowie zahlreiche weitere Nachfragen nach Baugrundstücken, insbesondere für freistehende Häuser zeigten, dass nach wie vor eine große Nachfrage nach Baugrundstücken in Oftersheim vorhanden sei. Obwohl noch keine öffentliche Beratung über neue Baugebiete erfolgt sei, lägen bereits zahlreiche Bewerbungen von Bauwilligen für den Bau von Doppelhaushälften und freistehenden Einfamilienhäusern vor. Die Größe der Grundstücke werde überwiegend mit ca. 350 m² angegeben.
Darüber hinaus – so Baust weiter – bestehe ein verstärktes Interesse von Bauträgern, die gezielt nach Grundstücken für die Bebauung von Doppelhaushälften und Reihenhäusern suchten. Die Bauträger seien bereits verstärkt an die Gemeinde herangetreten, da eine erhöhte Nachfrage bestehe.
„Nach der Ankündigung des Abzugs der US-Streitkräfte aus unserem Raum werden in den nächsten Jahren erhebliche ehemalige Militärflächen (Konversionsflächen) frei. Insbesondere in den Städten Mannheim und Heidelberg, aber auch in Schwetzingen wird über die Weiterverwendung dieser Flächen mittlerweile sehr intensiv beraten. Die Größe dieser Konversionsflächen ist zusammengenommen höher als die nach dem aktuellen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes bis 2025 ausgewiesenen Bauvorratsflächen“, legte Baust die aktuelle Situation in der Region dar.
Wenn die freiwerdenden Konversionsflächen nur zum Teil in Wohnbauflächen umgewandelt würden, ergebe sich kurz- bis mittelfristig ein deutliches Konkurrenzangebot an Wohnbauflächen, dessen Entwicklung auf künftige Verkaufsmöglichkeiten sich nur schwer abschätzen lasse. Durch die Umlegung des Neubaugebietes Nord-West sei es der Gemeinde gelungen, die seit 1975 rückläufige Einwohnerzahl bis heute wieder mehr als zu egalisieren (1975: 5.197 Einwohner, 2005: 10.086 Einwohner, 2013, Stand heute: ca. 11.700 Einwohner).
Bei detaillierter Betrachtung der statistischen Auswertung der Einwohnerzahlen – so der Bürgermeister weiter – lasse sich festhalten, dass in Nord-West heute ca. 1.500 Personen neu beheimatet seien, im alten Ort aber eine Verringerung von insgesamt ca. 240 Einwohnern stattgefunden habe. Diese unterschiedliche Entwicklung werde sich sicherlich in den nächsten Jahren fortsetzen. Aufgrund der Erfahrungen der letzten 35 Jahren und der damit verbundenen Einnahmesituation der Gemeinde sollte sich die Gemeinde nicht scheuen, über weitere Baulandumlegungen zu entscheiden. Auch über die negativen finanziellen Folgen bei möglichst stagnierender oder sinkender Einwohnerzahl wurde in der Vergangenheit schon mehrmals hingewiesen.
„Zwar wird nach Einschätzung des Regionalplans die Bevölkerung in der Metropolregion bis zum Jahr 2020 leicht um 1,6 % zurückgehen. Dabei profitiert die Region von anhaltenden Wanderungsgewinnen. Wir sollten alles daran setzen, von diesen Wanderungsgewinnen noch zu profitieren. Aus meiner Sicht bleibt festzuhalten, dass wir uns nicht scheuen sollten, weitere kleinere Baugebiete, wenn geboten, auch parallel zu entwickeln. Ich verweise auch darauf, dass gerade in den Nachbargemeinden die in den letzten 35 Jahren exorbitant angewachsen sind, weitere Baulandumlegungen erfolgten und weiter angekündigt sind“, sagte Bürgermeister Baust zum Abschluss seiner Einleitung.
In der sich anschließenden Diskussion wurden aus den Fraktionen teilweise zurückhaltende und ablehnende Reaktionen hinsichtlich des von der Verwaltung vorgeschlagenen Aufstellungsbeschlusses laut. Zum einen wurden von einigen Ratsmitgliedern die vom Bürgermeister vorgetragenen statistischen Auswertungen in Frage gestellt, zum anderen wurde die in der Vergangenheit verfolgte Politik der zurückhaltenden Baulandumlegung verteidigt und für gut und sinnvoll befunden. Darüber hinaus wurde von einigen Räten das Thema „Innenverdichtung“ in die Diskussion eingebracht und für die Zukunft ein sparsamer Flächenverbrauch angemahnt. Trotz dieser kritischen Stimmen votierte der Gemeinderat jedoch schließlich mehrheitlich bei 12 Zustimmungen, 4 Ablehnungen und 4 Enthaltungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes einschließlich einer Veränderungssperre für den Bereich „Stimplin - Obere Hardtlache“.
