Die März-Sitzung des Gemeinderates enthielt ähnlich viele Tagesordnungspunkte wie die gut bestückte Februar-Sitzung. Mit der Neubesetzung des gemeindlichen Gutachterausschusses, den Beschlüssen über eine Nachtragsvereinbarung mit der EnBW den Konzessionsvertrag „Strom“ betreffend, die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens und die energetische Sanierung des Peter-Gieser-Kindergartens standen interessante und wichtige Themen auf der Agenda.Daran schlossen sich eine Auftragsvergabe sowie Beschlüsse über die Änderung der Gemeindegrenzen zwischen Oftersheim und Plankstadt im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren Plankstadt an und die Teiländerung des Bebauungsplans „Mannheimer Straße Grundstücke 652-662“ sowie die Kenntnisnahme des Abschlusses der Prüfung der Bauausgaben 2006-2009 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg. Die Beratungsergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Bestellung eines Gutachterausschusses
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein neutrales und unabhängiges Gremium im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Seine Organe sind das vorsitzende Mitglied, der Ausschuss und die Geschäftsstelle. Alle vier Jahre ist das Gremium neu zu besetzen.Wegen Ablaufs der Amtszeit des aktuellen Gutachterausschusses kam dem Gemeinderat die Aufgabe zu, das Gremium neu zu bestellen. Der Gemeinderat beschloss per Akklamation (einstimmige Zustimmung) die Zusammensetzung des Gutachterausschusses nach § 1 der Gutachterausschussverordnung wie folgt:
Vorsitzender: Herr Dipl.-Ing. Ernst Meißner
Gutachter und stellvertr. Vorsitzender: Herr Roland Seidel (FWV)
Gutachter und stellvertr. Vorsitzender: Herr Kurt Siegel (CDU)
Gutachter: Herr Friedbert Schnabel (FWV)
Gutachter: Herr Herbert Gieser (CDU)
Gutachter. Herr Werner Kerschgens (SPD)
Vertreterin des Finanzamtes: Frau Heidrun Jauché
Stellvertr. Vertreterin des Finanzamtes: Frau Gabriele Kramer
Stellvertr. Vertreterin des Finanzamtes: Frau Karin Gauges
Bei den übrigen Ausschüssen und sonstigen Gremien der Gemeinde Oftersheim haben sich keine personellen Veränderungen ergeben.
Konzessionsvertrag mit der EnBW
- Nachtragsvereinbarung „Konzessionsvertrag – Strom“ -
Die Gemeinde Oftersheim hatte mit der EnBW Regional AG, Stuttgart, mit Wirkung vom 01.12.2012 einen neuen Konzessionsvertag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet für die Dauer von 20 Jahren abgeschlossen, basierend auf dem mit den kommunalen Spitzenverbänden im Jahr 2006 vereinbarten Musterkonzessionsvertrag.
Im Jahr 2012 hatten die kommunalen Spitzenverbände zusammen mit der EnBW eine aktualisierte Version des Musterkonzessionsvertrages erarbeitet, die Verbesserungen für die Kommunen im wesentlichen bei zwei Punkten vorsieht: Verlegungskosten von Verteilungsanlagen und neu aufgenommene Informationspflichten des Konzessionsnehmers, sprich der EnBW, mit Varianten je nach Wunsch der Gemeinde. So wurden nach bisherigem Vertrag die Verlegungskosten bei Änderung der Verteilungsanlagen entsprechend dem Alter der Anlage zwischen Gemeinde und EnBW aufgeteilt. Nunmehr trägt grundsätzlich die EnBW die Kosten.
Das Innenministerium hatte mit Schreiben vom 23.07.2012 bestätigt, dass die Änderungen des Musterkonzessionsvertrages in allen Einzelpunkten vorteilhaft für die Kommunen sind. Die Ratsmitglieder lobten den neuen Mustervertrag und stimmten der Nachtragsvereinbarung „Konzessionsvertrag – Strom“ mit der EnBW Regional AG, Stuttgart, einstimmig zu.
