Trotz sommerlicher Temperaturen beschäftigte
eine vielfältige, umfangreiche und anspruchsvolle Themenpalette den Oftersheimer Gemeinderat am Dienstag, 18.06.2013, in öffentlicher und anschließend auch nichtöffentlicher Sitzung. Der öffentliche Sitzungsteil wurde eingeleitet vom Rechenschaftsbericht über den Verlauf der Haushaltswirtschaft im Jahr 2012, dargestellt in der sogenannten „Jahresrechnung“, die vom Gemeinderat nach kurzer Aussprache und Stellungnahmen von Bürgermeister Helmut Baust und den Fraktionen einstimmig förmlich festgestellt wurde. Anschließend standen der Bebauungsplan „Mannheimer Straße Grundstücke 652-662“ und das Krippenkooperationsprojekt der Gemeinde mit dem Postillion e. V. auf der Agenda, denen sich der Beschluss über die Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben für die Sanierung der Wingertsbuckelbrückeanschloss. Abschließend folgten die Versagung des städtebaulichen Einvernehmens für das Bauvorhaben Flst. Nr. 4238 und 4239, Daimlerstraße 10-12 und die Annahme von Spenden. Die Sitzung führte im öffentlichen Sitzungsteil zu folgenden wesentlichen Beratungs- und Beschlussergebnissen:
Feststellung der Jahresrechnung 2012
Die Jahresrechnung für das Jahr 2012 lag dem Gremium zur Feststellung nach Vorberatung im Verwaltungsausschuss vor, die von Bürgermeister Helmut Baust und Kämmerin Sylvia Fassott-Schneider in den wesentlichen Ergebnissen erläutert und kommentiert wurde. Wie bereits 2011 falle auch das Ergebnis des Rechnungsjahres 2012 bedeutend besser aus als ursprünglich geplant, so Bürgermeister Helmut Baust zu Beginn seiner Ausführungen. Der Haushaltsplan fürdas Jahr 2012 wurde mit einem Gesamtvolumen von 27.104.800 € beschlossen, das Rechnungsjahr 2012 schloss mit einem Gesamtvolumen von 28.167.825 € (+ 1.063.025 €). Ursprünglich musste von einem Fehlbetrag nach Plan im Verwaltungshaushalt von 490.000 Euro ausgegangen werden. Stattdessen konnte erfreulicherweise eine Zuführung von Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 562.622 € erwirtschaftet werden. Dies ist auf Mehreinnahmen aus dem Steuerverbund in Höhe von rund 556.000 Euro zurückzuführen. Auch bei den Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 356.000 € bei den Zinsen von 58.000 Euro und der Inbetriebnahme des Blockheizkraftwerkes konnten Mehreinnahmen erzielt werden. Die Umstellung der Vergnügungssteuer auf den jeweiligen Umsatz gegenüber der bisherigen Gerätepauschale führte zu einem Einnahmeplus in Höhe von 115.000 Euro.
Unter dem Ansatz des Haushaltsplanes lagen die Mieteinnahmen. Hier ergab sich ein Minusbetrag von 92.000 Euro resultierend aus zahlreichem Leerstand von Mietwohnungen in Zusammenhang mit Mieterwechseln und auch aus der Niederschlagung von unbeibringlichen Mietrückständen. Weitere bedeutende Mehrausgaben im Verwaltungshaushalt ergaben sich insbesondere bei den Defizitzuschüssen bzw. beim Kostenausgleich für die örtlichen Kindergärten in Höhe von rund 250.000 Euro sowie für die Kostenerstattungen an das „bellamar“ in Höhe von 124.000 Euro und den Nahverkehr (ÖPNV-Zuschuss) 31.000 Euro. Die gesamten Personalausgaben der Gemeinde betragen 5.183.000 Euro, das sind rund 20,76 % des Verwaltungshaushalts. Diese Quote darf man als gut bewerten. Gegenüber dem Haushaltsansatz sind allerdings 78.900 Euro Mehrausgaben zu verzeichnen, die durch Tariferhöhungen, die Einstellung eines Bauhofmitarbeiters für die Grünpflegearbeiten im Gebiet „Nord-West“ und auch durch Personalwechsel und Schwangerschaftsvertretungen, insbesondere im kommunalen Kindergarten, entstanden sind. Insgesamt kann die Gemeinde mit dem Verlauf und dem Abschluss des Verwaltungshaushalts 2012 äußerst zufrieden sein, der der Gemeinde am Ende eine Verbesserung von 1.291.387 Euro beschert.