Bebauungsplan „Stimplin - Obere Hardtlache“
- Erteilung des Planungsauftrages -
Danach beschloss der Gemeinderat mehrheitlich bei 12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen als nächsten Schritt, den Planungsauftrag zur Erarbeitung des Bebauungsplans „Stimplin – Obere Hardtlache“ an das Ingenieurbüro Eiling aus Heidelberg zu erteilen. Ferner beschloss er mit gleichem Ergebnis, für die Erstellung der für den Bebauungsplan notwendigen Grünordnungsplanung, Baugrundbeurteilung und die Erarbeitung des Umweltberichtes entsprechende Fachbüros zu beauftragen.
Bebauungsplan „Nord-West“ - Teiländerung der Sondergebietsfläche „Gartenbaubetrieb“
a) Aufstellungsbeschluss
b) Erlass einer Veränderungssperre
Durch die Aufgabe des Gartenbaubetriebes Munk findet auf dem Gelände seit über zwei Jahren keine gärtnerische oder landwirtschaftliche Nutzung mehr statt. Die Eigentümer der Grundstücke haben gegenüber der Gemeinde signalisiert, dass kein Interesse mehr besteht, die Gesamtfläche im Sinne der im Bebauungsplan „Nord-West“ geführten Festsetzung gemäß Baunutzungsverordnung § 11 SO „Gartenbaubetrieb“ weiter zu nutzen. Vielmehr wurde deutliches Interesse bekundet, das Gelände einer Wohnnutzung zuzuführen, wie sie im gesamten umliegenden Gebiet baurechtlich festgesetzt ist.
Mit der Teiländerung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Es ist beabsichtigt, eine Bebauung aus Ein- und Mehrfamilienhäusern in offener Bauweise und Gebäudetypen analog der im Gesamtbebauungsplan festgesetzten Typen A und B zu ermöglichen.
Die 5. Teiländerung des Bebauungsplans „Wohngebiet Nord-West“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB entsprechend den Verfahrensvorschriften des § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB nicht durchzuführen.
Als nächste Verfahrensschritte im Bauleitplanverfahren sollen die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich der 5. Teiländerung des Bebauungsplans umfasst das Gebiet des ehemaligen Gartenbaubetriebes westlich der Altbebauung der Flurstücke 827-832 entlang der Kantstraße, nördlich der Hermann-Hesse-Straße, östlich der Flurstücke 6473-6480 entlang der Karl-Jaspers-Straße und südlich der Flurstücke 6337-6358 entlang der Franz-Liszt-Straße und Bertold-Brecht-Straße, sowie südlich der Richard-Wagner-Straße. Er umfasst die Flurstücke Nr. 6481, 6482, 6483, 6484, 6485, 6486 und 6487. Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von etwa 1,59 ha.
Entsprechende Vorteile, die das Gelände durch die Erschließung des gesamten restlichen Baugebietes „Nord-West“ erhalten hat, wurden bei der Ermittlung der Erschließungsbeiträge im Rahmen des Umlegungsverfahrens ermittelt und sind bei einer inneren Erschließung des Gebietes mit anzurechnen.
Ohne größere Aussprache beschloss der Gemeinderat einvernehmlich gemäß § 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Nord-West“ eine Teiländerung der Sondergebietsfläche „Gartenbaubetrieb“ (5. Teiländerung). Die Änderung erfolgt gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren, da durch die Planänderung zulässige Vorhaben nicht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung begründen und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b genannten Schutzgütern bestehen (§13 (1) Nr. 1 und 2 BauGB).
Von der Umweltprüfung nach § 2 (4), von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach §3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 (5) S. 3 und § 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung der Gemeinde) ist nicht anzuwenden.
Der Öffentlichkeit wird durch eine Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird ebenfalls nach § 4 (2) BauGB innerhalb eines Monats Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Des Weiteren beschloss der Gemeinderat zur Sicherung des obigen Aufstellungsbeschlusses einstimmig gemäß § 14 und § 16 BauGB eine Veränderungssperre für das Gebiet Sondergebietsfläche „Gartenbaubetrieb“. Der Bebauungsplan war im amtlichen Teil der Mitteilungsblattausgabe vom 27.09.2013 auf den Seite 11-12 abgedruckt.