Darlehen bei der L-Bank
- Ende der Zinsbindung zum 30.04.13, Rückzahlung des Darlehensrestbetrags -
Für den Bau der 16 Mietwohnungen im Mehrfamilienhaus „In den Auwiesen 2/2a“ hatte die Gemeinde im Jahr 1993 ein zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen aus nichtöffentlichen Mitteln bei der L-Bank i.H.v. 751.599,07 € aufgenommen (1.470.000 DM). Die Zinsverbilligung galt bis zum 30.04.2003. Seitdem wurden die Darlehen mit 5-jähriger Zinsbindung bei der L-Bank fortgeführt. Der zuletzt vereinbarte Nominalzinssatz beträgt 4,11 % und endet am 30.04.2013. Die jährliche Zins- und Tilgungsleistung liegt derzeit bei rd. 38.400 €/Jahr (monatliche Rate rd. 3.200 €). In 2012 betrug davon der Tilgungsanteil rd. 15.800 €; der Zinsanteil belief sich auf rd. 22.600 €. Die Restschuld beträgt zum Umschuldungs- bzw. Ablösungstermin am 01.05.2013 535.496,56 €.
Der Gesamtschuldenstand der Gemeinde beträgt zum 31.12.2012 6.539.805,43 €. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt damit bei 575,43 € (Landesdurchschnitt bei Gemeinden zw. 10.000 und 20.000 EW in 2011: 409 €/EW).
Der Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2012 wird sich gegenüber dem zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2013 erwarteten Wert um über 535.000 € verbessern. Die Allgemeine Rücklage beläuft sich somit zum 31.12.2012 auf über 5.935 T€.
Nach den aktuellen Planungen/Vorgaben des Haushaltes 2013 (siehe mittelfristige Finanzplanung im Haushaltsplan 2013, Seite 299 – 312) sind mittelfristig, also bis einschließlich 2016, keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Zum 31.12.2016 ist (ohne Berücksichtigung des Mehrbetrages von 535 T€) noch von einem verbliebenen Rücklagestand von 2.274 T€ auszugehen.
Der Mehrbetrag von über 535.000 € kann somit ohne Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde für die komplette Ablösung des vorstehenden Kredites verwendet werden. Durch eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens läge der Gesamtschuldenstand des Kernhaushaltes zum Jahresende 2013 bei 5.819.578,63 € (512,06 €/EW).
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Darlehen bei der L-Bank mit Ablauf der Zinsbindung am 30.04.2013 (Restschuld 01.05.2013: 535.496,56 €) zurückzuzahlen. Die überplanmäßigen Ausgaben wurden vom Gremium genehmigt.
Energetische Sanierung des Peter-Gieser-Kindergartens
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 19.06.2012 den Energieberatungsbericht des Büros Hallmann & Schneider zum Peter-Gieser-Kindergarten zur Kenntnis genommen. In dem Bericht wurden verschiedene Varianten zur energetischen Sanierung des Gebäudezustandes untersucht. Im Wesentlichen wird vorgeschlagen, die Gebäudehülle mit einem Wärmedämmverbundsystem zu dämmen, die Fenster und Rollläden auszutauschen sowie die Heizung zu erneuern. Die Baukosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden in dem Energieberatungsbericht vom Februar 2012 mit insgesamt 186.300 € veranschlagt.
Im ersten Bauabschnitt soll nun der Austausch der Fenster, der Eingangstüren und der Rollläden erfolgen. Dafür wurden im Haushaltsplan 2013 Mittel in Höhe 120.000 € eingestellt. Die Maßnahme „Fensteraustausch“ ist so geplant, dass eine Wärmedämmung zu gegebener Zeit problemlos angebracht werden könne. Schäden an der Bausubstanz durch die Teilsanierung ohne Wärmedämmung, wie z.B. Schimmelbildung in den Räumen seien – so Bürgermeister Baust – nicht zu erwarten.
Die Kostenberechnung des für die Ausführungsplanung hinzugezogenen Architekturbüros Maier schließt mit Baukosten, einschließlich Baunebenkosten, in Höhe von 168.000 €. Der Peter-Gieser-Kindergarten ist im Eigentum der evangelischen Kirchengemeinde. Die Sanierung des Kindergartens ist eine Baumaßnahme der Kirchengemeinde, die politische Gemeinde leistet hierzu gemäß dem Betriebskostenvertrag einen Investitionszuschuss von 90 % der Investitionskosten und somit 151.000 €.