Ein sehr positives Bild habe sich – so Bürgermeister Baust weiter – auch im Vermögenshaushalt entwickelt. Dabei sei insbesondere die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 562.600 Euro zu nennen. Weiteren entscheidenden Anteil an den Verbesserungen trügen die Erlöse aus Grundstücksverkäufen bei, die mit 2,36 Mio. Euro deutlich über dem Ansatz von 1,4 Mio. Euro lägen.
Auf der Ausgabenseite konnten nicht weniger als 13 Baumaßnahmen abgeschlossen werden, die z. T. seit mehreren Jahren laufen, z.B. der Neubau der Albert-Schweitzer-Kindertagesstätte, die Sanierungsmaßnahme Gemeindewohnblock Eichendorffstraße 1-3. Neugestaltung Franz-Schubert-Straße / Ecke Mozartstraße. Auch das Baugebiet „Nord-West“ konnte endgültig abgerechnet werden, die Vorabmaßnahme Bahnsteigerhöhung beim Bahnhof, das Baugebiet „Am Biegen“, das Baugebiet „Auf den Ketscher Weg“ mit Verkehrskreisel und die Straßensanierung seien als Beispiel genannt. Erfreulich ist, dass bei kaum einer Baumaßnahme Überschreitungen zu vermelden sind, und wenn, dann nur in geringem Maße.Auch bei der Anschaffung von beweglichem Vermögen und Grunderwerb waren insgesamt deutliche Einsparungen zu verzeichnen. Dagegen stieg unser Kostenbeitrag für die Sanierung des „bellamar“ um 65.386 Euro auf 653.000 Euro an.
Angesichts der insgesamt positiven Entwicklung konnte auf eine vorgesehene Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 989.000 Euro ebenso verzichtet werden wie auf eine weitere Kreditaufnahme. Der Gesamtbetrag der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2012 beträgt 5.982.971 Euro.
Die kommunalen Kredite betragen insgesamt 6.539.805 Euro (2011: 6,78 Mio. Euro), das sind 580 Euro je Einwohner (2011: 608 Euro/EW).
Abschließend stellte Bürgermeister Baust klar, dass dieses gute Ergebnis zum einen natürlich durch sparsames Haushalten, aber insbesondere durch deutliche Verbesserungen auf der Einnahmenseite erzielt worden seien. Zum anderen trage aber auch insbesondere die allgemeine Wirtschaftslage zu Steuermehreinnahmen bei den Anteilen an der Einkommenssteuer und auch bei der Gewerbesteuer bei. Insbesondere bei der Einkommenssteuer wirkten sich einerseits die bestehenden Einwohnerzahlen positiv aus, andererseits aber auch die seit diesem Jahr geltenden neuen Schlüsselzahlen. Nach wie vor bleibe jedoch festzuhalten, dass die Gemeinde Oftersheim am „Tropf“ der Steuerfinanzzuweisungen des Landes hänge.