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Gewerbegebiet Alter Schießstand“ - Änderung gemäß § 13 BauGB
Bei den Erschließungsarbeiten des Bebauungsplangebietes „Gewerbegebiet Alter Schießstand“ wurde 2001 der Straßenbau nicht vollständig – wie im Bebauungsplan dargestellt – ausgeführt. Aufgrund der Interessensbekundung eines Gewerbebetriebes zum Kauf von einer Gesamtfläche ca. 20.000 m² wurde seinerzeit der Straßenausbau streckenmäßig verkürzt. Dies hatte zur Folge, dass sowohl der erforderliche Wendehammer, als auch der fußläufige Verbindungsweg um rund 85 Meter weiter in Richtung Norden verschoben wurde. Ebenso ergab sich eine geringfügige Verschiebung der gepflasterten seitlichen Stichstraße.
Beim 2012 erfolgten Endausbau des Wendhammers auf die ursprünglich dargestellte Tiefe wurde aufgrund konkreter Grundstücksanfragen und neuer verkehrsplanerischer Erkenntnisse eine geringfügige Modifizierung der Ausführung vorgenommen. Hierdurch konnte u.a. der Bedarf an versiegelter Fläche im öffentlichen Straßenraum gegenüber der Darstellung im Bebauungsplan etwas reduziert werden. Auf eine Verschiebung des bereits errichteten fußläufigen Verbindungsweges wurde verzichtet. Die Anpassung hatte jedoch zur Folge, dass durch die Modifizierung des Wendehammers die dargestellten Baufenster teilweise innerhalb öffentlicher Straßenflächen liegen bzw. innerhalb der neuen Grundstücke eine unwirtschaftliche und städtebaulich nicht gewollte Grenzabstandsfläche wiedergegeben wird. Mit dem Änderungsverfahren sollen nun die festgesetzten Baugrenzen den tatsächlichen Gegebenheiten des Straßenverlaufs angepasst werden.
Zwecks redaktioneller Vereinfachung und wegen der besseren Übersicht sollen zudem der Bebauungsplan “Gewerbegebiet Alter Schießstand“ und der Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbepark Hardtwald“ in einem Gesamtplan zusammengeführt werden.
Das Ratsgremium nahm den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Alter Schießstand“ einstimmig an. Der Bebauungsplan war im amtlichen Teil der Mitteilungsblattausgabe vom 27.09.2013 auf den Seite 9-10 abgedruckt.
Anfragen
Aus dem Gemeinderat:
Gemeinderätin Annette Dietl-Faude (CDU) informierte den Rat, dass die Grünfläche in der Augustastraße sehr stark von Hundehaltern frequentiert werde, die dort ihre Hunde ausführen. Entsprechend sei die Wiese sehr stark mit Hundekot verunreinigt, was auch zu Geruchsbelästigungen führe. Hier sollten Boxen mit Hundekottüten aufgestellt werden. Bürgermeister Baust entgegnete, dass bereits seit vielen Jahren an vielen Orten in Oftersheim so genannte Robbi-Dog-Boxen aufgestellt wurden, die jedoch nicht genutzt würden. Man könne aber in dieser Richtung wieder eine Aktion starten, was der Rat befürwortete.
Gemeinderat Jens Geiß (CDU) regte an, die Markierung der Abbiegespur auf der B 291 in Höhe des Golfplatzes wieder anzubringen. Bürgermeister Baust sagte zu, sich darum zu kümmern.
Gemeinderat Peter Wierer (SPD) fragte an, wie weit die Überlegungen bzgl. eines neuen Feuerwehrgerätehauses gediehen seien und wann der Zustandsbericht über die Oftersheimer Brücken vorliege. Bürgermeister Baust verwies auf die außerordentliche Anzahl von Tagesordnungspunkten der letzten und bevorstehenden Gemeinderatssitzungen. In absehbarer Zeit müsse man sich gemeinsam Gedanken machen, in welche Richtung es gehen solle. In Bezug auf den Zustandsbericht der Brücken sagte er eine Sitzungsvorlage für eine der nächsten GR-Sitzungen zu.
Aus dem Zuhörerkreis:
Ein Besucher beschwerte sich über das unzulässige Parken im Wohngebiet „Nord-West“ in einer Spielstraße.
Ein weiterer Besucher erkundigte sich nach dem Sachstand bezüglich Grundstücksverkäufe im eventuellen Neubaugebiet Gärtnerei Munk.