Der Gemeinderat stimmte dem Austausch der Fenster, Eingangstüren und Rollläden im ersten Abschnitt einer energetischen Sanierung zu und beschloss einstimmig, dass die politische Gemeinde hierzu gemäß vertraglicher Vereinbarung einen Zuschuss i.H.v. 90 % des durch sonstige öffentliche Zuschüsse nicht gedeckten Aufwands (151.000 €) leistet. Die entstehenden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von etwa 40.000 € wurden genehmigt.
Kanal- und Straßenbauarbeiten Goethestraße / Beethovenstraße
- Auftragsvergabe -
Aufgrund des Submissionsergebnisses der öffentlichen Ausschreibung vom 20.02.2013 vergab das Ratsgremium den Auftrag für die Straßen- und Kanalbauarbeiten in der Goethestraße und in der Beethovenstraße zwischen Richard-Wagner-Straße und Goethestraße in Höhe von 337.364,81 € mit einstimmigem Votum an die Firma Walter Sailer Bauunternehmen AG, Sandhausen. Es lagen vier Angebote vor.
Mit den Bauarbeiten soll am 22. April 2013 begonnen werden; als Gesamtbauzeit sind fünf Monate veranschlagt.
Zusammen mit der Kanalauswechslung bzw. Straßenwiederherstellung sollen im Auftrag der Stadtwerke Schwetzingen Arbeiten am Trinkwassernetz (Leitungsaustausch / Neuverlegung) vorgenommen werden. Diese werden mit den gemeindlichen Tiefbaumaßnahmen so koordiniert, dass eine gegenseitige Behinderung der Einzelgewerke auszuschließen ist.
An den bestehenden Wohngebäuden im unmittelbaren Bereich des Baufeldes wird vor Baubeginn eine Beweissicherung durch einen unabhängigen Sachverständigen ausgeführt, um eventuelle Vorschäden an der Bausubstanz zu erfassen.
Flurbereinigung Plankstadt (K 4147 / L 543 / B 535)
- Änderung der Gemeindegrenzen Oftersheim/Plankstadt -
Im Rahmen der Flurbereinigung Plankstadt wurden u.a. auch die Flächen für den Neubau der Bundesstraße 535 bereitgestellt. Insgesamt bietet sich im Rahmen dieser Maßnahme eine Begradigung der Gemarkungsflächen zwischen Oftersheim und Plankstadt an. Grundsätzlich soll die neue Gemarkungsgrenze entlang der neuen B 535 verlaufen, wobei ein Teilstück der B 353 auf Gemarkung Oftersheim verläuft.
Das im Eigentum der Gemeinde stehende Grundstück Rübenwegäcker (ehemaliges Schutt- und Kiesloch), das an der Grenze zur Gemarkung Heidelberg bereits über der L 600 lag, bleibt auch nach dem neuen Plan über der B 535, wird allerdings der Gemarkung Plankstadt zugeschlagen. Diese Vorgehensweise ist nicht unüblich.
Insgesamt ergibt sich durch die o.g. Maßnahme nun ein klarer und deutlich erkennbarer Verlauf der Gemarkungsgrenzen zwischen beiden Gemeinden.
Gemäß § 8 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) stimmte der Gemeinderat einvernehmlich der flächengleichen Veränderung der Gemarkungsgrenzen zwischen Oftersheim und Plankstadt zu. Die Veränderung erfolgte im Rahmen der Flurbereinigung Plankstadt (K 4147 / L 543 / B 535).
Bebauungsplan „Mannheimer Straße Grundstücke 652-662 – Teiländerung für die Flurstücke 660 und 662“
- Aufstellungsbeschluss -
Der Bebauungsplan „Mannheimer Straße Grundstücke 652-662“ sieht für das Grundstück Flst. Nr. 662 eine Bebauung mit drei Reihenhäusern sowie für das Flst. Nr. 660 eine Einzelhausbebauung nahezu innerhalb der Grenzen der bisherigen Einzelhausbebauung vor.
Durch die Bereitschaft des Eigentümers des Grundstücks Mannheimer Straße 132 zur Neuordnung des Flurstücks Nr. 662 bietet sich für die Gemeinde die Möglichkeit der weitgehenden Umsetzung des 1979 aufgestellten und 1996 geänderten rechtskräftigen Bebauungsplans „Mannheimer Straße Grundstücke 652-662“.