In den anschließenden Stellungnahmen der Fraktionen wurden Freude und Erleichterung über den günstigen Verlauf des Rechnungsjahres 2012 zum Ausdruck gebracht. „Das beste Ergebnis seit Jahren“ war die einhellige Aussage der Fraktionssprecher, wobei sich die Ratsmitglieder einig war, dass die gegenwärtige gute Finanzlage der Gemeinde Oftersheim nicht als dauerhaft stabil bezeichnet werden kann, da zu viele Unwägbarkeiten und Fragezeichen (Stichwort Entwicklung Schlüsselzuweisungen, Konjunkturentwicklung) bestehen und das gute Rechnungsergebnis auch maßgeblich auf hohe Einnahmen aus der Veräußerung von Gemeindegrundstücken zurückzuführen ist – und diese Einnahmen sind nur einmalig und nicht dauerhaft generierbar. Die Jahresrechnung wurde vom Rat einstimmig bestätigt.
Bebauungsplan „Mannheimer Straße Grundstücke 652-662 - Teiländerung für die Flurstücke 660 und 662“
- Satzungsbeschluss -
Der Bebauungsplan „Mannheimer Straße Grundstücke 652-662“ sah bisher für das Grundstück Flst. Nr. 662 eine Bebauung mit drei Reihenhäusern vor. Im Rahmen der Neuordnung der Grundstücke ist jetzt eine Bebauung mit zwei Doppelhaushälften vorgesehen. Für das Flst. Nr. 660 war eine Einzelhausbebauung nahezu innerhalb der Grenzen der bisherigen Einzelhausbebauung vorgesehen. Mit dem durch den Gemeinderat beschlossenen Abriss der Gebäude Mannheimer Straße 134 und 136 bietet sich nun die Möglichkeit der Neuordnung des Flurstückes 660 und eine Angleichung der Bauweise an die bestehende Reihenhausbebauung in der gesamten Thomas-Mann-Straße.
Für beide Baufenster soll analog zu den bestehenden Festsetzungen unverändert eine Bebauung mit zwingend zwei Vollgeschossen und eine Bedachung mit einem 35 Grad geneigten Satteldach festgesetzt werden. Alle weiteren schriftlichen Festsetzungen bleiben gemäß der am 14.05.1996 beschlossenen und seit 14.06.1996 rechtskräftigen Fassung unverändert.
Da die geringfügigen Änderungen des Baufensters die Grundzüge der Planung nicht berührt, durch die vorgesehene Entsiegelung der Hofflächen mit einer ökologischen Verbesserung der Teilflächen zu rechnen ist und somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht gegeben ist sowie keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB bestehen, wurde die Änderung im so genannten vereinfachten Verfahren nach § 13 (1) BauGB durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wurde im Mitteilungsblatt der Gemeindeam 05.04.2013 ortsüblich bekannt gemacht. Im Rahmen der Offenlage vom 15.04. bis 15.05.2013 wurden keine Anregungen oder Einwände gegen die geplante Änderung vorgebracht.
Die schriftlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften bleiben in der rechtskräftigen Fassung vom 14.06.1996 unverändert.
Gemäß § 10 (1) BauGB beschloss der Gemeinderat einstimmig die im amtlichen Teil dieser Mitteilungsblattausgabe abgedruckte Teiländerung als Satzung. Mit dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates tritt die beigefügte Teiländerung in Kraft.
Kooperationsprojekt mit dem Postillion e. V. für die Schaffung von Krippenplätzen
Bereits im Zuge der Vorberatung und Beschlussfassung des Kindergartenbedarfsplanes 2012/2013 in der Sitzung des Kindergartenkuratoriums vom 24.05.2012 und der Gemeinderatssitzung vom 19.06.2012 hatte die Verwaltung auf Ausbauerfordernisse hingewiesen, um dem Rechtsanspruch der Eltern auf einen Krippenplatz Rechnung tragen zu können. In der Sitzung vom 18.09.2012 wurde der Gemeinderat detailliert über die Angebotssituation im Bereich Kindergarten- und Krippengruppen und konkret über verschiedene Bau- und Anbaumöglichkeiten informiert und am 16.04.2013 hatte der Rat mit großer Mehrheit die Übertragung der Betriebsträgerschaft für die neue Kinderkrippe an den Betreuungsverein Postillion e.V. aus Wilhelmsfeld gebilligt.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom aktuellen Sachstand der Projektplanung in Kooperation mit dem Postillion e. V. aus Wilhelmsfeld. Bürgermeister Baust kündigte an, dass im nichtöffentlichen Sitzungsteil detailliertere Informationen zu den vorliegenden Angeboten und zu den Kosten folgen werden.
