Unter Vorsitz des Kreiswahlleiters, Herrn Ersten Landesbeamten Joachim Bauer, tagte der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 277 -Rhein-Neckar-, um über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Bundestagswahl zu entscheiden.
Der Kreiswahlausschuss setzt sich neben dem Kreiswahlleiter aus sechs von den Parteien vorgeschlagenen und vom Kreiswahlleiter zu berufenden Beisitzern zusammen. Bei der Auswahl der Beisitzer werden die Wahlergebnisse der letzten Bundestagswahl berücksichtigt. Neben der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge hat der Kreiswahlausschuss nach der Wahl das Wahlergebnis im Wahlkreis festzustellen.
Zehn Bewerber um das Direktmandat
Die Parteien konnten für den Wahlkreis 277 bis zum 15. Juli 2013 um 18 Uhr Wahlvorschläge (Bewerber um das Direktmandat) einreichen. Insgesamt sind im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zehn Wahlvorschläge eingegangen.
Im Einzelnen sind dies (nach Eingangsdatum):
Die Linke (DIE LINKE)
Malmberg, Bernd, Sinsheim
Freie Demokratische Partei (FDP)
Brandenburg, Jens, Mannheim
Bündnis 90/ Die Grünen (Grüne)
Dr. Wolber, Edith, Meckesheim
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Dr. Castellucci, Lars, Wiesloch
Piratenpartei Deutschland (Piraten)
Hahn, Andreas, Mühlhausen
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Dr. Harbarth, Stephan, Mühlhausen
Alternative für Deutschland (AfD)
Knur, Sabine, Weinheim
Die Republikaner (REP)
Herbold, Peter, Neckargemünd
Ökologisch- Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ÖDP)
Zimmerer, Johannes, Angelbachtal
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
Schätz, Reinhard, Rauenberg
Sämtliche Wahlvorschläge der Parteien wurden für die Bundestagswahl 2013 zugelassen. Die Entscheidung des Kreiswahlausschusses wird öffentlich bekannt gemacht.
Wahlkreis 277-Rhein-Neckar umfasst 34 Kreisgemeinden
Der Wahlkreis 277 –Rhein-Neckar- umfasst folgende Städte und Gemeinden mit rund 196.000 Wahlberechtigten:
Angelbachtal, Bammental, Dielheim, Eberbach, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt- Bargen, Leimen, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Nußloch, Rauenberg, Reichartshausen, Sandhausen, Schönau, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, St. Leon- Rot, Waibstadt, Walldorf, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld und Zuzenhausen.
Weitere Städte und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises sind den Wahlkreisen Heidelberg (274) und Bruchsal-Schwetzingen (278) zugeordnet. Die Zulassung der Wahlvorschläge in diesen Wahlkreisen erfolgt durch die dortigen Kreiswahlausschüsse bei der Stadt Heidelberg und beim Landratsamt Karlsruhe.