Da für eine Neubebauung des Kernbereiches geringfügige Änderungen des Baufensters und der Bauweise notwendig sind, hatte der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.01.2013 beschlossen, für die Grundstücke 660 und 662 eine Teiländerung des Bebauungsplans vorzunehmen und einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Im Rahmen der Neuordnung der Grundstücke ist eine Bebauung mit zwei Doppelhaushälften geplant. Hierzu ist sowohl eine Änderung der Art der offenen Bauweise von Hausgruppen auf Doppelhäuser vorgesehen als auch eine Erweiterung des Baufensters in Richtung der bestehenden Bebauung an der Mannheimer Straße. Gleichzeitig soll das Baufenster Richtung Süden zum Flst. Nr. 663/1 reduziert werden.
Mit dem durch den Gemeinderat beschlossenen Abriss der Gebäude Mannheimer Straße 134 a und 136 bietet sich weiterhin die Möglichkeit der Neuordnung des Flurstückes 660 und eine Angleichung der Bauweise an die bestehende Reihenhausbebauung in der gesamten Thomas-Mann-Straße. Hierfür ist vorgesehen, das bestehende Baufenster, welches ungünstig in Nord-Südrichtung ausgerichtet ist, zum Wendehammer der Thomas-Mann-Straße hin zu drehen, sodass eine ökologisch vorteilhaftere Ost-Westausrichtung erfolgen kann. Gleichzeitig kann durch die geplante Neuordnung des Grundstücks eine Entsiegelung des nahezu vollständig versiegelten Hofbereiches erfolgen.
Für beide Baufenster soll analog zu den bestehenden Festsetzungen unverändert eine Bebauung mit zwingend zwei Vollgeschossen und eine Bedachung mit einem 35 Grad geneigten Satteldach festgesetzt werden. Alle weiteren schriftlichen Festsetzungen bleiben gemäß der am 14.05.1996 beschlossenen und seit 14.06.1996 rechtskräftigen Fassung unverändert.
Da die geringfügigen Änderungen des Baufensters die Grundzüge der Planung nicht berühren, durch die vorgesehene Entsiegelung der Hofflächen mit einer ökologischen Verbesserung der Teilflächen zu rechnen ist und somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht gegeben ist, sowie keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB bestehen, wird die Änderung im so genannten vereinfachten Verfahren nach § 13 (1) BauGB durchgeführt mit der Folge, dass
1. keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 2 (4) BauGB und
2. kein Umweltbericht nach § 2a BauGB durchgeführt werden sowie
3. von Angaben nach § 3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB abgesehen wird.
Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine Anregungen oder Einwände gegen die geplante Änderung vorgebracht.
Der Gemeinderat nahm den Entwurf des Bebauungsplanes „Mannheimer Straße Grundstücke 652-662 - Teiländerung für die Flurstücke 660 und 662“ in der Fassung vom 22.01.2013 zustimmend zur Kenntnis und beschloss einvernehmlich, denselben gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 74 Abs. 6 und 7 der Landesbauordnung (LBO) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert.
Prüfung der Bauausgaben 2006-2009 der Gemeinde Oftersheim durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
- Mitteilung der Erledigung der festgestellten Anstände -
Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Abschluss der überörtlichen Prüfung der Bauausgaben durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) nach § 114 GemO und der Mitteilung der Erledigung der im Prüfungsbericht der GPA vom 08.07.2011 festgestellten Anstände.
Sonstige Angelegenheiten/Bekanntgaben
Auf die Anfrage von Gemeinderat Peter Wierer (SPD) in der letzten Gemeinderatssitzung am 19.02.2013, wie groß der Anteil der Schüler an den Oftersheimer Grundschulen ist, die nach Ende der vierten Klasse nicht schwimmen können, eingehend, informierte Bürgermeister Helmut Baust die Ratsmitglieder, dass an der Friedrich-Ebert-Schule von 77 Viertklässlern 3 Schüler nicht schwimmen können und an der Theodor-Heuss-Schule bei 19 Viertkässlern ein Kind dabei ist, das nicht schwimmen kann. Die Quote – so Baust – sei also sehr gut, die Schulen erfüllten ihren Auftrag und die beiden Rektorinnen sähen diesbezüglich keinen Handlungsbedarf.