Das Ratsgremium billigte einvernehmlich den Vertragsentwurf und gab der Verwaltung Vollmacht zum formalen Abschluss nach Klärung letzter Details. Gemeinderat Tillmann Hettinger (CDU) regte allerdings noch eine kleine Änderung beim Punkt 6.1 (§ 6 Vertragsdauer, Sonstige Vertragsbestimmungen) des Vertragsentwurfs an – und zwar die Abänderung von Jahresende (Kalenderjahr) auf Ende eines Kindergartenjahres, was Bürgermeister Baust zusagte.
Bezüglich der Finanzierung des Projekts/der Baumaßnahmen wurde grundsätzlich und ergänzend zum Betriebsträgervertrag einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde die anteiligen Planungs-, Bau- und Einrichtungskosten der Kinderkrippe ebenso in Höhe von 100 % übernimmt wie die Kosten für die Außenanlagen.
Sanierung der Wingertsbuckelbrücke
- Beauftragung des Nachtrags an die Firma Grötz und Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben -
Einleitend erläuterte Ortsbaumeister Ernst Meißner den Hintergrund des Tagesordnungspunktes und die Gründe für die Kostensteigerung. Gemeinderat Peter Wierer (SPD) zeigte sich überrascht, dass es trotz Überwachung und Controlling durch fachkundige Ingenieur- und Architektenbüros immer wieder zu Kostenerhöhungen komme. Herr Meißner stellte klar, dass die Kostensteigerungen bei dieser Maßnahme hauptsächlich auf eine in die alte Straßendecke eingebrachte Kupferschicht zurückzuführen sei, die mit hohem Arbeitsaufwand entfernt werden müsse. Das habe man vorher nicht wissen können.
Daraufhin beauftragte der Gemeinderat mit einstimmigem Votum die in der Nachtragsforderung der Firma Grötz, Gaggenau, dargelegten Mehraufwendungen für Abbrucharbeiten im Rahmen der Sanierung der Wingertsbuckelbrücke in Höhe von 32.638,71 € brutto.
Ferner beschloss das Ratsgremium ebenfalls einvernehmlich die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel in Höhe von 105.000 Euro zur Deckung der überplanmäßigen Ausgaben für die Brückensanierung.
Bauvorhaben Flst. Nr. 4238 und 4239, Daimlerstraße 10-12
Der Technische Ausschuss hatte in seiner letzten Sitzung am 11.06.2013 die Thematik an den Gemeinderat zur Entscheidung verwiesen. Einleitend erläuterten Bürgermeister Helmut Baust und Ortsbaumeister Ernst Meißner nochmals die Rechts- und Sachlage. Aus baurechtlicher Sicht – so Meißner – spreche nichts gegen das Bauvorhaben. Egal zu welchem Einstufungsergebnis man bezüglich der geplanten Lasertag-Anlage komme, sowohl ein Gewerbebetrieb als auch eine Sportstätte sei im betroffenen Gebiet „Röhlich“, das der Bebauungsplan als Gewerbegebiet ausweise, zulässig. Die Verwaltung schlug vor, das städtebauliche Einvernehmen zu erteilen, die Zustimmung zum vorliegenden Bauvorhaben über die Nutzungsänderung von einer gewerblichen Lagerhalle zu einer Lasertag-Sportstätte, auf den Grundstücken Flst. Nr. 4238 und 4239, Daimlerstraße 10-12, 68723 Oftersheim, jedoch an die folgenden Auflagen zu knüpfen:
- Das Lasertagspiel wird nur im Tagzeitraum, d.h. bis max. 22.00 Uhr erlaubt.