Anfragen
Aus der Mitte des Gemeinderates:
Die erste Anfrage von Gemeinderat Peter Wierer (SPD) beschäftigte sich mit dem vom Rod & Gun Club-Gelände ausgehenden Schließlärm an den Wochenenden und der Frage, wie dies nach dem Abzug der US-Streitkräfte künftig verhindert werden könnte, da das Gelände im Eigentum des Bundes und nicht der Gemeinde stehe. Bürgermeister Helmut Baust verwies auf die Möglichkeit, einen Bebauunsplan für das Gelände aufzustellen, dann hätte die Gemeinde künftig Zugriff auf das, was dort passiere.
Des Weiteren fragte Herr Wierer nach dem aktuellen Sachstand bezüglich der Planungen für einen Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Der Bürgermeister wies auf die im Hauhaltsplan 2013 eingestellte Planungsrate in Höhe von 50.000 € hin, kündigte jedoch an, dass im ersten Halbjahr nichts in der Richtung passieren werde.
Gemeinderat Friedbert Schnabel (FWV) regte an, an den Ortsausgängen Ortschilder beispielsweise mit der Aufschrift „Auf Wiedersehen in Oftersheim“ o.ä. aufzustellen.
Gemeinderat Jens Rüttinger (SPD) ging auf die Beweggründe der SPD-Fraktion ein, weshalb die SPD einen Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Theodor-Heuss-Schule beim Bürgermeister eingereicht habe und fragte, wie Bürgermeister Baust und die Verwaltung zu dem Antrag stünden. Auch Gemeinderat Peter Wierer (SPD) sprach sich deutlich für eine Gemeinschaftsschule in Oftersheim aus, um an der Theodor-Heuss-Schule weiterhin einen attraktiven Schulstandort zu haben.
Der Bürgermeister stellte klar, dass die Schülerzahlen (lediglich 17 Neuanmeldungen) bereits in der jetzigen Werkrealschulkooperation mit Plankstadt nicht ausreichten, um auf Dauer eine funktionierende und zukunftsfähige Schule zu führen. Die Schülerzahlen dürften nach der Aufkündigung der Kooperation mit Plankstadt weiter sinken. Auch bei der Gemeinschaftsschule sei Oftersheim auf einen Partner angewiesen. Alleine könne die Gemeinde die Gemeinschaftsschule schon alleine wegen der zu geringen Schülerzahlen nicht stemmen. Da der Zweckverband „Unterer Leimbach“ derzeit eine Weiterentwicklung der Karl-Friedrich-Schimper-Realschule zu einer Gemeinschaftsschule plane, müsse der SPD-Antrag bei der Entscheidung hierüber berücksichtigt und über ihn zu gebener Zeit befunden werden. In diesem Zusammenhang verweis er auf die Informationsveranstaltung „Weiterentwicklung der Karl-Friedrich-Schimper-Realschule“ des Zweckverbandes „Unterer Leimbach“ am 12.04.2013, zu der die Gemeinderatsmitglieder aller drei beteiligten Kommunen Oftersheim, Plankstadt und Schwetzingen eingeladen seien.
Gemeinderat Jens Geiß (CDU) reagierte mit Unverständnis auf den Vorstoß der SPD-Fraktion, da die populistischen Aussagen der SPD unter dem Punkt „Anfragen“ deplatziert seien. Jede Ratsfraktion habe ihren Standpunkt zu diesem Thema und sicherlich einiges dazu zu sagen, aber es sei seiner Meinung nach Konsens im Rat gewesen, die Infoveranstaltung am 12.04. abzuwarten und sich bis dorthin mit politischen Aussagen und Stellungnahmen zurückzuhalten, was im Gremium überwiegend ähnlich gesehen wurde.
Aus den Reihen der Zuhörer:
Ein Zuhörer wies auf die zum Teil verkehrsgefährdende Parksituation in der Straße Fohlenweide hin und den durch auf Privatgrundstücken aufgestellten Sichtblenden schwer einzusehenden Kreuzungsbereich Heidelberger Straße /Fohlenweide.