- Die Ausübung des Lasertragspiels ist nur Erwachsenen erlaubt.
- Die Spielfläche darf während der Ausübung des Lasertagspiels für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sein.
- Die Lasertagspielfläche darf von außen nicht einsehbar sein.
Die Aussprache verlief kontrovers, wobei sich die überwiegende Mehrheit der Ratsmitglieder gegen das Bauvorhaben aussprach, was sich auch in den Fraktionsstellungsnahmen widerspiegelte. Als Hauptargumente für die Versagung des städtebaulichen Einvernehmens wurden fraktionsübergreifend genannt, dass man kriegs- und gewaltverherrlichende Aktivitäten sowie die spielerische Verharmlosung von Gewalt nicht unterstützen wolle. Die Befürworter des Bauvorhabens rückten den spielerischen Wettbewerbsaspekt sowie die sportliche Aktivität in fantasievoll gestaltetem Rahmen in den Vordergrund.
Dem Bauantrag über die Nutzungsänderung von einer gewerblichen Lagerhalle zu einer Lasertag-Sportstätte, auf den Grundstücken Flst. Nr. 4238 und 4239, Daimlerstraße 10-12, 68723 Oftersheim, erteilte der Gemeinderat das städtebauliche Einvernehmen mit überwiegender Mehrheit bei 6 Zustimmungen und 15 Gegenstimmen nicht.
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Gemeinderat hatte auch diesmal wieder folgende Spendeneinnahmen zur Kenntnis zu nehmen:
- 900,00 Euro von der Firma Küchen Kall KG für die „Musik im Park“-Veranstaltung am 23.06.2013.
- 190,00 Euro von der Firma Kücherer GmbH für die Verköstigung der Senioren-Muttertagsfeier.
Sonstige Angelegenheiten/Bekanntgaben
Bürgermeister Baust informierte das Gremium darüber, dass die EnBW ab der 27. KW (01.07.-05.07.2013) mit Arbeiten zur Verlegung in den Straßen Hinter den Ortsgärten, Gerhart-Hauptmann-Straße und Freiherr-vom-Stein-Straße beginnen werde. Die Arbeiten seien notwendig, um die Demontage der Dachständer zu ermöglichen. Während der Bauphase sei mit eingeschränkten Parkmöglichkeiten in den genannten Straßen zu rechnen.
Anfragen
Aus der Mitte des Gemeinderates
Gemeinderätin Gudrun Wipfinger-Fierdel (SPD) wies darauf hin, dass der Presse zu entnehmen gewesen sei, dass die Dietmar Hopp Stiftung im Rahmen der neuen Förderaktion „alla hopp!“ 18 generationsübergreifendeBewegungs- und Begegnungsanlagen für die Region stifte. Die Kommunen könnten sich bis zum 09.08.2013 mit einem geeigneten Grundstück um eine „alla hopp!-Anlage“ bewerben. Bürgermeister Helmut Baust hob hervor, dass der Verwaltung diese Förderaktion bekannt sei und derzeit ein möglicher Standort sowie die Fördermodalitäten abgeklärt würden.
Gemeinderat Werner Kerschgens (SPD) wies auf Bauarbeiten auf dem Gelände der ehemaligen Tankstelle Kern, Mannheimer Straße 138, hin und fragte nach, ob dies der Verwaltung bekannt sei und, wenn ja, was dort vorgesehen sei. Ortsbaumeister Ernst Meißner entgegnete, dass ihm dies nicht bekannt sei. Das Bauamt werde der Sache nachgehen.
Ferner fragte er in Bezug auf die Straßenbaumaßnahme Goethestraße an, was das gefundene kontaminierte Untergrundmaterial kostenmäßig und zeitplantechnisch für Konsequenzen habe. Herr Meißner antwortete, dass die Kontamination vorher bekannt gewesen sei und deren Beseitigungskosten in der Ausschreibung enthalten gewesen seien. Aufgrund der lange Zeit schlechten Wetterverhältnisse sei es zu Verzögerungen gekommen. Wann die Baumaßnahme fertiggestellt sein werde, könne er aktuell noch nicht sagen.
Eine weitere Frage von Herrn Kerschgens befasste sich mit dem aktuellen Sachstand bezüglich Grundstücksverkäufe durch die Fa. Butsch im Gebiet „Kurfürstenterrassen“ in „Nord-West“. Bürgermeister wies darauf hin, dass der Abverkauf seitens der Fa. Butsch wieder aufgenommen worden sei.
Bezugnehmend auf das schlimme Hochwasser in weiten Teilen von Ostdeutschland und Bayern warf Gemeinderat Peter Wierer (SPD) die Frage auf, ob die Hochwasserschutzkonzeption Leimbach/Landgraben noch den aktuellen Anforderungen entspreche, was Bürgermeister Baust versicherte. Allerdings könne er nicht sagen, wann die Maßnahme realisiert werde. Das werde sicherlich noch einige Jahre dauern.
Ferner kritisierte Herr Wierer den Umstand, dass das von der Gemeinde beauftragte Rattenbekämpfungsunternehmen sich nicht auf feste Termine festlege. Aus eigener Erfahrung könne er sagen, dass die betroffenen privaten Grundstückseigentümer Planungssicherheit bräuchten. Bürgermeister Baust antwortete, dass ihm der geschilderte Vorfall bekannt sei und der Verwaltung erstens keine Beschwerden über die Rattenbekämpfungsfirma vorlägen – im Gegenteil, die Zusammenarbeit zwischen der Firma und der Gemeinde verlaufe seit Jahrzehnten problemlos, auch wenn Terminabstimmungen manchmal nicht einfach seien, da die Firma deutschlandweit im Einsatz sei. Die Gemeinde sei im vorliegenden Fall kulanterweise tätig geworden, auch wenn bei Rattenbefall auf privaten Anwesen die Grundstückseigentümer in der Pflicht stünden.
Gemeinderat Roland Seidel (FWV) hinterfragte den Grund für die Nachsandearbeiten des Bauhofs auf den Pflasterflächen in der Ortsmitte. Herr Meißner versicherte, dass es sich um eine turnusgemäße, rein prophylaktische Maßnahme handele. Die Gefahr einer Verkehrsgefährdung, z.B. durch lockere Steine, bestehe nicht und habe nie bestanden.
Gemeinderat Walter Pfister (CDU) kritisierte die vom Rektor der Karl-Friedrich-Schimper-Realschule, Herrn Florian Nohl, getroffene Aussage, dass in konventionellen Lernformen unterrichtete Schüler „Lerninvaliden“ seien, was auf viele Schulen in der näheren Region, egal ob Grundschulen, Werkrealschulen, Realschulen etc., bezogen werden könne. Eine solche Aussage sei despektierlich, unkollegial und vor allem unwahr, denn viele Schulen machten pädagogisch gute Arbeit – auch wenn sie keine Gemeinschaftsschule seien. Ihn habe das sehr gestört. Er bat Bürgermeister Baust, dies beim nächsten Treffen auf Zweckverbandsebene in Sachen Schulplanung anzusprechen.
Gemeinderat Herbert Gieser (CDU) empfahl der Verwaltung, zukünftig die beauftragten Mäharbeiten auf den Sandrasenflächen zumindest stichprobenartig zu kontrollieren. Er habe den Eindruck, dass diese weder fachmännisch noch qualitativ gut ausgeführt worden seien.
Aus den Reihen der Zuhörer
Eine Besucheranfrage beschäftigte sich mit dem hohen Schuldenniveau der öffentlichen Hand.